ZitatZitat von Multivan
bleiben an der Radaußenkante 15 mm Überstand. Wäre das okay? Die Forderung nach Stvzo wäre doch erfüllt?!
Ja; selbst nach neuem EU-Recht würde das reichen: Überstand = 4% von der Reifenbreite = 4% von 165 mm = 6,6 mm.
Nach "altem" deutschen Recht wäre nur eine Abdeckung der Lauffläche (Profil) erforderlich; die Flanke darf deutlich herausragen.
Bei der Reifenbreite muss man bedenken, dass die Breitenangaben "Normangaben" sind und die tatsächliche Breite je nach Fabrikat deutlich abweichen kann:
deshalb sollte man zur Sicherheit ( wenn man einen Anhänger baut/umbaut ) nachmessen.
Manfred