Beiträge von denni


    Da ich via PN angesprochen wurde, ob ich nicht Bilder von meiner Variante die Plane abzunehmen hätte, habe ich mal am Freitag ein paar gemacht:

    1. Einbauen des Rahmens in das Spriegelgestell

    1_Rahmen_innen_autoscaled.jpg

    2_Rahmen_vorne_autoscaled.jpg3_Rahmen_seite_autoscaled.jpg

    In die Bohrungen für die M12er Schrauben mit denen die Stahlrohre eingeschraubt sind habe ich Rohre eingeschweißt, damit die Rohre nicht zusammengedrückt werden

    4_Verschraubung_autoscaled.jpg


    2. hinten anheben mit dem Farmjack

    5_Anheben_hinten_autoscaled.jpg


    3. vorne anheben

    6_Anheben_vorne_autoscaled.jpg


    4. Anhänger nach vorne ziehen

    7_Wegziehen_autoscaled.jpg


    5. Plane und Spriegel absetzen am Boden

    8_Absetzen_autoscaled.jpg

    Mein Sohn hat seinen liebsten Spielplatz auch erobert.


    6. ein bischen gegen wegfliegen sichern

    9_Sichern_autoscaled.jpg

    Als ich das letzte Mal in Hamburg war, hab ich auf den fast 800km A7 vier Varianten gesehen: 2,0m, 2,1m, 2,2m und ohne Beschränkung (also Normalspur, trotz Baustelle)... Gefühlt werden die 2,0m-Baustellen seltener, aber es gibt sie immer noch.

    Kenne noch zusätzlich die sehr seltene Variante mit 2 Spuren, Überholverbot für alle und dem Schild, dass die Fahrzeuge versetzt in den Spuren fahren sollen (also links dann rechts dann links usw...).

    Überbreit kann ich mir auch nicht vorstellen, LoF darf ja 3m ohne Genehmigung soweit ich weiß.


    Das was da geschrieben steht ist ja auch "nur" die Verlautbarung der Polizei, die meint etwas festgestellt zu haben. Was davon nach einem ggfs. kommenden Gerichtsverfahren übrig bleibt ist fraglich.

    Die Ergebnisse nach Gericht werden nur selten bis gar nicht veröffentlicht, da es für die Polizei nicht Werbewirksam ist und für die Medien nicht spannend genug. Evtl. mal in den passenden Zeitschriften für Trucker oder Landwirte suchen, da gibt es ab und zu mal Artikel von Rechtsanwälten die über solche sachen schreiben und auch beschreiben welche Fehler die Polizei macht in ihren Beweissicherungsmassnahmen.

    Bitte den Post nicht falsch verstehen, wenn was falsch ist dann soll auch eine Kontrollinstanz das ganze beurteilen. Wenn man aber im Bereich Ladungssicherung und Fahrzeugprüfung selbst von den Zuständigen Experten oft falsche Aussagen bekommt (bestes Beispiel hier im Forum die HU Prüfer und PKW Anhänger) dann muss man schauen was am ENDE von dem Verfahren rauskommt. Das letzte Wort haben halt die Gerichte.

    1. Tip: Schau mal ob es vielleicht Möglichkeiten gibt die Zuglast beim Wohnmobil zu erhöhen. Je nachdem welches Fahrgestell darunter ist kann da vielleicht was gehen.

    2. Tip: Die Stützlast gibt dir bei ausreichender Ausnutzung unter gewissen Umständen einen größeren Spielraum bei der Anhängersuche. (Beispiel: Anhänger ZGM 1800kg, Leergwicht Anhänger plus Beladung sind 1550 kg. Dann darf dein Wohnmobil das noch legal ziehen, sofern deine reale Stützlast mehr als 50 kg hat und kleiner als die zulässige Stützlast des Wohmobils und des Anhängers ist) -> Da könnte dann bei 100kg Stützlast z.B. der Neptun interessant werden.

    3. Tip: Angegebene Leergewichte von den Anhängern passen eigentlich NIE. Also vor Kauf eine Wiegekarte zeigen lassen, wenn es so eng ist.

    4. Tip: Ist das Auto real so schwer wie du denkst? Warst du schon mal auf der Waage mit dem Auto? Ansonsten zu allererst das Auto wiegen. Die passen eigentlich auch NIE bei den angegebenen gewichten.

    Schon mal drüber nachgedacht, dass das einfach nur Schwitzwasser sein kann?

    Deine Hottehüs atmen in dem Anhänger, bringen also feuchte warme Luft in den Anhänger.

    Wenn die nun raus sind kondensiert die Feuchtigkeit an den kalten Stahlteilen (Rahmen Bordwand und Gestänge von der Plane) und fängt irgendwann an runter zu tropfen.

    Das Phänomen habe ich bei meinem Anhänger auch, obwohl es kein Tiertransporter ist, da reicht schon die bei warmen Wetter eingetragene Feuchtigkeit aus.

    Auf den ersten eingestellten Fotos wirkt es auch so als ob die Pfützen relativ mittig im Anhänger entstanden sind. Das würde für das Kondensieren und tropfen sprechen.

    Hättest Du meinen Beitrag vollständig gelesen, hättest Du gemerkt dass ich darauf auch eingegangen bin.


    Der von Dir zitierte Satz zielte eher auf Aussagen, wie etwa von rower ab, dass ja ein Containerschiff grundsätzlich Vorfahrt vor einem Segler hätte. Das ist nicht so, hier war es vielleicht so, wegen der Fahrrinnensituation, aber eben nicht grundsätzlich.


    Gruß Niclas

    Naja ich denke schon, dass ich deinen Beitrag gelesen habe.

    Deine Aussage war, dass das Containerschiff grundsätzlich gemäß KVR Regel 18 hätte ausweichen müssen.

    Regel 18 startet mit den Worten: Sofern in den Regeln 9, 10 und 13 nicht etwas anderes bestimmt ist, gilt folgendes...

    Es sind also erst mal die Regeln 9 (enge Fahrwasser), 10 (Verkehrstrennungsgebiete), 13 (Überholen) zu Prüfen, bevor man die 18 weiter anwendet.

    Verkerstrennungsgebiete und Überholen sind hier nicht interessant. Die Elbe ist ein enges Fahrwasser und das Containerschiff ist ausreichend groß um nur in der Fahrrine sicher fahren zu können.


    Die Aussage mit grundsätzlich hätte nach Regel 18 das Containerschiff ausweichen müssen ist genau so falsch, wie die Verweise anderer vorher auf vermeindliche oder tatsächliche Regeln aus Binnenschiffahrtsstrassenordnung etc...

    Wie das ganze nun genau bewertet wird, kann man sicher demnächst auf der Webseite der BSU nachlesen. Die untersuchen den Fall (211/19 Containerschiff Astrosprinter/Traditionsschiff No. 5 Elbe Kollision) nämlich noch und veröffentlichen dann einen in der Regel sehr ausführlichen Bericht. Da gibt es dann sicher auch noch ein paar Details mehr.

    Grundsätzlich wäre das Containerschiff ausweipflichtig gewesen:

    Nope

    KVR Regel 9b

    ... ein Segelfahrzeug darf nicht die Durchfahrt eines Fahrzeugs behindern, das nur innerhalb eines engen Fahrwassers oder einer Fahrrinne sicher fahren kann.

    Entweder haste Ahnung vom Anhänger dann macht der Post hier keinen Sinn. Ansonsten:

    Im Fall hat TÜV:

    Drauf achten, dass der TÜV möglichst weit reicht. Den TÜV runter fahren und entweder nochmal vorstellen und weiter nutzen oder direkt entsorgen,


    Im Fall hat kein TÜV:

    anderen suchen.


    Sinnvolle Alternative.

    In vielen Baumärkten gibt es immer wieder Angebote. Da bekommt man für unter 800€ zum Beispiel hier den gewünschten Anhänger in der gewünschten Ausstattung.

    ...

    ALKO schreibt ja für alle ab 1999 mit Standard-Bremsschild.

    https://www.alko-tech.com/de/radbremsen

    Siehe technische Daten.

    Der Anhänger ist von 2013 also auch die Achse.

    Alko Schreibt in deinem Link:

    Zitat

    Die bewährte Radbremse mit ihren weit überdurchschnittlichen Bremswerten wird durch die automatische Nachstellfunktion ergänzt und eignet sich für die Radbremsentypen 2051 und 2361

    Es passt also nur wenn du eine 2051 oder 2361 hast. Hinzu kommt, dass du eine Achse mit geschraubtem Standard Bremsschild brauchst. Nur wenn alle Bedingungen erfüllt sind dann klappt es.

    Ich habe einen Wohnwagen mit 2051. Bremsschild ist leider geschweißt und nicht geschraubt -> keine Umrüstung auf legalem Weg möglich.


    Ansonsten kann ich dir nur empfehlen direkt bei Alko anzurufen. Die sind an der Hotline gewöhnlich sehr nett und helfen auch selbst schraubenden Endkunden weiter.