Beiträge von transe79

    hatter der vorbesitzer womöglich die gleichen probleme wie du?

    hör ich durch die "schwärmerei"

    das du gegf die hausmarke wechseln willst?:P;(

    Niemand schreibt vor in welcher Höhe die Kugel montiert werden muss

    Und viel Gewicht wird da auch nicht drauf kommen, da das Kuchenblech vom Käfer ja auch nicht viel haben kann

    Außerdem würde eine in Fahrtrichtung torsionssteife Verbindung wie bei einer Sattelkupplung das ganze Ding eh unfahrbar machen


    Es gibt von Scharmüller überigends Kugelkupplungen bis 15t Stützlast, nur so als kleiner fun fact am Rande...

    aber welches käferdach soll das aushalten

    zumindes in D nicht

    und ne einfache querstrebe dürfte da nicht viel stabilität bringen

    es ist ja nicht nur die last nach unten

    es kommt ja noch der druck vom fahrtwind hinzu

    alle dachträger sind ja wohl mindesten an 4 punkten befestigt

    sowas praktisches gab zu meiner jungen zeit auch schon in europpa

    für damals die sensation,hatte wir mal aus vorführer

    leider französisch+rostgefährdet

    https://www.alamy.de/stockfoto…nick-tisch-131798784.html

    nicht so ganz

    wenn du das glück hast deine rs öfter zu brauchen

    kann es passieren das sie den vertrag kündigen

    dann kannst du dir ne neue rs suchen

    und die wird nicht günstiger

    vielleicht

    mit den vorhandenen rampen+manuellen hochhubwagen

    Heute die Stoßdämpfer am Kipper montiert. Die 100er Plakette kam ja letzte Woche mit der Post, die aufgeklebt und erst mal ein Stück Autobahn mit 100 km/h gefahren. Vom Fahrgefühl her hat sich nichts geändert. Momentan sind auch 700 kg Holz im Anhänger, mal sehen, ob er leer noch mehr poltert und springt.


    Andi

    wohl weniger

    hat ja jetzt mehr leergewicht

    plakette:)+stoßdämpfer:)

    ob es die vorschrift gibt?

    freg den prüfer in 2 jahren nochmal

    wo spaxen die wowa fahrer ihre u-keile hin?


    mal schnell gegockelt



    Zwei- oder mehrachsige Anhänger – ausgenommen zweiachsige Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m – müssen eine

    Die nachstehend genannten Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Unterlegkeilen ausgerüstet sein. Erforderlich sind mindestens

    1.ein Unterlegkeil bei a)Kraftfahrzeugen – ausgenommen Gleiskettenfahrzeuge – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t, b)zweiachsigen Anhängern – ausgenommen Sattel- und Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, 2.zwei Unterlegkeile bei a)drei- und mehrachsigen Fahrzeugen, b)Sattelanhängern, c)Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg. Unterlegkeile müssen sicher zu handhaben und ausreichend wirksam sein. Sie müssen im oder am Fahrzeug leicht zugänglich mit Halterungen angebracht sein, die ein Verlieren und Klappern ausschließen. Haken oder Ketten dürfen als Halterungen nicht verwendet werden.