Aus meiner aktiven Zeit als Schwer- und Sondertransportfahrer sind mir, auch wenn es schon ein paar Jahre her ist, einige Dinge im Kopf geblieben.
Zurren über die Bordwand ist nur erlaubt, wenn gerade gezurrt werden kann und keine Kräfte von der Bordwand aufgenommen werden.
Wird über die Bordwand gezurrt, müssen außerhalb der Bordwand geeignete und zugelassene Zurrpunkte vorhanden sein.
Kabelbinder und Kälberstricke sind keine zugelassenen Ladungssicherungs Mittel.
Zurrpunkte müssen seit ein paar Jahren über ein Zurrpunkt Gutachten verfügen (in unseren "kleinen" Anhängern ist das einhergehend mit den Aufklebern "Zurrpunkt für XXXkg Zugelassen").
Auch für Planen, sogenannte Ladungssicherungs Plane, gibt es Gutachten und diese müssen entsprechend gekennzeichnet sein.
Für private und Gewerbliche Transporte wird bei Kontrollen gelegentlich mit unterschiedlichem Maß gemessen. Was aber im Falle eines Unfalls und genauerer Überprüfung nicht so sein muss.. 
off topic: Ich habe in rund 35 Jahren im Nationalen und Internationalen Fernverkehr, in div Sparten, noch nie eine Strafe bezahlt wegen mangelnder Ladunssicherung und ich hatte so einige Kontrollen und im Schwertransport auch Fahrten mit Polizeibegleitung. Da wird vor Fahrtantritt immer die Ladungssicherung kontrolliert.
Ich habe allerdings die letzen 10 Jahre mein Ladungssicherungswissen nicht mehr aufgefrischt, somit kann es narürlich sein, dass sich einiges geändert hat, was mit nicht bekannt ist. Einfacher geworden ist es aber sicher nicht...
Anbei einige Bilder aus meiner aktiven Zeit:
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