Es kann sein, dass das Bremsgestänge nachgestellt werden muss ( es wird auch normalerweise nötig sein ).
Manfred
Es kann sein, dass das Bremsgestänge nachgestellt werden muss ( es wird auch normalerweise nötig sein ).
Manfred
Wenn du jetzt Felgen mit einer ET von 30 mm drauf hast ... hast du entweder "zulässige" 30 mm oder vielleicht 25-35 mm.
Ich selbst würde mir wegen der 25 - 30 mm keine Gedanken/Sorgen machen:
grundsätzlich geht es bei der serienmäßig zulässigen ET (Herstellervorgaben) vor allem um die Belastung/Überlastung der Radlager (bzw. Radlägerchen).
Da sind 25 oder 35 mm bei einer 30mm-Achse nicht das Problem : kritisch wären ET0 oder ET50 oder so.
Manfred
Die meisten Standard-750Kg-Achsen haben eine zulässige ET von 30 mm oder 25 bis 35 mm.
Es gibt auch solche mit ET 0 mm, aber aüßerst selten solche, die den Bereich von 0 mm bis 35 mm abdecken.
Manfred
Das Gestänge mit dem Gummi muss in der Halterung/Führung frei beweglich/leichtgängig sein.
Wenn es etwas "klemmt", könnte es passieren, dass die Brembacken beim Lösen der Bremse
nicht ganz "freigegeben" werden ... und die Bremsbacken/die Bremse schneller verschleissen.
Manfred
Kann es sein, dass der Gesetzgeber das in seiner StVZO so haben will ?
Auch wenn ich einigen hier auf den Schlips trete: Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass hier viele sich bei der Kaufentscheidung nur bzw. überwiegend nur von den Meinungen der Anderen leiten lassen, die ja eher von subjektiven Gesichtspunkten geprägt sind.
Und warum stimmst du dann hier die "Lobhudelei" über den Harpert an ?
Wo du doch kritisierst, dass sich viele hier von den Meinungen der Anderen leiten lassen ?
Für die "Anderen" bist du doch auch ein "Anderer"
Und jetzt bitte nicht gleich "auf den Schlips getreten" fühlen.
Manfred
Nur , wenn du die ASK eintragen lässt ... und im Schein damit auch "1,2" : dann "zählt" auch 1,2 .
Manfred
Jepp ... bisher hatten sich 8 "Leute" damit befasst : o.k. ... jetzt 9
Manfred
... immer gleich n anderen Schuldigen zu suchen versteh ich,
ICH verstehe es nicht : es löst kein Problem, wenn immer die anderen schuldig sind.
Ich halte das für "die PEST".
Beweis :
Dir, dem "anderen", wird jetzt folgendes erklärt/unterstellt :
"Für Dich ist es also normal das innerhalb eines halben Jahres nach EZ vier von acht Schrauben der Bremsbowdenzüge fehlen?
Für Dich ist es also normal dass sich die Schrauben Zugkupplung an Auflaufeinrichtung lösen?
Du legst Dich also im Rahmen Deiner Abfahrtkontrolle unter Zugfahrzeug und Anhänger und kontrollierst den Festsitz aller Schrauben?"
Weil der Verfasser ja keinesfalls schuldig sein kann ... wenn ja die "Anderen" schuldig sind.
Man kann bei jeder Nutzung eines gebremsten Anhängers kurz die Handbremse anziehen ...
wenn sich da Schrauben an den Zügen zu lösen beginnen ... sollte man da etwas merken können : oder ?.
Auch lose Schrauben an der AE könnte man so ggf. zufällig erkennen.
Ich mache das so mit der Handbremse ... : ein kurzer Test "fits all".
Ich würde es vielleicht nicht machen, wenn ich grundsätzlich der Meinung wäre, dass die "Anderen" schuldig wären.
Manfred
Nach der Bedienanleitung gibt es beim Punkt "9.1" auf Seite 36
eine Wartungspflicht, nach der der Anhänger regelmäßig gründlich inspiziert und gewartet werden muss.
Dabei sind gelöste Schraubverbindungen einzustellen und anzuziehen.
Damit ist doch eindeutig festgelegt, wer bei "losen Schrauben" der Schuldige ist.
Der Hersteller wohl nicht ... denn der ist ja für die Wartung nicht zuständig.
Sorry: ein wenig Sarkasmus musste jetzt sein.
Manfred
Mangels Erfahrung fehlt mir das anlasslose "Grundmisstrauen" gegenüber anderen Menschen.
Und da der TO eindeutig schreibt : "tp und die ersten beiden nummern" ...
gehe ich einfach "dumm und blauäugig" davon aus, dass der Rest der Nummern in Ordnung ist.
Das ist für mich einfach die bessere Variante des Umgangs mit Vertrauen und Misstrauen
Manfred
Du willst damit sagen, dass die Nummern auf dem Fahrzeug und in den Papieren voneinander abweichen?
Das kann ich aus der Aussage des TO nicht herauslesen :
"tp und die ersten beiden nummern" heißt doch eigentlich, dass der Rest noch nicht weggerostet ist und wohl mit den Papieren übereinstimmt,
Manfred
Ausmessen, Einbaumöglichkeiten prüfen, kaufen, einbauen und vom TÜV abnehmen/eintragen lassen .
Manfred
Das kann man leider nicht so pauschal mit "ja oder nein" beantworten.
Die meisten TÜV´s gehen meines Wissens bei Anhängern noch nach StVZO vor ... aber leider auch nicht alle.
Andererseits sind die EU-Anbauvorschriften für die Beleuchtung zum größten Teil auch StVZO-konform ...
andersherum passt es eher schon mal nicht so ganz.
Mein Ansatz ist : EU-konform (an)bauen ( ggf. ein Mix aus beiden, der alles abdeckt ) und nach StVZO abnehmen lassen.
(es kann aber sein, dass das in Hamburg leichter ist als anderswo in der Republik)
Manfred
Der Unterschied von 5,5 zu 6,5 Bar, beträgt zwar 1 Bar, macht aber ja prozentual nicht DEN Unterschied.
Diese Luftdruckrechnerei "lohnt" sich eher bei Fahrten mit "halber Last" oder so :
bei z.B. 1000 kg statt 1500 kg tatsächlichem Gewicht "merkt" man schon, ob man "passende" 3,6 bis 4 Bar drauf hat oder halt 6,5 Bar.
Und dann : ist es eine lange Strecke oder eher Kurzstrecke ?.
Manfred
Da Luftdruck ein "statisches" , lineares Verhalten hat : 3 Bar tragen 3 Kg/cm², 1 Bar trägt 1 Kg/cm²,
mache ich es immer so:
wenn der Reifen zum Beispiel bei 3 Bar 375 Kg trägt (steht auf dem Reifen ) = 750 Kg für den Anhänger ...
und der Anhänger tatsächlich nur 178 Kg insgesamt ...
rechne ich 3 Bar durch 750 Kg mal 178 Kg = 0,712 Bar.
Da ich aber immer mindestens 1 Bar einfülle, würde ich die Reifen mit 1 Bar fahren ... nicht 0,71.
Das sind dann schon mal 0,3 Bar mehr als errechnet.
Sonst tendiere ich auch zu einer Mehrbefüllung von ca. 0,2 Bar.
Manfred
Wer dem Ganzen nicht traut, kann ja mal den empfohlenen Reifendruck an seinem PKW nachrechnen ... und der macht nicht bei 80 oder 100 Km/h "Schluss"
( bei PKW, die über 200 "laufen", gelten ggf. andere Bedingungen )
Mit den allermeisten Noträdern darfst du auch nur "80" fahren, was auch sinnvoll ist.
Ganz schön misstrauisch ... die Behörden ausserhalb Hamburgs und Schleswig-Holsteins.
Manfred
"Normal" werden solche Lochkreisadapter/Spurverbreitereungen mit PKW-Zulassung problemlos
auch auf Anhängern eingetragen, wenn die Radlast passt ... was bei einem 500Kg-Anhänger nicht das Problem sein sollte.
Manfred
Jedenfalls kenne ich das aus Schleswig-Holstein und Hamburg so.
edit:
es könnte sein, dass ein Lochkreisadapter von 4x100 auf 5 x 139,7 wegen "Lochkreisüberschneidung" nicht möglich ist ...
bzw. nur mit einen teureren "Sandwichadapter".
Mefro hat Felgen (Stahl) 6x15" Lkr 100x 4 und ET30
Das sind Fangbänder, weil die die Achse "fangen"
Suche mal nach Fangband Trabant, vielleicht passen die.
Manfred