Andy,
das eine ist ein Auto, wenn man da die Traglast der Reifen überschreitet kann man wohl ein Problem haben.
Beim Anhänger zählt nur das Gesamtgewicht das man inklusive Last drauf hat und was die Waage dan anzeigt ist dann ausschlaggebend. Das Leergewicht vom Hänger kann beliebig vom eingetragenen Gewicht abweichen. Muss man auch nix eintragen lassen wenn man das Leergewicht verändert. Man muss nur die Zuladung berücksichtigen so das man nicht das zulässige Gesamtgewicht überschreitet das zum einen die Traglast der Achse bzw. Hängerkonstruktion sowie die Rad-Reifen-Kombination überschreitet oder das eingetragene zulässige Gesamtgewicht.
Was wollt ich sagen..mit dem eintragen oder Aufkleber meinte ich eher so als Zaunpfahl für die Rennleitung wenn sich da mal einer doof anstellen will. Wobei das aber dann wohl auch nix nutzen würd.