Prinzipiel kann ich da mit 1t jetzt drüber fahren und wenn sie kaputt geht müsste der Hersteller sie mir ersetzen weil ja niergendwo angegeben ist wie belastbar das ist!
Ist natürlich nicht einfach den Anhänger über die Rampe mit einem Hubwagen mit einer Tonne Gewicht zu beladen. Wenn die Rampe als Überfahrbrücke benutzt wurde, wird das bei evtl Garantieansprüchen sicher nicht einfach, ist ja ne Rampe und keine Überfahrbrücke. Zur Staplerbeladung kann man die Klappe ja wie eine Tür öffnen.
Bei dem Innenboden ist ja die max Belastung auch nicht angegeben, es macht aber schon einen Unterschied ob ich eine Tonne Gewicht auf vier Standfüßen mit je 5x5cm oder einer Fläche von 180x120cm abstelle. Bricht der Boden bei der ersten Variante durch, wirst Du auch keine Garantieansprüche stellen können.
Ein wenig Eigenverantwortung obliegt schon dem Benutzer.