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Gegeben dem Fall, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage dazu war, muss ich um eine Strafe zu umgehen mein Fahrzeug abmelden, verlastet zur Prüfung bringen und anschließend wieder zulassen!
Und Werkstätten und/oder Abschleppunternehmen, die angemeldete, HU abgelaufene Fahrzeuge abholen und in der Werkstatt einer Prüfung unterziehen machen sich dann also auch strafbar wenn sie angehalten werden.
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Habe nicht geschrieben, dass du es abmelden sollst und auch nicht, dass sich Werkstätten oder Abschlepper strafbar machen.
Mach nur das Kennzeichen ab und nehm es mit, damit man nicht direkt sieht, dass die HU abgelaufen ist!!!
Strafbar macht sich kein Abschlepper oder Transporteur sondern der Halter bzw. ggfs noch der Fahrer!!!