Beiträge von rower

    Wenn die zulässige Anhängelast 1000Kg beträgt ...

    darf das ZULÄSSIGE Gesamtgewicht des Anhängers nur 1000 Kg betragen, wenn du die 100ér Regel nutzen willst.

    Selbst mit einem leeren Anhänger, der nur 250 Kg wiegt, aber ein zGG von 1001 Kg hat, darfst du keine "100" fahren.


    Manfred

    Die Scherkräfte die Schrauben aufnehmen können sind (durch die "Sollbruchstellen") einfach nur ein Witz.


    Ob 80% der Zugkraft als Scherkraft ein "Witz" sind, kann man so sehen ... ist aber nicht zwingend vorgeschrieben :biggrins:


    Mal gerechnet ( in Kg und nicht in Newton, damit es auch 100% der Leser verstehen ) :


    Verbaut sind meist Schrauben der Güteklasse 10.9 in 12 mm Feingewinde ...
    für die Rechnung nehme ich aber die deutlich schwächeren 8.8 in 12 mm "Normalgewinde":


    Da hat der Schraubenkern im Gewinde ca. 9,6 mm Durchmesser
    ich rechne einfach mal mit 8 mm = 50mm² Querschnittsfläche
    50 x 80 Kg/mm² Zugfestigkeit sind 4000 Kg = 4 Tonnen ... bei 80% Scherfestigkeit sind das 3200 KG ...
    pro Schraube ... nur mit den Fingern angezogen ... weil ich die Reibkräfte einfach vernachlässigen will
    und man hat immer mindestens 4 Schrauben = 12000 Kg oder 12 Tonnen Scherfestigkeit.


    Ich halte das für eine ganze Menge : ein "Witz" ? Ansichtssache.


    Welche Kräfte wirken denn nun auf die Kupplung ? :
    1. einmal die Stützlast : kann die so hoch sein, dass die Schrauben reissen ?


    2. Ich glaube, die meiste Kraft wirkt ( außer bei einem schweren Unfall ) durch eine schlagartige Vollbremsung auf die AHK ein:
    diese Kraft geht dann aber auch direkt in die Bremsseile des Anhängers ein : welchen Durchmesser haben die ?
    Wieviele Bremsseile sind dir schon gerissen : neue oder schon leicht "angegammelte" ?


    Also : ich würde mir um die Schrauben, die die AHK halten, die geringsten bzw. NULL Sorgen machen.
    Aber das ist ja nun keine Vorschrift : wer will, darf sich auch auch sorgen und um sein Leben fürchten :biggrins:


    Manfred


    leicht satirische Ansätze sind gewollt ;):biggrins:


    das kommt davon wenn man den Anhänger beladen an der Achse mittig hoch hebt


    Das war auch mein erster Gedanke ... bevor ich das Foto sah. ;)


    Aber nach Sichtung des Fotos ... ist mir der Bogen in der Achse zu gleichmäßig über die gesamte Breite vorhanden,
    bis zu den Aufnahmen des Rahmens ... als das es vom mittigen Aufbocken kommt sollte.


    Eine "normale" Achse hat unbeladen keinen Sturz, der aber bei voller Last leicht ins leicht negative geht.


    Bei der gebogenen Achse hat man unbeladen einen leicht positiven Sturz, der dann beladen zum neutralen Bereich tendiert.





    Manfred

    Wozu?


    Versicherungstechnisch ?


    Wenn man das Pech hat und einen dusseligen Zuschauer ( der da steht, wo er nicht stehen sollte ) "umnietet",
    ist es bei einem zugelassenen Motorad mit der Versicherung vermutlich einfacher mit der Abwicklung als mit einer Sportgeräteversicherung:
    denn bei einer "normalen" KFZ-Versicherung hat der KFZ-Betreiber juristisch gegen einem Fußgänger per se eh immer erst einmal Schuld.
    Bis er vor Gericht das Gegenteil beweisen kann.


    Ich jedenfalls hatte meine "Enduro" vor allem deshalb offiziell zugelassen ... und konnte zugegebenermaßen das Ding auch ab und an auf der Straße bewegen ( 2-3 mal :rolleyes: )



    Manfred

    Natürlich darf man an der Position / am Ende kürzen und neue Löcher für die Klemschale hineinbohren.
    Dazu darf man den Prüfer vorher fragen ... muss es aber nicht: ein kompetenter Prüfer weiß das.


    Manfred

    Er schreibt aber nur zurück, dass er von einem "Anhängerverkauf" nichts weiß.


    Was hast du denn gekauft ? ... und was hast du dann "geliefert" bekommen ?


    Einen Kasten ? ... oder einen Kasten mit Deichsel und Achse ? ... also einen (kompletten) Anhänger.



    Wenn du nur einen Kasten ohne Achse und Zugvorrichtung gekauft hast: hast du definitiv keinen Anhänger gekauft.




    Manfred


    Ja klar, wenn du diesen Vergleich anstellst, hast man natürlich merkbare dynamische Unterschiede.


    Aaaaber hier geht es um einen Käfer ... und der hat eine Gewichtsverteilung von ca. 45% auf der VA und 55% auf der HA.
    Und der ist gut 4* Meter lang und ca. 900 Kg schwer (730 bis 930) :
    eigentlich "verteilt" sich das Gewicht auch eher auf die 2,42 Meter Radstand, weil das Mehrgewicht von ca. 90 Kg für Motor und Getriebe ca. je zur Hälfte vor und hinter der HA liegen
    wer da bei gleicher Stützlast fahrdynamische Unterschiede aufgrund der Laderichtung bemerkt ... merkt es eben ( und sei es auch nur mental :biggrins: )



    Manfred


    Das "oder" macht deine Aussage auch wieder falsch! Bei WoWa's gibts diese komische Anhängelast-Bestimmung nicht! Das gilt nur für "alle anderen" Anhänger!


    Ist ja nicht mein Führerschein, der ab 110 in Urlaub geht ... nur weil sich der TÜV-Nord ungenau ausdrückt.


    https://www.tuev-sued.de/uploads/images/1306828749694315471144/1.1.19-tipp-tempo100-caravan-wohnmobile.pdf


    und: https://www.gtue.de/sixcms/med…po-100-fuer-anhaenger.pdf


    und: http://www.dekra.de/de/tempo-100-fuer-gespanne


    und dann noch die "9. Verordnung" : https://www.gesetze-im-interne…ht/stvoausnv_9/gesamt.pdf

    Naja Praktisch gesehen darfst halt von 1200 bis 1400kg zGG (leer wiegen die von 800 bis 1300kg) auch die 100km/h nutzen (zumindest in diesem Beispiel)


    NEIN


    Sein Fahrzeug hat eine zulässige Anhängelast von 1200 KG


    Da gibt es keinen Anhänger oder Wohnwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 1201 KG, mit dem man 100 fahren darf ... mit keinem Faktor.



    Manfred

    Um das zu prüfen, müßte erstmal die Ladung runter, und er mußte auf Asphalt stehen und nicht auf einer tiefen Wiese :rolleyes:


    Warum :confused:


    Zieh die Handbremse an:
    wenn es vorwärts schwer geht ... oder sehr schwer ( Handbremse hat "normal" nur ca. 50% der Bremskraft )
    und wenn es rückwärts schwer geht ... oder sehr schwer ( deutlich schwerer als ohne Handbremse )
    dann ist die Bremse im Prinzip in Ordnung


    und du hast zusätzlich zur RÜFA den Sperrhebel; damals nicht unüblich.


    Manfred


    Warum hängst du den Wohnwagen nicht hinters Auto?


    Keine Zulassung ;)
    Das niederländische Wiederholkennzeichen des PKW ist keine in Deutschland gültige Zulassung hinter einem deutschen PKW.
    Anhänger in den Niederlanden sind bis 750 Kg ZGG zulassungsfrei.


    Manfred

    Was haben die Wartburgs so an ZGG? Mehr als 1000 kg?


    Deshalb war ich so "entspannt" und habe die Traglast bei einem 500Kg-Anhänger(le) nicht angesprochen.:)


    Der Trabi soll ein ZGG von 950 kg gehabt haben: der Trabi-Kombi, für den die Trabi-Felgen auch passen, aber 1020 oder 1040.


    Dafür ist ein Forum ja auch da; dass man nach 20 bis 40 oder mehr Beiträgen dann eine Lösung hat, die sich sehen lassen kann. ;):biggrins:



    Manfred

    Felgen vom Trabant und/oder Wartburg müssten passen.
    Da da die Auswahl eher beschränkt sein könnte, muss du ggf. auf einen Lochkreisadapter ausweichen
    und dann "normale" Alufelgen mit z.B. dem "Standardlochkreis" 100/4 verwenden.


    Der für Anhängerfelgen vielleicht "bessere" Standardlochkreis 112/5 ist meist eher problematisch, weil ein Lochkreisadapter von 4 auf 5 Löchern eher selten "passt".


    Manfred


    Freie Übersetzung von mir (für in Dänemark registrierte Fahrzeuge):
    >>Minimalanforderungen für Anhänger
    - Reifen jünger als 6 Jahre


    Sind (bis auf das Reifenalter) ja alles Anforderungen, die in den deutschen 100er Anforderungen eigeschlossen sind.


    Wenn für dich "jünger als 6 Jahre" grundsätzlich faktisch etwas anderes ist als "nicht älter als 6 Jahre" ... dann hast du für dich recht.


    Sonst : Herstellung am 15.06.2011 um 12.°° Uhr
    in Dänemark sind die am 15.06.2017 bis 11.59 Uhr und 59 Sekunden jünger als 6 Jahre.
    in Deutschland sind die am 15.06.2017 ab 12.00 Uhr und 1 Sekunde älter als 6 Jahre.


    Die 2 Sekunden Unterschied halte ich in Bezug auf die rechtlichen Auswirkungen für eher gering. ;)



    Manfred

    Beim TPV ist es so:


    die Stirnwand ist zusammen mit der 9 mm Bodenplatte mit 2 Schrauben am Rahmen verschraubt.
    die Bodenplatte ist in der Mitte im letzten Drittel mit dem mittleren Unterzug verschraubt,
    und sie ist am Ende mit 3 Schrauben an der Lichtleiste verschraubt.
    die Seiten wände sind vorne mit der Stirnwand verbunden , hinten mit der Lichtleiste
    und an jeder Seite mit 3 Schrauben mit der 9 mm - Bodenplatte.
    Die Seitenwände sind nicht und nirgens direkt mit dem Fahrgestell verbunden.


    Selbst wenn man die Zurrbügel also in die Seitenwand schrauben würde ... muss die gesamte Haltekraft mit der 9 mm - Bodenplatte aufgefangen werden,
    die zudem noch ziemlich mickrig am Rahmen verschraubt ist ... und große Unterlegscheiben sind schon mal gar-nicht vorhanden ... nur die Schraubenköpfe.



    Manfred