Ich würd's auch mal mit Ausblasen/Ölen ggf. mehrfach probieren. Bei mir rastet das Rädchen auch nur dann ein, wenn man es vorher ein Stück herauszieht, das ist aber wohl nicht bei allen Typen so.
Ansonsten zum Nebenthema: Ich hatte wegen "Abnahmepflicht" auch mal herumgeschaut im Netz.
Dazu gab's irgendwann mal eine Aussage eines ADAC-Juristen wie folgt:
ZitatEs gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger immer abgenommen werden muß. Nach den dem ADAC vorliegenden Informationen gibt es derzeit auf dem Markt auch keine abnehmbare Anhängerkupplung, bei der im Rahmen der Betriebserlaubnis eine Abnahme bei Fahrten ohne Anhänger vorgeschrieben oder empfohlen ist. Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des Kraftfahrers annimmt. ...
Wenn ich es richtig sehe, hat sich diese Aussage dann zu "Abnahmepflicht" verselbstständigt...
obwohl man besser zuende lesen sollte:
Zitat...Der Juristischen Zentrale des ADAC liegen einschlägige Urteile bislang nicht vor.
Also nix mit grundsätzlicher Abnahmepflicht.
Es wäre allerdings möglich, dass man im Falle eines Falles...aber dazu müsste ja die gegnerische Versicherung erstmal den Nachweis führen, dass der Schaden mit AHK größer geworden ist als ohne. Ausserdem müsste der (Mehr-)schaden dann auch noch beziffert werden. Wozu man aber die Schadenshöhe ohne AHK kennen müsste. Wie will ein Gutachter das machen? Mit 'nem "Vergleichsunfall"? Schätzen? Würfeln? Kristallkugel? Alles mach- aber auch anfechtbar, ausserdem ggf. mit hohen Gutachterkosten verbunden. Dann noch Rechtsstreit.
Alles Sachen die Versicherer gern vermeiden.
Also, ich glaube nicht, dass es da bald entsprechende Urteile geben wird.
Fallweise kann's natürlich trotzdem eine Abnahmepflicht geben. z.B. das weiter oben bereits erwähnte verdeckte Kennzeichen.
Ich muss den Haken auch immer abnehmen, weil Subaru dämlicherweise die Nebelschulzleuchte da hingebaut hat.
Gruß
Klaus