Das macht jetzt nicht so richtig Sinn oder?
Bei meinem Caddy ist das auch merkwürdig finde ich:
Regulär: zgG 2180kg und 1400kg Anhängelast, bei max. 3407kg zgG des Zuges
Bis 8%: zgG 2180kg und 1500kg Anhängelast, bei max. 3680kg zgG des Zuges
Warum auch immer bei über 8% Steigung die 173kg Differenz ein Problem darstellen.
Macht schon Sinn:
Zu den Zulassungsbedingungen der Anhängelast am PKW gehört:
das volle Gesamtgwicht des "Zuges" muss an der entsprechenden Steigung mit der Handbremse gehalten werden können ...
und man muss mit dem vollen Gesamtgwicht des "Zuges" an der entsprechenden Steigung 3-mal hintereinander ( oder so
) anfahren können, ohne dass die Kupplung "abraucht".
Da kann es schon sein, dass es dafür unterschiedliche zugelassene Gewichte für 8% und 12% gibt.
Da war einmal vor Jahren ein Bericht im Fernsehen, von dem ich mir nur die wesentlichen Details ( aahh, so ist das
) gemerkt habe. ( eigentlich "unnützes Wissen"
)
Manfred