Beiträge von rower

    Um das zu prüfen, müßte erstmal die Ladung runter, und er mußte auf Asphalt stehen und nicht auf einer tiefen Wiese :rolleyes:


    Warum :confused:


    Zieh die Handbremse an:
    wenn es vorwärts schwer geht ... oder sehr schwer ( Handbremse hat "normal" nur ca. 50% der Bremskraft )
    und wenn es rückwärts schwer geht ... oder sehr schwer ( deutlich schwerer als ohne Handbremse )
    dann ist die Bremse im Prinzip in Ordnung


    und du hast zusätzlich zur RÜFA den Sperrhebel; damals nicht unüblich.


    Manfred


    Warum hängst du den Wohnwagen nicht hinters Auto?


    Keine Zulassung ;)
    Das niederländische Wiederholkennzeichen des PKW ist keine in Deutschland gültige Zulassung hinter einem deutschen PKW.
    Anhänger in den Niederlanden sind bis 750 Kg ZGG zulassungsfrei.


    Manfred

    Was haben die Wartburgs so an ZGG? Mehr als 1000 kg?


    Deshalb war ich so "entspannt" und habe die Traglast bei einem 500Kg-Anhänger(le) nicht angesprochen.:)


    Der Trabi soll ein ZGG von 950 kg gehabt haben: der Trabi-Kombi, für den die Trabi-Felgen auch passen, aber 1020 oder 1040.


    Dafür ist ein Forum ja auch da; dass man nach 20 bis 40 oder mehr Beiträgen dann eine Lösung hat, die sich sehen lassen kann. ;):biggrins:



    Manfred

    Felgen vom Trabant und/oder Wartburg müssten passen.
    Da da die Auswahl eher beschränkt sein könnte, muss du ggf. auf einen Lochkreisadapter ausweichen
    und dann "normale" Alufelgen mit z.B. dem "Standardlochkreis" 100/4 verwenden.


    Der für Anhängerfelgen vielleicht "bessere" Standardlochkreis 112/5 ist meist eher problematisch, weil ein Lochkreisadapter von 4 auf 5 Löchern eher selten "passt".


    Manfred


    Freie Übersetzung von mir (für in Dänemark registrierte Fahrzeuge):
    >>Minimalanforderungen für Anhänger
    - Reifen jünger als 6 Jahre


    Sind (bis auf das Reifenalter) ja alles Anforderungen, die in den deutschen 100er Anforderungen eigeschlossen sind.


    Wenn für dich "jünger als 6 Jahre" grundsätzlich faktisch etwas anderes ist als "nicht älter als 6 Jahre" ... dann hast du für dich recht.


    Sonst : Herstellung am 15.06.2011 um 12.°° Uhr
    in Dänemark sind die am 15.06.2017 bis 11.59 Uhr und 59 Sekunden jünger als 6 Jahre.
    in Deutschland sind die am 15.06.2017 ab 12.00 Uhr und 1 Sekunde älter als 6 Jahre.


    Die 2 Sekunden Unterschied halte ich in Bezug auf die rechtlichen Auswirkungen für eher gering. ;)



    Manfred

    Beim TPV ist es so:


    die Stirnwand ist zusammen mit der 9 mm Bodenplatte mit 2 Schrauben am Rahmen verschraubt.
    die Bodenplatte ist in der Mitte im letzten Drittel mit dem mittleren Unterzug verschraubt,
    und sie ist am Ende mit 3 Schrauben an der Lichtleiste verschraubt.
    die Seiten wände sind vorne mit der Stirnwand verbunden , hinten mit der Lichtleiste
    und an jeder Seite mit 3 Schrauben mit der 9 mm - Bodenplatte.
    Die Seitenwände sind nicht und nirgens direkt mit dem Fahrgestell verbunden.


    Selbst wenn man die Zurrbügel also in die Seitenwand schrauben würde ... muss die gesamte Haltekraft mit der 9 mm - Bodenplatte aufgefangen werden,
    die zudem noch ziemlich mickrig am Rahmen verschraubt ist ... und große Unterlegscheiben sind schon mal gar-nicht vorhanden ... nur die Schraubenköpfe.



    Manfred


    Ich benötige lediglich tipps und tricks wie und was für Ösen ich verwenden sollte. Und was beim Einbauen hierbei zu bedenken ist.



    Sieh dir einmal an, wie der Aufbau am Fahrgestell befestigt ist ... vorne 2 Schrauben, in der Mitte die eine Schraube und am Ende 3 Schrauben.


    So wirklich haltbar für einen Matorradtransport scheint das nicht auszusehen.


    Ich habe einmal einen Unfall-TPV gesehen: der Kasten war "heil" ... das Fahrgestell war "heil" ... nur zusammen waren die beiden nicht mehr.


    "heil" = nur die Schrauben waren ausgerissen, weil dort keine "Substanz" ist/war.



    Manfred


    Aufjedenfall interessant zu wissen das auch eine andere Achse geht,


    eine andere Achse kannst du verwenden, wenn ... ja, wenn beide Achsen gleich sind.
    Hat Mani auch so geschrieben : "ist es oft sinnvoll beide Achsen zu tauschen, und dann kannst auch
    genausogut ne Knott nehmen, die is günstiger"



    habe gedacht es müssen beide Achsen die selben sein.


    Da hast du auch genau richtig gedacht.



    Bei dem Maß 1650 mm muss die Achse (vermutlich) als Sonderherstellung für dich hergestellt werden ....
    und da kann es sein, dass 2 Knottachsen billiger sind als eine neue BPW-Achse ... muss aber nicht zwingend so sein.
    Allerdings sollte man bedenken, dass im Tandem eine alte Achse in Verbindung mit einer neuen Achse unter Umständen nicht so recht harmonieren will,
    weil sich die ältere Achse schon etwas "gesetzt" haben könnte. Und vielleicht muss in der alten Achse auch noch die Bremse überholt werden.




    Manfred

    Wegen dieser Vorschriften muss ich doch die Alko Octagon Stoßdämpfer blau statt der Alko Octagon Stoßdämpfer grün nehmen (wegen der Gewicht Angabe)


    Wenn man die "Bunten" nimmst ... sollte man die "richtigen" nehmen, weil das aufgrund der Farbe so offensichtlich sichtbar ist.


    Aaaber: du hast Knott-Achsen ... da können Alko-Dämpfer NICHT Vorschrift sein ;)


    Und : Alko-Dämpfer sind "besser", dämpfen mehr und machen die Knott-Achsen noch bockiger.


    Deshalb die "weniger guten" schwarzen billigen Dinger nehmen : die entsprechen den "Vorschriften" und machen den Anhänger nicht so bockig, da weniger wirksam.



    Manfred

    Das macht jetzt nicht so richtig Sinn oder?


    Bei meinem Caddy ist das auch merkwürdig finde ich:
    Regulär: zgG 2180kg und 1400kg Anhängelast, bei max. 3407kg zgG des Zuges
    Bis 8%: zgG 2180kg und 1500kg Anhängelast, bei max. 3680kg zgG des Zuges


    Warum auch immer bei über 8% Steigung die 173kg Differenz ein Problem darstellen.


    Macht schon Sinn:


    Zu den Zulassungsbedingungen der Anhängelast am PKW gehört:


    das volle Gesamtgwicht des "Zuges" muss an der entsprechenden Steigung mit der Handbremse gehalten werden können ...
    und man muss mit dem vollen Gesamtgwicht des "Zuges" an der entsprechenden Steigung 3-mal hintereinander ( oder so :confused: ) anfahren können, ohne dass die Kupplung "abraucht".


    Da kann es schon sein, dass es dafür unterschiedliche zugelassene Gewichte für 8% und 12% gibt.



    Da war einmal vor Jahren ein Bericht im Fernsehen, von dem ich mir nur die wesentlichen Details ( aahh, so ist das ;) ) gemerkt habe. ( eigentlich "unnützes Wissen" :biggrins: )


    Manfred

    Wenn dich der Schaden (im Gewissen) stört, dann Plane ab und rein bei eBay. Da gibt es aber gewisse Regeln gegenüber der zahlenden Versicherung zu beachten.


    Bei so einem "Kleinschaden" zahlen die Versicherungen die Differenz zwischen Zeitwert und Restwertbörse aus : einfach so, zumal bei eigenem Gutachter.
    Alles andere ist denen zu viel Arbeit für so einen "Kleinschaden" und wird denen dann zu teuer in der Bearbeitung: da interessiert die kein ebay oder sonst was.


    Die sind aus Kostengründen froh, wenn die Sache so einfach abgehakt werden kann ohne weiterem Aufwand.


    Manfred

    und 2. wird es lächerlich aussehen,


    Auf diese "Steilvorlage" gibt es nur eine Anwort ... :


    DAS ist uns Norddeutschen so was von shyce-egal ... eines der vielen Dinge, die uns mit den Bayern eint. :biggrins:



    Ich hatte ja mal einen 4-türigen Reise-Wohnwagen ... oder genauer: 2 Türen + 2 halbe Türen. Nix selbstgebasteltes ... fertig aus dem Katalog zu kaufen.


    Wir stehen auf einem Campingplatz im Süden ...
    kommt ein Campingkollege aus Berlin: "was ist das denn für ein Wohnwagen ... der sieht ja komisch aus"
    Ich : "wieso sieht der denn komisch aus ... ich finde deiner sieht ja recht komisch aus"
    er, verwirrt : " wieso das denn ?"
    ich : "na, der hat ja nur eine Tür ... was soll man denn damit als Wohnwagen anfangen?"
    er sieht mich mit großen Augen an, schnappt nach Luft ... und geht ohne weitere Worte :weglach:



    Ich kannte das "Procedere" ja schon ... mit dem "komischen Wohnwagen" ...
    normal haben wir dann alle zusammen gelacht und erst einmal ein Bier getrunken :super:




    Aber der Berliner mochte wohl kein Bier. :angel:



    P1010516.jpg





    Manfred


    das musste jetzt sein: von wegen ... und 2. wird es lächerlich aussehen :biggrins:

    Wenn in den Papieren als "Einzelabnahme" 100 Km/h mit 185/65-14 als Vorgabe steht, dann ist das "Gesetz" und es ist egal, was in den COC steht.
    Bei einer Rennleitungs-Kontrolle mag es ja noch durchgehen ...
    wenn aber nach einem Unfall ein "Schuldiger" gesucht wird, kann es schon kritisch werden mit der Auslegung der Vorschriften, wenn in den Papieren ein eindeutiger Bezug steht.


    Allerdings hätte ich mir um die Buchstaben für Lastindex 88 und Speedindex K keine Gedanken gemacht : weil besser immer zulässig ist und ich hätte einfach so mind. 90L montiert.
    Was will die Rennleitung denn machen ? : wenn man Reifen fährt, die der Größenangabe entsprechen und die Traglast- und Geschwindigkeitsvorgaben für die 100ér Regelung erfüllen.



    Manfred