Beiträge von rower

    Das macht jetzt nicht so richtig Sinn oder?


    Bei meinem Caddy ist das auch merkwürdig finde ich:
    Regulär: zgG 2180kg und 1400kg Anhängelast, bei max. 3407kg zgG des Zuges
    Bis 8%: zgG 2180kg und 1500kg Anhängelast, bei max. 3680kg zgG des Zuges


    Warum auch immer bei über 8% Steigung die 173kg Differenz ein Problem darstellen.


    Macht schon Sinn:


    Zu den Zulassungsbedingungen der Anhängelast am PKW gehört:


    das volle Gesamtgwicht des "Zuges" muss an der entsprechenden Steigung mit der Handbremse gehalten werden können ...
    und man muss mit dem vollen Gesamtgwicht des "Zuges" an der entsprechenden Steigung 3-mal hintereinander ( oder so :confused: ) anfahren können, ohne dass die Kupplung "abraucht".


    Da kann es schon sein, dass es dafür unterschiedliche zugelassene Gewichte für 8% und 12% gibt.



    Da war einmal vor Jahren ein Bericht im Fernsehen, von dem ich mir nur die wesentlichen Details ( aahh, so ist das ;) ) gemerkt habe. ( eigentlich "unnützes Wissen" :biggrins: )


    Manfred

    Wenn dich der Schaden (im Gewissen) stört, dann Plane ab und rein bei eBay. Da gibt es aber gewisse Regeln gegenüber der zahlenden Versicherung zu beachten.


    Bei so einem "Kleinschaden" zahlen die Versicherungen die Differenz zwischen Zeitwert und Restwertbörse aus : einfach so, zumal bei eigenem Gutachter.
    Alles andere ist denen zu viel Arbeit für so einen "Kleinschaden" und wird denen dann zu teuer in der Bearbeitung: da interessiert die kein ebay oder sonst was.


    Die sind aus Kostengründen froh, wenn die Sache so einfach abgehakt werden kann ohne weiterem Aufwand.


    Manfred

    und 2. wird es lächerlich aussehen,


    Auf diese "Steilvorlage" gibt es nur eine Anwort ... :


    DAS ist uns Norddeutschen so was von shyce-egal ... eines der vielen Dinge, die uns mit den Bayern eint. :biggrins:



    Ich hatte ja mal einen 4-türigen Reise-Wohnwagen ... oder genauer: 2 Türen + 2 halbe Türen. Nix selbstgebasteltes ... fertig aus dem Katalog zu kaufen.


    Wir stehen auf einem Campingplatz im Süden ...
    kommt ein Campingkollege aus Berlin: "was ist das denn für ein Wohnwagen ... der sieht ja komisch aus"
    Ich : "wieso sieht der denn komisch aus ... ich finde deiner sieht ja recht komisch aus"
    er, verwirrt : " wieso das denn ?"
    ich : "na, der hat ja nur eine Tür ... was soll man denn damit als Wohnwagen anfangen?"
    er sieht mich mit großen Augen an, schnappt nach Luft ... und geht ohne weitere Worte :weglach:



    Ich kannte das "Procedere" ja schon ... mit dem "komischen Wohnwagen" ...
    normal haben wir dann alle zusammen gelacht und erst einmal ein Bier getrunken :super:




    Aber der Berliner mochte wohl kein Bier. :angel:



    P1010516.jpg





    Manfred


    das musste jetzt sein: von wegen ... und 2. wird es lächerlich aussehen :biggrins:

    Wenn in den Papieren als "Einzelabnahme" 100 Km/h mit 185/65-14 als Vorgabe steht, dann ist das "Gesetz" und es ist egal, was in den COC steht.
    Bei einer Rennleitungs-Kontrolle mag es ja noch durchgehen ...
    wenn aber nach einem Unfall ein "Schuldiger" gesucht wird, kann es schon kritisch werden mit der Auslegung der Vorschriften, wenn in den Papieren ein eindeutiger Bezug steht.


    Allerdings hätte ich mir um die Buchstaben für Lastindex 88 und Speedindex K keine Gedanken gemacht : weil besser immer zulässig ist und ich hätte einfach so mind. 90L montiert.
    Was will die Rennleitung denn machen ? : wenn man Reifen fährt, die der Größenangabe entsprechen und die Traglast- und Geschwindigkeitsvorgaben für die 100ér Regelung erfüllen.



    Manfred

    Die Gegenleistung hat ein Rentner wohl meistens in ~45Jahren Arbeit erbracht. ..... Und nun rechne mal weiter.


    Das mit der Erhöhung um 4,25% war nur eine Antwort auf das "Gejammere" von transe79 : "und lohnerhöhung bekommt auch nicht jeder, ich bin rentner"


    Da brauche ich nix zu "rechnen". ... Wobei er ja auch Recht hatte: eine Lohnerhöhung war das nicht ... das war eine RENTENERHÖHUNG :super::biggrins:



    Manfred


    Bekomme ich das so abgenommen vom Tüv, oder muss ich die Siebdruckplatte mit Metallgestänge unterbauen.
    Leider finden sich im Internet keinerlei Informationen zu den Vorgaben des Fahrgestells in dieser Hinsicht.


    "TÜV-technisch" sind das Zugrohr mit Bauartzulassung und die Achse schon das Fahrgestell.
    Alles andere ist Aufbau. Ein zusätzlicher Metallrahmen ist nicht vorgeschrieben ... kann aber aus Gründen der Stabilität sinnvoll sein, muss aber nicht.


    Wenn du einen Metallrahmen baust, kannst du den schweißen : dafür braucht man kein "Schweißerschein" ... weil der Rahmen auch schon "Aufbau" ist.
    Du kannst den Rahmen aber auch verschrauben. Er gilt als "Aufbau" , wenn du das so argumentierst : weil das Zugrohr mit Bauartzulassung und die Achse schon das Fahrgestell sind.



    Manfred

    hier ein Auszug exemplarisch vom GTÜ
    http://www.gtue.de/sixcms/medi…po-100-fuer-anhaenger.pdf


    Mach es doch einfach : nenne Gesetzestexte und Paragraphen ... und nicht so einen Werbeflyer von der GTÜ.


    Den haben die doch nur gefrickelt, um den "Leuten an der Front" Ruhe zu verschaffen.


    Also : nenne Gesetzestexte und Paragraphen ... denn die muss es ja geben, wenn du die GTÜ so hartnäckig vertrittst.



    Manfred

    das ABS regelt wie wild, okay war nasse Fahrbahn und beim X5 regelt schnell mal das ABS wenn man stark bremst.


    Wenn man am Zugfahrzeug zum Beispiel Reifen mit einem weniger guten Nässeverhalten hat ...
    dann regelt das ABS bei Nässe schon gerne mal sehr früh ...
    dann baut der Zugwagen wegen geringerer Verzögerung nicht so viel Auflaufkraft/Bremskraft für den Anhänger auf ...
    und wenn der Anhänger dann zufällig auch noch Reifen mit einer recht guten Nässehaftung hat ...
    dann kommen die Räder des Anhängers beim Bremsen eher nicht zum Blockieren ...
    nur mal so als Scenario.


    Manfred

    Und dann gibt es Ärzte (Chirurgen), die stehen nach einem Bereitschaftsdienst dann auch mal 20 Stunden oder mehr im OP ... und da geht es um Leben oder Tod.


    Da gibt es nicht einmal im Ansatz eine Ruhezeitregelung.


    Manfred

    Ja, das sehe ich auch so: die schreiben doch extra ganz eindeutig, dass das Waschen "unter Zusatz von Reinigungs- und Pflegemitteln" verboten ist.


    Ohne Zusatz von Reinigungs- und Pflegemitteln ist es erlaubt.


    Allerdings bleibt die hypothetische Frage, ob Schmutz, der nicht Straßentypisch ist, in die Kanalisation geraten darf.
    ( Der normale Straßenschmutz auf dem Auto wäre ja in der Kanalisation gelandet, wäre da nicht das Auto als "Schmutzfänger" im Weg gewesen )



    Manfred


    Den Hänger habe ich vor 26 Jahren gebraucht gekauft.


    Ich war immer der Auffassung, dass er keine Rückfahrautomatik hat.


    Frage: - wie bekomme ich heraus, ob der Hänger die Automatik hat oder nicht, ohne das gewaltsam zu testen?


    Ich bewundere deine Disziplin. ;)


    Wenn ich einen Anhänger ohne Rückfahrautomatik hätte ...
    hätte ich in den 26 Jahren bestimmt das eine oder andere Mal versucht, mit beladenem Anhänger rückwärts zu fahren,
    ohne die mechanische Rückfahrsperre "einzulegen" ... und hätte das entweder sofort gemerkt, weil nix rückwärts geht :rolleyes: ...
    oder ich hätte mich gewundert, dass es trotzdem geht :confused: ... und hätte festgestellt, das das "Dings" eine Rückfahrautomatik hat. :super:


    Also Vorschlag: 1. probiere, ob du mit beladenem Anhänger ohne mech. Sperre rückwärts fahren kannst ...
    und wenn ja: 2. prüfe dann, ob der Anhänger "vorwärts" bremst : Handbremse anziehen und anfahren.


    Geht beides, sollte der Anhänger eine Rückfahrautomatik haben (trotz Sperrhebel).



    Manfred


    Deute ich das richtig, dass im Schein bereits die 100km/h Freigabe drinsteht (siehe Bild vom Schein im ersten Post)


    Nein



    oder bedeutet der Eintrag etwas anderes?


    Ja : es sind Reifen zulässig, die nur bis 100 Km/h freigegeben sind


    Es war früher recht üblich, dass bei normalen Reifen 2.Wahl der Geschwindigkeitsindex
    "ausgebrannt" wurde und dafür ein "100 Km/h" eingeprägt wurde. (gab es auch als 80 Km/h)


    Diese Reifen darfst du fahren.



    Manfred


    Wer hat sich eigentlich die 2% Mehrwertsteuerersparnis in die Taschen gesteckt (Polen 21/Deutschland 19)?


    Es gibt keine "Mehrwertsteuerersparnis".
    Der Händler kauft die Ware ohne polnische Umsatzsteuer zum Nettopreis in Polen ein und berechnet beim Verkauf im Inland die am Ort der Leistung ( hier in diesem Fall in Deutschland ) geltende Umsatzsteuer.
    Ja : Umsatzsteuer ... erhoben nach dem Mehrwertsteuerverfahren.



    Manfred


    Im neuen Schein wurde nur die Höhe und ds Leergewicht angepasst. Eine zusätzliche Beschreibung kam nicht hinzu.


    Also war die ganze Sache eher kontraproduktiv und sinnfrei:


    die Höhe war ja schon mit 2530 mm maximal eingetragen und deckte deinen Aufbau in der Höhe ja mit Sicherheit ab.
    Und das Leergewicht interessiert im wahren Leben keine sprüchwörtliche "Sau" .
    Das ist ja selbst bei PKW ab Werk so gut wie nie nie richtig angegeben.


    Manfred