Du fährst ja auch "Riesenkisten" und sitzt dann auch noch weit weg von der Kupplung.
Beiträge von rower
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Sind die Räder ausgewuchtet ?
Und wie ist der "Rundlauf" ?
Manfred
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Das kann man vernachlässigen:
außer bei einer brutalen Vollbremsung bremst der Anhänger seine Masse selbständig ab.
Als Kraft auf das Zugfahrzeug wirkt bei einer normalen und auch starken Bremsung (außer Vollbremsung)
im Grunde nur die Kaft des Auflaufdämpfers zuzüglich ungefähr der Kraft, mit der man die Handbremse des Anhängers anzieht.
Das sind in Summe nicht mehr als 50 bis 100 Kg, mit der der Anhänger auf das Zugfahrzeug drückt.
Wenn es anders wäre, müssten der Umlenkhebel, das Bremsgestänge, die Bremsseile und die "Waage" als Beispiele
bei einen 3500 KG-Anhänger ganz anders dimensioniert sein als sie es sind.
Sonst könnte man auch sagen, dass der Fahrer dem Zugfahrzeug ohnehin einen Großteil der Bremsarbeit abnimmt:
denn wenn er aufhört. auf die Bremse zu treten, macht die Bremse auf und das Fahrzeug fährt ungebremst weiter.
Manfred
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Das liegt vor allem an der Anhänger-Blinkerkontrolle im Zugfahrzeug:
Diese Kontrolleinheit "erwartet" eine Lampe mit 21 Watt ... um die Blinkerfunktion des Anhängers anzuzeigen.
Bei Ausfall der 21-Watt-Lampe meldet das Gerät einen Fehler ...
so eine LED hat nur ca. 2 Watt : für das Kontrollgerät ist das schon ein Fehler, weil sehr deutlich unter 21 Watt.
Und jetzt unterscheiden sich alte Autos von den modernen:
Alte melden ganz simpel den Ausfall der Lampe, weil die das bischen Stromabnahme von 2 Watt für einen Ausfall halten.
Moderne Systeme stellen fest: kein Totalausfall ... aber was ist da sonst los ? = und "meckern los"
Außerdem testen moderne Systeme teilweise schon vor dem Blinken elektronisch, was da an der Strippe hängt.
Manche auch die anderen Lampen : Rücklichter, Bremslicht etc.
Und wenn da LED statt normaler Glühbirnen dran hängen ... geht die "Zickerei" los.
Nur ganz moderne Systeme könne damit umgehen.
Jaaa, ich weiß: sehr simpel beschrieben ( extra für die, die gar keine Ahnung von der Materie haben )
Aber wenn das jetzt ein Vollfachmann 100%íg präzise in allen Einzelheiten erklärt, versteht das eh keiner mehr, der keine Ahnung von der Materie hat.
Manfred
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Ich sehe da einen Tandem ...
Manfred
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An diesem Anhänger blättert die ganze Farbe ab. Er sieht schrecklich aus. Ich habe Ihn reklamiert da laut Aussage eines Folienbeschichters nicht sein darf das die Folie sich nach 8 Jahre bereits löst.
Das ist ja schrecklich, dass die Farbe plötzlich und unerwartet nach 8 Jahren abblättert.
Vor einem Jahr, als er 7 Jahre alt war, war noch nichts zu sehen ?
Manfred
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Alles kann defekt werden: man sollte sich gar nix anschaffen
Manfred
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Wenn die zulässige Anhängelast 1000Kg beträgt ...
darf das ZULÄSSIGE Gesamtgewicht des Anhängers nur 1000 Kg betragen, wenn du die 100ér Regel nutzen willst.
Selbst mit einem leeren Anhänger, der nur 250 Kg wiegt, aber ein zGG von 1001 Kg hat, darfst du keine "100" fahren.
Manfred
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Kennt jemand noch andere Anbieter.
Wenn du dann unbedingt einen 750-Kg-Anhänger willst ... guugel mal nach " Stema FT 750 gebremst"
Man könnte einen 1000-1200kg Anhänger ablasten,
könnte man, ja ... muss man aber nicht : darfst den halt für den Fox nur bis 700 Kg beladen ( so oder so )
Und beim Passat hättest du die vollen 1200 Kg
falls du "Schiss" wegen dem Führerschein hast :
Fox + 1200-Kg-Anhänger liegen zusammen sicher unter 3500 kg und da reicht der "B" allemal.
Selbst der Passat hat wohl unter 2300 Kg zulässigem Gesamtgewicht und damit mit Anhänger unter 3500 Kg
Weil auch der Passat vorhanden ist : ist ein gebremster 750ér ziemlich sinnfrei.
Manfred
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Die Scherkräfte die Schrauben aufnehmen können sind (durch die "Sollbruchstellen") einfach nur ein Witz.
Ob 80% der Zugkraft als Scherkraft ein "Witz" sind, kann man so sehen ... ist aber nicht zwingend vorgeschrieben
Mal gerechnet ( in Kg und nicht in Newton, damit es auch 100% der Leser verstehen ) :
Verbaut sind meist Schrauben der Güteklasse 10.9 in 12 mm Feingewinde ...
für die Rechnung nehme ich aber die deutlich schwächeren 8.8 in 12 mm "Normalgewinde":Da hat der Schraubenkern im Gewinde ca. 9,6 mm Durchmesser
ich rechne einfach mal mit 8 mm = 50mm² Querschnittsfläche
50 x 80 Kg/mm² Zugfestigkeit sind 4000 Kg = 4 Tonnen ... bei 80% Scherfestigkeit sind das 3200 KG ...
pro Schraube ... nur mit den Fingern angezogen ... weil ich die Reibkräfte einfach vernachlässigen will
und man hat immer mindestens 4 Schrauben = 12000 Kg oder 12 Tonnen Scherfestigkeit.Ich halte das für eine ganze Menge : ein "Witz" ? Ansichtssache.
Welche Kräfte wirken denn nun auf die Kupplung ? :
1. einmal die Stützlast : kann die so hoch sein, dass die Schrauben reissen ?2. Ich glaube, die meiste Kraft wirkt ( außer bei einem schweren Unfall ) durch eine schlagartige Vollbremsung auf die AHK ein:
diese Kraft geht dann aber auch direkt in die Bremsseile des Anhängers ein : welchen Durchmesser haben die ?
Wieviele Bremsseile sind dir schon gerissen : neue oder schon leicht "angegammelte" ?Also : ich würde mir um die Schrauben, die die AHK halten, die geringsten bzw. NULL Sorgen machen.
Aber das ist ja nun keine Vorschrift : wer will, darf sich auch auch sorgen und um sein Leben fürchtenManfred
leicht satirische Ansätze sind gewollt
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das kommt davon wenn man den Anhänger beladen an der Achse mittig hoch hebtDas war auch mein erster Gedanke ... bevor ich das Foto sah.
Aber nach Sichtung des Fotos ... ist mir der Bogen in der Achse zu gleichmäßig über die gesamte Breite vorhanden,
bis zu den Aufnahmen des Rahmens ... als das es vom mittigen Aufbocken kommt sollte.Eine "normale" Achse hat unbeladen keinen Sturz, der aber bei voller Last leicht ins leicht negative geht.
Bei der gebogenen Achse hat man unbeladen einen leicht positiven Sturz, der dann beladen zum neutralen Bereich tendiert.
Manfred
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Wozu?
Versicherungstechnisch ?
Wenn man das Pech hat und einen dusseligen Zuschauer ( der da steht, wo er nicht stehen sollte ) "umnietet",
ist es bei einem zugelassenen Motorad mit der Versicherung vermutlich einfacher mit der Abwicklung als mit einer Sportgeräteversicherung:
denn bei einer "normalen" KFZ-Versicherung hat der KFZ-Betreiber juristisch gegen einem Fußgänger per se eh immer erst einmal Schuld.
Bis er vor Gericht das Gegenteil beweisen kann.Ich jedenfalls hatte meine "Enduro" vor allem deshalb offiziell zugelassen ... und konnte zugegebenermaßen das Ding auch ab und an auf der Straße bewegen ( 2-3 mal
)
Manfred
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Hallo,
Das die geschlossenen Lager einer Grenznutzungsdauer unterliegen ist Dir bekannt?
Gruß Bernd
Das ist aber auch ein Müll, der da überall in den heutigen Autos verbaut wird:
überall geschlossene Lager mit einer "Grenznutzungsdauer"Manfred
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Natürlich darf man an der Position / am Ende kürzen und neue Löcher für die Klemschale hineinbohren.
Dazu darf man den Prüfer vorher fragen ... muss es aber nicht: ein kompetenter Prüfer weiß das.Manfred
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Er schreibt aber nur zurück, dass er von einem "Anhängerverkauf" nichts weiß.
Was hast du denn gekauft ? ... und was hast du dann "geliefert" bekommen ?
Einen Kasten ? ... oder einen Kasten mit Deichsel und Achse ? ... also einen (kompletten) Anhänger.
Wenn du nur einen Kasten ohne Achse und Zugvorrichtung gekauft hast: hast du definitiv keinen Anhänger gekauft.
Manfred
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ne der Hebel ist schon auch ne wichtige Größe,
wenn ich ne Palette mit 2t Papier drauf habe und stell die auf nen 3m Anhänger
dann fährt der garantiert ruhiger als ein 2t schwerer Wohnwagen mit 9m Länge
auch wenn bei beiden der Schwerpunkt kurz vor der Achse liegt
die Entfernung zum Schwerpunkt spielt schon eine große Rolle
Ja klar, wenn du diesen Vergleich anstellst, hast man natürlich merkbare dynamische Unterschiede.
Aaaaber hier geht es um einen Käfer ... und der hat eine Gewichtsverteilung von ca. 45% auf der VA und 55% auf der HA.
Und der ist gut 4* Meter lang und ca. 900 Kg schwer (730 bis 930) :
eigentlich "verteilt" sich das Gewicht auch eher auf die 2,42 Meter Radstand, weil das Mehrgewicht von ca. 90 Kg für Motor und Getriebe ca. je zur Hälfte vor und hinter der HA liegen
wer da bei gleicher Stützlast fahrdynamische Unterschiede aufgrund der Laderichtung bemerkt ... merkt es eben ( und sei es auch nur mental)
Manfred
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im Prinzip ist es egal ob Vorwärts oder Rückwärts
wenn die Stützlast passt, ist logischerweise auch der Schwerpunkt der Ladung an der gleichen Stelle
Ja : völlig egal ... auch wenn einige beim Anblick mentale Bauchschmerzen bekommen.
Physikalisch ist das nach dem Hebelgesetz völlig egal ... wenn der Schwerpunkt an der gleichen Stelle ist.
Manfred
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Das "oder" macht deine Aussage auch wieder falsch! Bei WoWa's gibts diese komische Anhängelast-Bestimmung nicht! Das gilt nur für "alle anderen" Anhänger!Ist ja nicht mein Führerschein, der ab 110 in Urlaub geht ... nur weil sich der TÜV-Nord ungenau ausdrückt.
und: https://www.gtue.de/sixcms/med…po-100-fuer-anhaenger.pdf
und: http://www.dekra.de/de/tempo-100-fuer-gespanne
und dann noch die "9. Verordnung" : https://www.gesetze-im-interne…ht/stvoausnv_9/gesamt.pdf
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Naja Praktisch gesehen darfst halt von 1200 bis 1400kg zGG (leer wiegen die von 800 bis 1300kg) auch die 100km/h nutzen (zumindest in diesem Beispiel)
NEIN
Sein Fahrzeug hat eine zulässige Anhängelast von 1200 KG
Da gibt es keinen Anhänger oder Wohnwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 1201 KG, mit dem man 100 fahren darf ... mit keinem Faktor.
Manfred