Beiträge von transe79
-
-
ich werd bei gelegenheit bilder machen+schaun was der kfz schein sagt
und das jay+ich bei den vorlegern nicht einig sind,ist nun mal so
hab jedenfalls nirgends was gefunden,der besagt,das es gewerblich+privat unterschiede gibt
laut wiki hab ich folgendes gesehen
Die VDI-Richtlinienreihe VDI 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ gilt seit vielen Jahren als anerkanntes Grundlagenwerk der Ladungssicherung. In ihr wird beschrieben, welche Kräfte auf eine Ladung im Fahrbetrieb einwirken und wie Ladung grundsätzlich auf Straßenfahrzeugen gesichert werden kann.
Die Richtlinien werden bei Überwachungsmaßnahmen der Verkehrspolizei, aber auch bei Streitfällen vor Gericht herangezogen.
Keine Unterscheidung zwischen privat und gewerblich
Richtlinien und Vorschriften aus dem Transportgewerbe und der Industrie zur Ladungssicherung sind auch für Privattransporte verbindlich. Die Betreiber von Baumärkten werden indirekt über die Mithaftung des Disponenten inzwischen angehalten, exakte Gewichtsangaben auf den Lieferpapieren zu vermerken, damit der private Autofahrer schnell und sicher erkennen kann, ob er sich noch im Bereich der zulässigen Nutzlast seines Fahrzeuges oder Anhängers bewegt.
für mich ist das thema erledigt.
ich bleib bei meiner radvorleger sicherung
-
leute ich hoffe ich bin hier halbwegs richtig
1. anhänger für autotransport,eduard typ 4, 2,7 to. ca 2000 bj
der hat ja nur ne reeling dran+reichlich bef ösen versenkt
aber (für mich) keine möglichkeit für radvorleger ect.
2. weiß jemand das ca leergewicht? sollte für gängige heutige fhrz ausreichend nutzlast haben,oder??
hintergrund
ein guter bekannter möchte das ich gelegendlich fhrz für ihn hole,einmal mit aktuellen audi a6 mit eduard
bzw mit citroen transport pritsche mit leer 2100.
die regelung als gewerblich usw. sind bekannt ebenso die lasi
fs passt mit c1e auch
-
Egal wie, Hauptsache weg, der Mist.
Sowas hat keine Daseinsberechtigung, außer auf'm Friedhof !

wie auch buchsbaum

-
anhänger felge im "original"lack lackieren
ist wie
petersilie per fleurop liefern lassen
vermutlich bekommt mefro die felgen fix+fertig geliefert
und hat deshalb keinen eigen farbbezeichnung
könnte mefro aber auf nachfrage bestätigen
-
ob lasi unterschiede macht zwischen privat und gewerblich möchte ich bezweifeln
macht letztendlich keinen unter schied ob ein privates fhrz runterfliegt oder ein gewerblich transportiertes
kann leider nicht verlinken oder kopieren
meine aktuelle weisheit stammt von
vda.de pdf 1345629350_de_1845259695.pdf
dort u.a. bei 8....................
hoffe das es so funktioniert
-
Habe vorhin den Kuga wieder abgeholt 😀
was mich immer noch wundert
wir hatten das thema schon
das viele keine radvorleger nutzen,obwohl wie sonst super lasi
bin darauf gekommen
weil ein bekannter bei mir angefragt hat
ob ich gelegendlich mal fhrz mit seinem citroen abschlepper holen könnte
und natürlich nochmal etwas eingelesen,ob man nichts vergessen hat über die jahre
-
manche haben für jede lösung ein problem
oder sind es selbst
-
was nicht eingetragen war
kann man auch nicht ändern
sollte so passen
woran sollte sich da jemand dran stoßen?
-
wer er?
es bezieht sich auf 130 in F
die man dort fahren dürfe ohne kennzeichnung
und auf den hinweis das im coc +auf der achse 140 erlaubt seien
ob alle in F zugelassenen anhänger mit erlaubten 130 weiß ich nicht
zumindes gibts auch anhänger hier mit coc mit weniger als 130,z.b. mit 100
mein ehemaliger esterell(F),750kg gebremst,durfte laut achse 80
-
also klassen unterschiede
mit coc papier
und ohne coc papier
weil
anhänger genauso oft gewechselt werden wie autos?
werden die alten meist endsorgt?
-
aber die achsen haben 130er zulassung??
-
Weil du im August vorgefahren hast.
Er war im Juli und hat nicht bestanden. Die Nachprüfung im August so wird Juli geklebt.
ruhig blut
ich hätte erst alle beiträge lesen sollen
dann hätt ich nicht schreiben brauchen

-
War wohl im Juli fällig.

mein pkw war auch im juli fällig
trotzdem ne plakette für august drauf
-
ich liebe solche anfragen

-
ja der deutsche michl
man muß nicht alles verstehen
sonst gäbs viele arbeitslose mehr in der republick
-
die geschichte mit ja oder nein unterlegkeil bei 750kg oder drüber
ist genauso überlegenswert wie das abreißseil oder nicht
-
ne größere/stärkere an nen kleineren ist ja nicht das problem
nur umgekehrt
-
zum glück wird aber alles außer hackepeter
später auch das gleiche später
-
so pauschal falsch ist das nicht
erstmal ist das in den papieren bindend
In Einzelfällen dürfen seite Ende 2004 auch Reifen mit einem niedrigeren Tragfähigkeitsindex gefahren werden: Nämlich dann, wenn der Autohersteller in den Fahrzeugpapieren Reifen mit einem Lastindex fordert, der deutlich über der halben, maximalen Achslast eines PKW liegt.*2
Die maximale Achslast findet sich unter Ziffer 16 im „alten“ Fahrzeugschein bzw. in den Feldern 7.1 bis 7.3 in der „Zulassungsbescheinigung Teil I“.
Müssen laut Fahrzeugpapieren beispielsweise Reifen mit dem Lastindex 91 (= 615 kg Höchstlast) gefahren werden und die maximale Achslast beträgt 1.060 Kilogramm, sieht die Rechnung folgendermaßen aus:
2 Reifen x 615 kg (Tragfähigkeit) = 1.230 kg Gesamttragfähigkeit
Maximale Achslast = 1. 060 kg
Die geforderte Tragfähigkeit liegt also 170 kg (1.230 – 1.060) über der maximalen Achslast.
In diesem Fall könnten statt der geforderten Reifen mit Lastindex 91 auch Reifen mit einem Lastindex 87 (545 kg Tragfähigkeit) gefahren werden. In diesem Fall wäre bei der Tragfähigkeit noch ein „Sicherheitspuffer“ von 30 kg vorhanden. (2 x 545 kg = 1.090 kg – 1.060kg = 30 kg)
Da Reifen einer bestimmten Dimension meist auch die Tragfähigkeiten zugeordnet sind, hat man beim Reifnekauf nur wenig Wahl bezgl. des Load-Index. Vorteile ergeben sich also vor allem bei Fahrzeugen, für die der Hersteller z. B. die Verwendung von verstärkten Reifen (Reinforced) fordert, obwohl dies nicht dringend nötig wäre.