Beiträge von transe79

    ich werd bei gelegenheit bilder machen+schaun was der kfz schein sagt


    und das jay+ich bei den vorlegern nicht einig sind,ist nun mal so

    hab jedenfalls nirgends was gefunden,der besagt,das es gewerblich+privat unterschiede gibt


    laut wiki hab ich folgendes gesehen

    Die VDI-Richtlinienreihe VDI 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ gilt seit vielen Jahren als anerkanntes Grundlagenwerk der Ladungssicherung. In ihr wird beschrieben, welche Kräfte auf eine Ladung im Fahrbetrieb einwirken und wie Ladung grundsätzlich auf Straßenfahrzeugen gesichert werden kann.

    Die Richtlinien werden bei Überwachungsmaßnahmen der Verkehrspolizei, aber auch bei Streitfällen vor Gericht herangezogen.

    Keine Unterscheidung zwischen privat und gewerblich

    Richtlinien und Vorschriften aus dem Transportgewerbe und der Industrie zur Ladungssicherung sind auch für Privattransporte verbindlich. Die Betreiber von Baumärkten werden indirekt über die Mithaftung des Disponenten inzwischen angehalten, exakte Gewichtsangaben auf den Lieferpapieren zu vermerken, damit der private Autofahrer schnell und sicher erkennen kann, ob er sich noch im Bereich der zulässigen Nutzlast seines Fahrzeuges oder Anhängers bewegt.


    für mich ist das thema erledigt.

    ich bleib bei meiner radvorleger sicherung

    leute ich hoffe ich bin hier halbwegs richtig

    1. anhänger für autotransport,eduard typ 4, 2,7 to. ca 2000 bj

    der hat ja nur ne reeling dran+reichlich bef ösen versenkt

    aber (für mich) keine möglichkeit für radvorleger ect.

    2. weiß jemand das ca leergewicht? sollte für gängige heutige fhrz ausreichend nutzlast haben,oder??

    hintergrund

    ein guter bekannter möchte das ich gelegendlich fhrz für ihn hole,einmal mit aktuellen audi a6 mit eduard

    bzw mit citroen transport pritsche mit leer 2100.

    die regelung als gewerblich usw. sind bekannt ebenso die lasi

    fs passt mit c1e auch

    anhänger felge im "original"lack lackieren

    ist wie

    petersilie per fleurop liefern lassen

    vermutlich bekommt mefro die felgen fix+fertig geliefert

    und hat deshalb keinen eigen farbbezeichnung

    könnte mefro aber auf nachfrage bestätigen

    ob lasi unterschiede macht zwischen privat und gewerblich möchte ich bezweifeln

    macht letztendlich keinen unter schied ob ein privates fhrz runterfliegt oder ein gewerblich transportiertes

    kann leider nicht verlinken oder kopieren


    meine aktuelle weisheit stammt von

    vda.de pdf 1345629350_de_1845259695.pdf

    dort u.a. bei 8....................

    hoffe das es so funktioniert

    Habe vorhin den Kuga wieder abgeholt 😀

    IMG_20210812_210929.jpg

    was mich immer noch wundert

    wir hatten das thema schon

    das viele keine radvorleger nutzen,obwohl wie sonst super lasi

    bin darauf gekommen

    weil ein bekannter bei mir angefragt hat

    ob ich gelegendlich mal fhrz mit seinem citroen abschlepper holen könnte

    und natürlich nochmal etwas eingelesen,ob man nichts vergessen hat über die jahre

    wer er?

    es bezieht sich auf 130 in F

    die man dort fahren dürfe ohne kennzeichnung

    und auf den hinweis das im coc +auf der achse 140 erlaubt seien

    ob alle in F zugelassenen anhänger mit erlaubten 130 weiß ich nicht

    zumindes gibts auch anhänger hier mit coc mit weniger als 130,z.b. mit 100

    mein ehemaliger esterell(F),750kg gebremst,durfte laut achse 80

    so pauschal falsch ist das nicht

    erstmal ist das in den papieren bindend


    In Einzelfällen dürfen seite Ende 2004 auch Reifen mit einem niedrigeren Tragfähigkeitsindex gefahren werden: Nämlich dann, wenn der Autohersteller in den Fahrzeugpapieren Reifen mit einem Lastindex fordert, der deutlich über der halben, maximalen Achslast eines PKW liegt.*2

    Die maximale Achslast findet sich unter Ziffer 16 im „alten“ Fahrzeugschein bzw. in den Feldern 7.1 bis 7.3 in der „Zulassungsbescheinigung Teil I“.

    Müssen laut Fahrzeugpapieren beispielsweise Reifen mit dem Lastindex 91 (= 615 kg Höchstlast) gefahren werden und die maximale Achslast beträgt 1.060 Kilogramm, sieht die Rechnung folgendermaßen aus:

    2 Reifen x 615 kg (Tragfähigkeit) = 1.230 kg Gesamttragfähigkeit

    Maximale Achslast = 1. 060 kg

    Die geforderte Tragfähigkeit liegt also 170 kg (1.230 – 1.060) über der maximalen Achslast.

    In diesem Fall könnten statt der geforderten Reifen mit Lastindex 91 auch Reifen mit einem Lastindex 87 (545 kg Tragfähigkeit) gefahren werden. In diesem Fall wäre bei der Tragfähigkeit noch ein „Sicherheitspuffer“ von 30 kg vorhanden. (2 x 545 kg = 1.090 kg – 1.060kg = 30 kg)

    Da Reifen einer bestimmten Dimension meist auch die Tragfähigkeiten zugeordnet sind, hat man beim Reifnekauf nur wenig Wahl bezgl. des Load-Index. Vorteile ergeben sich also vor allem bei Fahrzeugen, für die der Hersteller z. B. die Verwendung von verstärkten Reifen (Reinforced) fordert, obwohl dies nicht dringend nötig wäre.