Beiträge von denni

    also wer beim Patrol ne Kupplung kaputt macht, kann eindeutig nicht autofahren


    mit meinen Patrols besonders den ersten bin ich fast nur mit Anhänger gefahren, viele Baustellen, rangieren usw


    aber ne Kupplung hab ich niemals gebraucht bei jeweils so 150 -170 000 km die ich die Kisten hatte

    Das Problem bei so einem Verein ist immer der Riesen Nutzerkreis und einer eigentlich unmögliche Kontrolle von abholen und zurück bringen, insbesondere dem Zustand zum jeweiligen Zeitpunkt. Alles was nicht aus dem vollen gefräst ist wird da innerhalb kürzester Zeit verschlissen. Ist ja nicht meins...

    Da der hier gezeigte Patrol zum Bezirk Dortmund gehört hat er leider einen relativ großen Nutzerkreis.


    Der Pajero hat gegenüber dem Patrol einen weiteren Nachteil. Ab etwa 2000 haben die Pajeros eine Selbsttragende Karosserie und keinen Leiterrahmen mehr drunter.

    ... Um die 100km/h-Zulassung zu erhalten brauche ich neue Reifen...

    Nein.

    Die 100km/h Zulassung bleibt auch mit Reifen älter als 6 Jahre erhalten. Du darfst nur die 100km/h nicht nutzen.

    TÜV besteht der Anhänger auch mit älteren Reifen. Da spielt nur das Profil und der Gesamteindruck des Reifens eine Rolle. Das Alter ist im Prinzip egal.

    Zwei Gurte in einer Öse ist leider nicht erlaubt!

    Gibt es dafür eine Quelle?

    Ich kenne nur die Regeln:

    Kraft von Gurt 1 + Kraft von Gurt 2 <= mögliche Belastung der Öse!

    Man darf nicht Gurthaken in Gurthaken hängen sondern muss direkt an die Öse und die Haken müssen weiter im Hakengrund belastet werden.

    Die vorhergehende Beiträge gingen aber drum, dass einer ohne Stossdämpfer die 100km/h EIntragung bekommen hat -> ist ok und darf so sein.

    Der Thread opener kann auch seinen Anhänger ohne Stossdämpfer aber mit 100km/h Bescheinigung abholen -> auch das ist ok und nicht verboten wie oben behauptet.

    Ergo muss er auch nicht zwangsläufig zum TÜV und damit ist das auch Preiswerter die Stossdämpfer selber zu montieren.

    Er kann die Zulassung aber nicht nutzen. WIe fast jeder der einen 750kg Baumarkthopser mit 100km/h Zulassung kauft.

    Der Anhänger muss ja keine Dämpfer haben für die 100km/h Zulassung.

    § 1

    Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination) und für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination), für Kraftomnibus-Anhänger-Kombinationen jedoch nur, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung hat, 100 km/h, wenn

    1.das Zugfahrzeug mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgestattet und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers <= X mal Leermasse des Zugfahrzeugs ist, dabei gelten folgende Bedingungen:

    a)für alle Anhänger ohne Bremse und für Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer: X = 0,3;

    Ohne Dämpfer gilt halt IMMER faktor 0,3 damit wird kein PKW unter 3,5 Tonnen zu finden sein, der den Anhänger legal mit 100 bewegen darf, aber das tut erst mal nix zur Sache. Der Anhänger darf die Plakette etc. total legal führen und das Strassenverkehrsamt darf es auch eintragen.

    Wo ist also das Problem?

    Einspruch Mani,


    Einleiter Anschluss ist bis 25km/h auch heute kein Problem.


    Als Zugfahrzeug einen alten Trecker davor und das wird ein nettes Gespann.


    Mit grünem Kennzeichen wirds nicht gehen, aber Schwarzes sollte kein Problem darstellen.

    Über das Thema LoF will ich gar nichts schreiben, ich gehe jetzt mal davon aus das du ein Gewerbe angemeldet hast und das Holz für den Verkauf nach hause holst, wenn nicht erlischt der Tatbestand für LoF und dann kommt auch die Führerscheinfrage auf den Tisch.

    ... evtl kann teurer als die Führerscheingeschichte werden:

    Verstoß gegen Steuerrecht, verstoß gegen Pflichtversicherung, verstoß gegen Zulassungsrecht. Wahlweise einzeln oder in Kombination anwendbar. Führerschein ist da evtl (insbesondere da Trecker nur 20km/h fahren kann) das geringste Problem.

    Rover es ging mir eher um die Nachprüfbarkeit als um die Aussage als solches.

    Die Reaktion war sehr unhöflich und deutlich überzogen, hat man doch sogar zum Schreiben der Antwort länger gebraucht,

    als beim Blick ins WWW, um meine Aussagen bestätigt zu bekommen.

    Auch wenn ich natürlich Mann oder Frau nicht persönlich kenne, so entspricht doch meine Aussage 100%ig den Tatsachen!


    Danke Rower für den "Beistand" :super:

    @Paulinchen hier kommt leider mal wieder das Internet zum tragen, bei dem Tonfall und heftigkeit einer AUssage nicht übertragen werden. Wie oben schon gesagt: Ging es mir in erster Linie um das Nachprüfen. Wenn man über 30 Jahre nach dem Krieg geboren ist, dann kennt man dieses Scharmützel der Bürokratie nicht, daher versucht man solche Aussagen auf unterschiedlichste Arten nachzuprüfen.

    Ich wollte dich auch Persönlich angreifen, aber wenn man sich das Forum mal durchliest, so findet man Reihenweise solche schwer zu glaubenden Sachen, die oft auch nachweisbar falch sind. Einige scheinen wahr zu sein, ohne Quellenangabe aber nur sehr schwer zu prüfen.


    Sollten wir uns mal Persönlich treffen geht das erste Bier auf mich :anstoss:. Ich hoffe damit ist die Sache aus der Welt und wir verstehen den jeweils anderen Standpunkt.


    In Punkto KfZ STeuer auf jeden fall mal wieder was dazu gelernt. Muss mal nach einem passenden Oldtimer suchen.

    Die Betriebserlaubniss hat das Fahrzeug (siehe Fotos in Beitrag 11). Die behält auch weiter Ihre Gültigkeit er kann das Fahrzeug ja weiter benutzen. (Bestandschutz erfüllt)


    Im Gegensatz zu der Zeit als der Herstellerprospekt erstellt wurde (ja die Geschichte mit dem Anhängerkennzeichen kommt aus dem Prospekt), fahren heute zulassungsfreie Anhänger nicht mehr mit einem Wiederholungskennzeichen sondern mit einer zugeteilten Grünen Blechtafel (§4 Abs 2 FZV). Sie sind Steuerbefreit und unterliegen nicht dem Pflichtversicherungsgesetz. Lediglich müssen sie alle 2 Jahre zum TÜV. Er wird wenn er sich das Kennzeichen zuteilen lässt (zuteilung eines Kennzeichens und nicht Zulassung), auch die ABE wieder mitbekommen und zusätzlich eine Zulassungsbescheinigung Teil 1. Eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 bekommt er nicht!


    Im übrigen finde ich diese "es gibt angeblich..." immer sehr interessant. Nennt doch mal bitte nachprüfbare Aktenzeichen, Namen und Urteile, dann fällt es einfacher so etwas zu verstehen und zu glauben. Gibt es die Nachprüfbarkeit nicht sind das einfach nur Gerüchte und mit einem neumodischen Begriff kann man einfach "fake News" sagen.

    Der vergleich hinkt.

    Eine Ausnahmegenehmigung musst du explizit bei der zuständigen Behörde beantragen für z.B. Überlänge, Überhöhe oder Übergewicht. Hier bekommst dann eine Genehmigung die Auflagen enthält und die mitzuführen ist. Die Ausnahmegenehmigung muss auch regelmäßig erneuert werden. Dies ist z.B. bei Sportbootfahrern oft Praktiziert, hier sind Boote gerne schnell breiter als 2,55m aber immer noch einfach auf einem normalen Trailer über die Strasse mit einem großen PKW zu fahren. Bis 3m ist die Ausnahmegenehmigung eine reine werfen sie 100Euro ein und bringen sie Tafeln am Trailer an sache.


    Im Gegenzug dazu handelt es sich ja bei der "Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung" um eine Verordnung. Diese ist rechtlich gleich zu setzen mit z.B. der STVO. Du bekommst auch keine Genehmigung sondern in deinem Fahrzeugschein wird eingetragen, dass das Fahrzeug den Regeln der Verordnung entspricht, dies muss auch nicht erneuert werden.


    Ergo kann dein Beispiel nur mit 20 km/h zu viel geahndet werden. Weil du nur im Rahmen des Bussgeldkataloges bestraft wirst.


    Anders sieht es aus wenn du einen 100km/h ANhänger fährst aber aufgrund des Zugfahrzeuges die 100km/h nicht nutzen darfst. Dann bist du bei deinen 40km/h. Sehr gutes Beispiel sind hier die kleinen 750kg ungebremsten Schubkarren. Die dürfen eigentlich nur hinter Fahrzeugen mit einer Leermasse >2500kg die 100 fahren. Das sind wenige große und schwere Fahrzeuge. Meist sieht man die aber an Opel Astra, Zafira oder sowas über die Bahn schiessen. Hier sind halt die Vorraussetzungen der "Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung" nicht erfüllt. Ergo bekommen die dann 40km/h und das sind mit Anhänger 160 Euronen, 2 Punkte und 1 Monate Fussgänger. Das würde ich immer gerichtlich klären, wenn ich meine die folgen sollten geringer sein.

    Du brauchst keine Versicherung! Die würde ich dir nur Empfehlen, da sie sinnvoll ist.


    Das Wiederholungskennzeichen: siehe oben gibt es so nicht mehr das ding muss zum TÜV und dann mit TÜV Bericht und ABE zur Zulassungsstelle. Dort bekommst dann ein grünes Kennzeichen für den Anhänger und damit darfst dann fahren. Im Fahrzeugschein steht dann wahrscheinlich SDAH F. Sportgeraete.


    Dein Anhänger braucht gemäß §4 Abs 2 FZV ein Kennzeichen und dies bekommt er nur mit gültiger TÜV Prüfung.

    Das sieht aber weniger nach PKW als nach Trecker aus. Ich denke da solltest mal beim örtlichen Landmaschinenhandel vorstellig werden bezüglich Ersatzteilbeschaffung.

    Wenn der Rest des Fahrgestells so Aussieht wie die Deichsel kann man ihn geschenkt nehmen und den Kilopreis beim Schrotthändler als Gewinn einstreichen, sofern Transportmöglichkeit besteht.

    Also ich hab an der Knott-Achse an meinem Anhänger die Bremsbacken gegen die ASN von Knott getauscht. Ging plugandplay, hab ich nun was falsch gemacht?

    Nö wieso? Ging bei mir um eine bestimmte ALKO Bremse, an einer bestimmten ALKO Achse. Dies hat nichts mit irgendwelchen anderen Fällen zu tun.

    Dies hat aber nichts mehr mit dem FRED hier zu tun -> Sollten wir also einen anderen getrennten aufmachen oder einfach ab jetzt selbstnachstellende Anhängerbremsen hier nicht mehr Thematisieren.