Kaufe dir die Dinger, die zu lang sind ...
suche dir eine Dreherei in der Nähe ...
frage bei denen feundlich nach der "Kaffeekasse" und nach der Möglichkeit auf Kürzung der Teile.
Manfred
Kaufe dir die Dinger, die zu lang sind ...
suche dir eine Dreherei in der Nähe ...
frage bei denen feundlich nach der "Kaffeekasse" und nach der Möglichkeit auf Kürzung der Teile.
Manfred
Musst mal sehen, ob die Räder noch gerade stehen (Wasserwaage ?) : die Achse kann zum Beispiel durch Überladung verbogen sein.
Wenn das so o.k. ist ... könnte das mit dem TÜV auch so klargehen ... ein kompetenter Tüver wird aber genau hinsehen.
Ich selbst würde die Kotflügel lösen und 5 cm höher neu montieren.
Hat 2 Effekte:
sieht in meinen Augen stimmiger aus ...
der Prüfer hält es rein optisch für "normal"
und die Rennleitung kommt nicht "so einfach" auf die Idee, den Anhänger wegen Überladung kontrollieren zu wollen.
Obwohl die Humbaur´s mit der Art von Kotflügeln eh immer "tiefergelegt" aussehen.
Nein ... normal = zu 99,9% nicht.
Nein !
Das mag in Grenzen noch für die alten Gleichstromgeneratoren gegolten haben :
bei Drehstromgeneratoren steht der Energieverbrauch in einem ziemlich direkten Verhältnis zur abgegebenen = entnommenen Leistung.
Manfred
Wenn man auf dem TPV ein Motorrad verzurren möchte ... sollte man sich das Video vom ADAC ansehen :
https://www.adac.de/rund-ums-f…hnik/anhaengertest-750kg/
Und dann erst einmal die Bodenplatte fest mit dem Fahrgestell verbinden:
die 5 originalen Schräubelchen ( 2 vorne, eine im letzten Drittel hinten in der Mitte und 2 hinten )
halten nämlich so gut wie nix und sind dafür verantwortlich, dass der Hänger im ADAC-Test wackelt wie ein Lämmerschwanz.
Da kann man die Airline-Schienen auch gleich mit mit 5 Spax je Schiene in der Bodenplatte verschrauben:
die halten dann vermutlich mehr als die 5 originalen Schrauben des Kastens auf dem Rahmen.
Man kann die Airline-Schienen natürlich auch vernünftig im "Kasten" befestigen :
aber ohne vernünftige zusätzliche Befestigung des Kastens auf dem Fahrgestell des Anhängers
"segelt" einem im Fall der Fälle das Motorad dann halt mit dem Kasten davon.
Manfred
Ja, sind nicht explizit zugelassen, sollten aber problemlos nach §21 eingetragen werden können ...
und das muss auch gemacht werden, wenn man legal unterwegs sein will.
Im Stückgut-Sammelverkehr (oder wie das heißt) bist du als "Verlader"
sogar dafür verantwortlich, dass die bereits auf dem LKW befindliche Ware
von vorhergehenden Ladestellen beim Verlassen des Hofes ordentlich gesichert ist.
Das gilt selbst dann, wenn du dem LKW keine Ware übergibst, weil der die Ware nicht ordentlich sichern kann ...
und der Fahrer dann den Hof mit der bereits von Vorkunden vorhandenen, ungesicherten Ladung den Hof verlässt.
Bei uns in der Firma gab es die strikte Anweisung, die Weiterfahrt eines solchen Farzeuges unter Androhung der fristlosen Entlassung zu verhindern.
Einmal haben wir die Rennleitung informiert, die das Fahrzeug ca. 100 m nach verlassen des Hofes kontrollierte.
Hört sich alles "brutal" an ... diente aber nur dem Schutz und Erhalt von Menschenleben ...
und dem Schutz unserer Mitarbeiter vor den rechtlichen und finanziellen Folgen eines solchen Disasters.
Und meinem eigenen Schutz vor diesen Folgen ... als Vorgesetzter eines Teils der "Verlader".
Und die Inhaber des Unternehmens waren die Initiatoren dieses Verfahrens ( die hatten auch "Schiss" vor den Folgen )
Ein wenig Egoismus kann da nicht schaden
Manfred
Verlader bleibt Verlader !
Auch, wenn durch Bezahlung/Vertrag bereits ein Eigentumsübergang stattgefunden hat.
Wenn es um den Zentral-Bohrungsdurchmesser der "neuen" Alufelgen geht/gehen soll:
der darf beim Anhänger größer sein als der Nabendurchmesser,
weil Anhängerfelgen über die Radschrauben zentriert werden dürfen ... und allgemein auch werden.
Manfred
Weißt du ... ich bin schon ein wenig älter
(erkennt man am Namen: niemand unter 60 heißt Manfred)
Und bei Fahrzeugen, die "damals" auf dem Markt waren, gab es meist keinen Einsatz von Drehwinkelwerkzeugen.
Radlager als Beispiel wurden damals noch eingestellt ... und bei Kompaktlagern reichte damals auch ein Drehmomentschlüssel.
Und heute fasse ich auch nur mal gelegentlich ein "älteres" Fahrzeug an, bei denen nur ein "Drehmoment" erforderlich ist
Den modernen "Scheiß" fasse ich nicht mehr an: das lasse ich Werkstätten machen ... viel zu fummelig .
Außerdem haben die ja Garantiezeiten, innerhalb derer man nichts selbst anfassen sollte.
Kurz vor Ablauf der Garantie sind die eh weg ... da gibt es von daher nix zu schrauben für mich.
Aber: wenn ein Drehmomentschlüssel nach Meinung einiger hier sinnlos ist, dann ist es ein Drehwinkelwerkzeug ja wohl auch ...
oder erst recht: weil vor dessen Einsatz ja der Drehmomentschlüssel liegen muss.
Manfred
Bevor hier jetzt jemand auf die Idee kommt, dass ich jede Schraubverbindung mit dem Drehmomentschlüssel bearbeite:
genau das mache ich definitiv nicht.
Ich habe im Laufe der Jahre ein ziemlich gutes Gefühl dafür enwickelt, wann eine Schraube "fest" ist ...
wie andere hier im Forum und grundsätzlich auch ... ich bin da keine Ausnahme.
Ich bin da auch nicht pingeliger als andere auch, die ihre Arbeit sorgfältig erledigen.
Aber wichtige Schraubverbindungen wie Räder, Fahrwerksverbindungen, Zylinderköpfe, Motor- und Getriebegehäuse etc.
werden mit Drehmomentwerkzeugen angezogen.
Manfred
Die geringere Scherfestigkeit von ca. 80% der Zugfestigkeit ist nur relevant bei losen Schrauben.
Und ich kann super damit leben, wenn jemand die Behauptung aufstellt, dass eine 8.8ér Schraube keine Zugfestigkeit von 800N/mm² hat, sondern wesentlich mehr. ( auch wenn 900 N7mm² schon einmal erreicht werden )
Wesentlich mehr ist nämlich erforderlich, wenn deine Behauptung richtig ist, dass man ein M10 8.8 Schraube nicht abgerissen bekommt.
Ohne das jetzt direkt auszuprobieren, behaupte ich mal, dass eine M10 8.8 Schraube bei ca. 110Nm Anzugsmoment nachgibt, spät aber bei 120 Nm.
Und 110 bis 120 Nm ist ein Wert, der nun ja nicht so ein fürchterlich hoher Wert ist und bei einigen Radmuttern durchaus üblich ... also locker machbar.
Aber wie gesgt: ich kann mit deinen Aussagen sehr gut leben ... sind ja nicht meine Aussagen
Manfred
Wenn man die "einfach so" einbauen kann, ohne dass die ungewöhnlich schief stehen oder sonstwie auffällig sind ... "passen" die
Bei Zweifeln: einbauen als "Vormontage" ( also nicht fest anziehen ) und ein Bildchen davon hier einstellen
Ich wechsele meine Räder seit 30 Jahren selber mit 'nem stinknormalen Radkreuz...Drehmomenter hatte ich noch nie und werde ich auch nie haben.
Da unterscheiden wir uns signifikant: ich nutze seit ca. meinem 12. Lebensjahr Drehmomentschlüssel.
Die Basis dazu bilden Tabellen für Anzugsmomente und Vorspannkräfte wie die folgende:
http://www.smw-schrauben.ch/tl…T042-T043_Drehmomente.pdf
Im vorliegenden Fall gehe ich auf Grund der Angabe des Anzugsmometes von 55 Nm von einem Feingewinde 10x1,25 aus.
Eine 8.8 Schraube hat eine Zugfestigkeit von ca. 800 N / mm²
So ein Feingewinde 10mm hat einen "Kerndurchmessers" des Gewindes von ca. 8,5 mm
das ergibt dort eine Querschnittsfläche von ca. 57 mm²
multipliziert mit 800N ergibt das für die Schraube eine Zugfestigkeit von 45.600 N oder rund 4.560 Kg.
Zieht man die Schraube jetzt mit dem in der Tabelle vorgegeben Anzugsmoment von 57 Nm an,
erhält man der Tabelle entsprechend eine Vorspannkraft von 30,8 KN = 30.800 N oder halt ca. 3.080 Kg
Das liegt im Bereich der vorgesehenen 70% der Mindeststreckgrenze.
Zieht man die Schraube mit 80 Nm statt 57Nm an ...
erreicht man eine Vorspannkraft von ca. 43.300 N bzw. ca 4.330 Kg
und liegt damit gefährlich nahe an der Zugfestigkeit der Schraube von ca. 45.600 N oder rund 4.560 Kg.
Ich gehe davon aus, dass die Schrauben nach der Tortur
nicht mehr die vorgesehenen Eigenschaften bezüglich der Festigkeit haben.
Deshalb war, ist und bleibt es meine Meinung ... dass die Schrauben ersetzt werden müssen.
Manfred
Mich verwunderte auch total, dass die Radstoßdämpfer nicht bemängelt wurden, obwohl auf einer Seite die Außenhülle total verrostet war.
Naja, da waren immerhin neue dabei, die muss ich jetzt nur noch einbauen.
Und die passen nicht ?
Gummiband, Gepäckgummi mit Haken für Fahrradgepäckträger bzw. "Gepäckspinnen".
Vorwärtsfahren geht natürlich nicht, weil die Handbremse ja angezogen bleibt ... das ist klar !
Aber trotz Demenz habe ich es quasi vor Augen, wie sich der Handbremshebel bewegte ...
von der Rückwärts - Bremsstellung in die Vorwärts - Bremsstellung ... so ungefähr jedenfalls.
Aber: wie bereits geschrieben, waren die Bremsen dann vermutlich defekt ... bzw. falsch eingestellt : beim TO wurde ja auch der Auflaufweg bemängelt.
Manfred
Neue kaufen : das Material der Schrauben ist bei 80 statt 55 Nm ziemlich sicher schon so weit "überdehnt", dass man die Schrauben nicht mehr verwenden sollte.
... und das Gewinde von "Muttern" ist etwas strapazierfähiger als die Schrauben.
Natürlich sollte man die Muttern eigentlich auch erneuern ...
eigentlich: aber wie machen, wenn die Muttern fester Bestandteil des Fahrzeuges sind.
Manfred
Ich habe da mal eine Verständnisfrage:
wenn man einen Anhänger mit dem Fahrzeug rückwärts schiebt, geht die Bremse in die Rückfahrautomatik
wenn man beim Anhänger vorwärts mit der Handbremse bremst, kann man den Handbremshebel bis zu einer "vorläufigen" Position anziehen ...
wenn man den Anhänger jetzt rückwärts schiebt/bremst ... bewegt sich der Handbremshebel weiter nach hinten ,
um die Bremse über die Rückfahrautomatik hinaus zu bewegen und den Anhäger zu bremsen ... soweit normal
muss da der Handbremshebel nicht technisch bedingt beim "Anziehen" mit dem Fahrzeug wieder in die ursprüngliche Stellung des "Vorwärtsbremsens" gehen ?
Weil das "Überbrücken" der Rückfahrautomatik aus der Rückwärtsbremsung wieder zurückgesetzt werden muss ?
Weil: in meiner Erinnerung bewegt sich der angezogene Handbremshebel, wenn er keine Rastung hat, immer hin und zurück, wenn man den Anhänger hin- und zurück bewegt.
Oder schlägt da jetzt meine Demenz zu ?
edit: sieht wohl so aus, als wenn ich das falsch in Erinnerung habe ...
oder dass die Bremse(n) bei meiner Beobachtung nicht in Ordnung war(en) ...
Ich habe das Verhalten aber bis heute nie hinterfragt.
Scheint also so, als wenn ich wieder etwas gelernt habe, von dem ich nicht wusste, dass ich es nicht weiß
Wenn du deinen Führerschein verlierst ... darfst du bedenkenlos weiter fahren.
Nur, wenn du deine Fahrerlaubnis versäufst oder sie dir wegen anderer Straftaten entzogen wird ... dann darft du nicht mehr fahren.
( Ich hasse diese verniedlichte Aussage "den Führerschein verloren" ... wenn man ihn versoffen hat. )
Manfred