Beiträge von denni

    Einachsichge Anhänger gibt es für PKW bis 1,8 Tonnen. Nutzlast definitv kleiner 1,5 Tonnen.

    Tandemachser gibt es für PKW bis 3,5 Tonnen. Nutzlast bis 2,8/2,9 Tonnen möglich.


    Sharan hat Anhängelast irgendwas um die 2 Tonnen maximal meine ich 2,5 Tonnen in wenigen Versionen. Wird also selbst mit 1,5 Tonnen laden schon eng bei einem Sharan.

    Eine Frage an die Lasi-Experten: Würde die Umschlingung, wie sie beim Foto von v8.lover zu sehen ist, auch mit je nur einem Gurt funktionieren, d.h. insgesamt zwei anstatt vier Gurte und wäre das erlaubt?

    Nope min 3 Gurte notwendig. Warum? Bring mal nur 2 Gurte an und Versuch Spannung drauf zu geben. Da wird sich immer irgendwas weg drehen.


    Erlaubt ist es wenn es die notwendigen Kräfte aufnehmen kann. Dies ist nach den Regeln der Technik in Fahrtrichtung 0,8*Gewicht der Ladung in die drei anderen Horizontalen Richtungen 0,5 *.

    Verzinnen ist als Ersatz für Aderendhülsen ist nicht so toll. Da der Zinn relativ weich ist und im Auto gerne Temperaturen erreicht werden, die den Zinn noch weicher werden lassen, können sich diese Verbindungen von selbst lösen.

    Nimm lieber Aderendhülsen oder achte bei der Auswahl der Dose darauf, dass die Verbindungen für den Einsatz ohne Aderendhülse zugelassen ist. Das sind dann entweder gesteckte Verbindungen oder die Schraube drückt nicht direkt auf die Litzen sondern auf ein eingearbeitetes Metallplättchen quasi onboard Aderendhülse.

    Die Kabel hinter einer Verlötung brechen im Übrigen nur dann, wenn sie dort immer wieder bewegt werden. Ist halt dann ein Ermüdungsbruch.

    Hab an beiden Anhängern eine ASK dran.

    An der Wohndose ist sie eigentlich über war aber bei Übernahme des Anhängers einfach dran.

    Beim Lastesel ist eine ASK dran wegen der 100km/h Zulassung und sie war ebenfalls beim Kauf mit dabei.


    In beiden Fällen würde ich aber verneinen sie aus Physikalischen Gründen zu brauchen. Ob die dinger noch wirken kann ich gar nicht sagen, da ich zwischendurch auch Anhänger ohne ASK fahre und die Kupplung nicht vom Fett reinige.


    Da ich via PN angesprochen wurde, ob ich nicht Bilder von meiner Variante die Plane abzunehmen hätte, habe ich mal am Freitag ein paar gemacht:

    1. Einbauen des Rahmens in das Spriegelgestell

    1_Rahmen_innen_autoscaled.jpg

    2_Rahmen_vorne_autoscaled.jpg3_Rahmen_seite_autoscaled.jpg

    In die Bohrungen für die M12er Schrauben mit denen die Stahlrohre eingeschraubt sind habe ich Rohre eingeschweißt, damit die Rohre nicht zusammengedrückt werden

    4_Verschraubung_autoscaled.jpg


    2. hinten anheben mit dem Farmjack

    5_Anheben_hinten_autoscaled.jpg


    3. vorne anheben

    6_Anheben_vorne_autoscaled.jpg


    4. Anhänger nach vorne ziehen

    7_Wegziehen_autoscaled.jpg


    5. Plane und Spriegel absetzen am Boden

    8_Absetzen_autoscaled.jpg

    Mein Sohn hat seinen liebsten Spielplatz auch erobert.


    6. ein bischen gegen wegfliegen sichern

    9_Sichern_autoscaled.jpg

    Als ich das letzte Mal in Hamburg war, hab ich auf den fast 800km A7 vier Varianten gesehen: 2,0m, 2,1m, 2,2m und ohne Beschränkung (also Normalspur, trotz Baustelle)... Gefühlt werden die 2,0m-Baustellen seltener, aber es gibt sie immer noch.

    Kenne noch zusätzlich die sehr seltene Variante mit 2 Spuren, Überholverbot für alle und dem Schild, dass die Fahrzeuge versetzt in den Spuren fahren sollen (also links dann rechts dann links usw...).

    Überbreit kann ich mir auch nicht vorstellen, LoF darf ja 3m ohne Genehmigung soweit ich weiß.


    Das was da geschrieben steht ist ja auch "nur" die Verlautbarung der Polizei, die meint etwas festgestellt zu haben. Was davon nach einem ggfs. kommenden Gerichtsverfahren übrig bleibt ist fraglich.

    Die Ergebnisse nach Gericht werden nur selten bis gar nicht veröffentlicht, da es für die Polizei nicht Werbewirksam ist und für die Medien nicht spannend genug. Evtl. mal in den passenden Zeitschriften für Trucker oder Landwirte suchen, da gibt es ab und zu mal Artikel von Rechtsanwälten die über solche sachen schreiben und auch beschreiben welche Fehler die Polizei macht in ihren Beweissicherungsmassnahmen.

    Bitte den Post nicht falsch verstehen, wenn was falsch ist dann soll auch eine Kontrollinstanz das ganze beurteilen. Wenn man aber im Bereich Ladungssicherung und Fahrzeugprüfung selbst von den Zuständigen Experten oft falsche Aussagen bekommt (bestes Beispiel hier im Forum die HU Prüfer und PKW Anhänger) dann muss man schauen was am ENDE von dem Verfahren rauskommt. Das letzte Wort haben halt die Gerichte.

    1. Tip: Schau mal ob es vielleicht Möglichkeiten gibt die Zuglast beim Wohnmobil zu erhöhen. Je nachdem welches Fahrgestell darunter ist kann da vielleicht was gehen.

    2. Tip: Die Stützlast gibt dir bei ausreichender Ausnutzung unter gewissen Umständen einen größeren Spielraum bei der Anhängersuche. (Beispiel: Anhänger ZGM 1800kg, Leergwicht Anhänger plus Beladung sind 1550 kg. Dann darf dein Wohnmobil das noch legal ziehen, sofern deine reale Stützlast mehr als 50 kg hat und kleiner als die zulässige Stützlast des Wohmobils und des Anhängers ist) -> Da könnte dann bei 100kg Stützlast z.B. der Neptun interessant werden.

    3. Tip: Angegebene Leergewichte von den Anhängern passen eigentlich NIE. Also vor Kauf eine Wiegekarte zeigen lassen, wenn es so eng ist.

    4. Tip: Ist das Auto real so schwer wie du denkst? Warst du schon mal auf der Waage mit dem Auto? Ansonsten zu allererst das Auto wiegen. Die passen eigentlich auch NIE bei den angegebenen gewichten.