Die Elbe hat in dem Bereich ein paar Sonderregeln.
Auf der Elbe gelten grundsätzlich die selben Regeln wie auf allen Seeschifffahrtsstraßen:
Berufsschifffahrt vor "Spaßschifffahrt" und Talwärts hat Vorrecht vor Bergwärts ... weil talwärts deutlich schlechter zu manöverieren ist.
Und Fahrrinne hat Vorfahrt vor Wasserfahrzeugen von außerhalb der Fahrrinne.
Das Selbe gilt analog auch auf Binnenschifffahrtsstraßen wie Binnen-Elbe vor Hamburg, Rhein, Donau, Weser und so ... ist also nix besonderes auf der Elbe.
Der Frachter fuhr elbabwärts (talwärts) bei ablaufendem Wasser (Ebbstrom ca. 6 Knoten) und hätte eh nichts machen können,
der Schoner Elbe 5 spielte abseits der Fahrrinne "segeln".
Das Problem: Elbe 5 war schon früher wegen waghalsiger Manöver auf der Elbe "ermahnt" worden.
Das "Abenteuer" wollte der Kapitän den mitsegelnden Gästen wohl auch "gönnen":
leider wurde bei dem "haarscharfen" Manöver nach der Ansage "hart Backbord" die Pinne selbt völlig falsch auf "hart Backbord" gelegt.
die Pinne selbst hätte aber auf "hart Steuerbord" gelegt werden müssen ... um den Befehl "hart Backbord" umzusetzen.
Aber die hatten auf dem Schoner wohl die selben Probleme wie hier ... wie das denn nun gemeint sein soll mit links und rechts.
Obwohl es in der Schifffahrt eigentlich glasklar ist !!!!
Der "Hein Wichtig", der die Tröte betätigte, war nicht der Kapitän ...
aber in der Segelei eigentlich alt und erfahren genug, um die Ansage "hart Backbord" richtig auszuführen.