Wenn der Prüfer die Ausnahmegenehmigung nicht anerkennen kann ( weil er sich nicht traut oder es nicht darf ),
muss das sein Vorgesetzter entscheiden ... das ist doch ganz normal.
Da kann man auch ausgesprochen freundlich bleiben und viel Verständnis dafür haben, dass das nur sein Vorgesetzter entscheiden kann. 
Und oft kann der "Unwillige" das dann ganz plötzlich doch selbst entscheiden. 
Als "Aufstand machen" sehe ich das nicht.
Ich kenne da 3 Versionen :
1. meist geht es plötzlich doch
2. der "Unwillige" holt selbst seinen Vorgesetzten dazu
3. wenn 1. oder 2. nicht passiert, hole ich den Vorgesetzten ... ausgesprochen (über)freundlich 
Manfred