Gesetzeslage Anhänger Parken

  • Hallo,ich habe mir einen Anhänger gekauft,da habe ich auch schon mehrere fragen,wie lange darf ich den Anhänger den in unsere Strasse stehen lassen ohne ärger zu bekommen,einer sagt 2 Wochen der andere sagt 4 Wochen ?
    Dann wieviel Luft:confused: kommt den in so einen reifen?(Westfalia Typ 118451 D421)ist das ein wae 1202?

  • Hallo

    man darf nur 2 Wochen parken :police: StVO §12 / 3b, außer Du stellst Dein Auto davor und hängst ihn an, dann darf er ewig stehen, aber Dein Auto dann auch :)

    Luftdruck is abhängig von Reifengröße, Tragfähigkeit usw, der maximal zul Luftdruck steht aber auf dem Reifen drauf, im zusammenhang mit der maximalen Tragfähigkeit, allerdings mit Angabe in PSI

    Gruß Mani

  • Dieser Thread ist zwar schon uralt, aber dennoch drängt sich mir noch eine weitere Frage hierzu auf.


    Wie verhält es sich, wenn der angemeldete Anhänger auf -durch große Feldsteine- abgesperrtes Gemeindegrundstück neben der Straße abgestellt ist? Sprich, ein sog. breiter Grünstreifen, der mittels Feldsteinen für Pkw's unbefahrbar gemacht wurde.
    Dazu muss ich sagen, dass sich dieser Flecken Erde aufm Dorf befindet und zudem in der hintersten Ecke ist, wo lediglich nur die Anwohner wie auch seltenst Abkürzungsfahrer entlang kommen.


    Sollte das Abstellen (keine Beschilderung wegen Park-/halteverbot vorhanden) dort nicht erlaubt sein; mit welchen Konsequenzen/Strafen habe ich schlimmstenfalls zu rechnen?


    Lieben Gruß
    Severidge

    Das geschriebene Wort kann von dem gesagtem Wort durchaus missgedeutet werden.
    Daher möge man sich vor Augen halten, dass ich lediglich nur mein Denken u. Fühlen zum Ausdruck bringe, ohne jedoch jemanden böswillig angreifen zu wollen.
    --------------------------------------------
    * Renault Espace "Le Charmeur"; Bj. 1997 *
    * Saris SDAH 600; Bj. 1966 *

  • Hallo

    vom Gefühl her würde ich sagen, da passiert nix, aufm Land interessiert des doch niemanden, ansonsten ist parken aufm Grünstreifen verboten, könnte also ein Ticket geben, parken darf man nur auf Straßen oder als Parkfläche ausgewiesenen Plätzen

    anders ist es wenn es Privatgrund ist, da kannst parken solange Du willst, wenn des aber öffentlicher Gemeindegrund ist dann gilt aufpassen

    Gruß Mani

  • So, mein "Schätzchen" steht ja nun schon eine geraume Weile unberührt auf jenem erwähnten Grünstreifen. Bisher hat es noch keinen Dorfudel interessiert - lediglich meine beiden hausnachbarn (linkes u. rechtes Haus) waren bannig neugierig; haben mal an der Plane gelupft und unter diese geschaut, um zu sehen, was mein "Schätzchen" von außen her verspricht.
    Gequake gab es nicht, sondern eher Lob, dass ich mir das "Schätzchen" zugelegt habe und gleich die anknüpfende Frage, ob s'e den mal dann ausleihen könnte. Nach meiner Antwort, dass "Schätzchen" aber nicht für Gartenabfälle oder Kiestransporte genutzt werden darf, war das allgemeine Einverständnis seitens der Anlieger positiv geklärt.
    Alá "Wo kein Kläger, da kein Richter."


    Ansonsten kostet es lt. Bußgeldkatalog 20,- Euro Ordnungswidrigkeit. Abwendbar dadurch, dass man den Anhänger einfach mal umdreht - er ist somit 'bewegt' worden ^^. (Angabe ohne Gewähr)


    Jedenfalls bleibt mein "Schätzchen" nun da, wo es ist. Bis zum kommenden Frühling, dann wird es ins neues Aufgabengebiet überführt *freu freu*







    LG Sev.

    Das geschriebene Wort kann von dem gesagtem Wort durchaus missgedeutet werden.
    Daher möge man sich vor Augen halten, dass ich lediglich nur mein Denken u. Fühlen zum Ausdruck bringe, ohne jedoch jemanden böswillig angreifen zu wollen.
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    * Renault Espace "Le Charmeur"; Bj. 1997 *
    * Saris SDAH 600; Bj. 1966 *

  • Habt ihr nicht Angst, dass eure Schätzchen bei Nacht und Nebel verschwinden? :wonder: Schliesslich sind Hänger begehrt.
    Ausserdem verleiten Planen gerne zum Vadalismus, oder?


    Gruss
    Ferruccio

    Humbaur HA 132513

  • Habt ihr nicht Angst, dass eure Schätzchen bei Nacht und Nebel verschwinden? :wonder: Schliesslich sind Hänger begehrt.
    Ausserdem verleiten Planen gerne zum Vadalismus, oder?


    Gruss
    Ferruccio


    Klares NEIN!
    Erstens ist der Kleine versichert; zweitens hat mein Schätzchen eine Diebstahlsicherung vorne am Köpfchen; Drittens habe ich sehr wachsame Nachbarn, die nämlich schon ihre 'Ansprüche' an diesem kleinem Anhänger gestellt haben; Viertens wohn ich persönlich hier aufm Dorf, wo dann eh Jeder schief angeschaut wird, der sich meinem Schätzchen nähert (ist letztens meinem [neuen] Freund/Partner so ergangen... holla, was hat der sich verjagt, als mit einemmal n Nachbar neben ihm stand und ihn fies angefunkelt hat :D <Ich liiiiiiiebe meine Nachbarn *knutsch*>)




    Es grüßt freundlichst
    Sev.

    Das geschriebene Wort kann von dem gesagtem Wort durchaus missgedeutet werden.
    Daher möge man sich vor Augen halten, dass ich lediglich nur mein Denken u. Fühlen zum Ausdruck bringe, ohne jedoch jemanden böswillig angreifen zu wollen.
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    * Renault Espace "Le Charmeur"; Bj. 1997 *
    * Saris SDAH 600; Bj. 1966 *

  • auf meinem Hänger steht das:
    " Protected by Smith & Wesson":tongue:
    Gruß Jürgen

    1. Hänger HP 401, 2. Saris bc676..........wer Schreibfehler findet, darf sie behalten....

  • Strafe bezahlt wegen abstellen eines Anhängers für eine Dauer < 6 Wochen vor der Polizei am Autohof Rottendorf...
    Würd spontan sagen: Alles unter 6 Wohen is Okay, und wo kein Kläger, da kein Strafzettel.

  • ich kenn nen Autohänger, der steht seit Monaten an der selben Stelle, ist auch immer noch der gleiche Müll drauf, und der hat noch kein Ticket bekommen

    ich überleg schon ob ich den mal mitnehm, hab ich halt gefunden, steht seit Monaten herrenlos rum :D

  • Wenn er kein Kennzeichen hat...... :biggrins:

    Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! :police:

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • ich hab aber wirklich mal nen Hänger gefunden, der stand wochenlang aufm Parkplatz vom Baggersee, hab dann die :police: angerufen, die sind gekommen haben sich des angeschaut und meinten, wir schaun mal ob wir über die VIN was rausbekommen, ansonsten kannstn haben, brauchen wir ihn ned entsorgen

    aber anscheinend haben sie den Besitzer gefunden, 2 Tage später war er weg und die haben sich auch nimmer bei mir gemeldet :mad:

    in München stehen aber viele Hänger monatelang rum ohne das sie einer benutzt, hab erst heut drann gedacht als ich an nem 4 x 2 m Aluhochlader vorbei gefahren bin, der steht da auch schon monatelang und wird nie bewegt, frag mich zu was manche Leute solche Hänger haben, wenn sie nur rumstehen, schade drumm, so a Hänger muß laufen

  • Strafe bezahlt wegen abstellen eines Anhängers für eine Dauer < 6 Wochen vor der Polizei am Autohof Rottendorf...
    Würd spontan sagen: Alles unter 6 Wohen is Okay, und wo kein Kläger, da kein Strafzettel.

    Naja, wenns den Anhänger auf öffentlichen Straßen so lange unbenutt stehen lässt, kann ich mir durchaus vorstellen, dass die Sheriffs da mal nachschauen kommen.


    Bei mir auf dem Gemeindegrundstück hat es bis dato niemanden gejuckt, dass der Anhänger da steht. Zudem ist dieser Grünstreifen eh nicht anders nutzbar außer ab und an das Gras abzumähen, dass da wild rumwuchert.
    Mittlerweile ist es aber so, dass ich den Anhänger seinem ursprünglichem Aufgabengebiet überreicht habe und somit eine Bewegung zu jedem Wochenende gewährleistet ist *freu*.


    Mir stellt sich nur grad die Frage, was man wohl macht, wenn man selbst grade 3 Wochen in Urlaub war und dann wiederkommt und n Ticket wegen dem Anhänger hat. *schulterzuck*


    Für städtische Anhängerbesitzer würde ich mir denken können, dass die vllt gegen nen kleinen Obulus in die Kaffeekasse vllt bei ansässigen Speditionen nen kleinen Abstellplatz ergattern könnten. Nur mal so als Idee.



    Es grüßt freundlichst
    Sev.

    Das geschriebene Wort kann von dem gesagtem Wort durchaus missgedeutet werden.
    Daher möge man sich vor Augen halten, dass ich lediglich nur mein Denken u. Fühlen zum Ausdruck bringe, ohne jedoch jemanden böswillig angreifen zu wollen.
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    * Renault Espace "Le Charmeur"; Bj. 1997 *
    * Saris SDAH 600; Bj. 1966 *

  • Hallöchen,
    also kurz zur info es handelt sich um meinen ganz normalen 1,3t Anhänger den ich auf einem freien Parkstreifen bei mir in der Straße abstelle, also Parke. Dieser Parkstreifen ist in einer reinen Wohnsiedlung, wo keine wirkliche Beschilderung gemacht ist was dort parken darf.


    Ich bin der Ansicht, max. 2 Wochen an der selben Stelle dann soweit bewegen, das man erkennen kann das der Hänger richtig bewegt wurde. Also drei mal auf der Stelle im Kreis drehen sollte theoretisch reichen. :biggrins:


    Aber abgesehen davon brauche ich das nicht, ich benutze gerade jetzt im Sommer häufiger den Hänger und auch meine Nachbarn dürfen sich den mal ausborgen, so entgeht man Nachbarschaftsstreit.


    Jetzt bekam ich Post vom Amt, ich hätte gegen die Parkvorschriften von nicht motorisierten Verkehrsteilnehmenden Fahrzeugen verstoßen und soll 25€ bezahlen.
    Ich habdann erst einmal da angerufen und dort erfuhr ich das ich angeblich länger als 2 Wochen den Hänger nicht bewegt hätte.


    Ich weis auch schon wer mir da einen pinnen wollte. Diese chronisch unter........ Tante von nebenan, nuja sie kann es nicht leiden, wenn der Hänger quasi dort steht, weil der so hoch ist und sie dann beim rückwärtsfahren nicht direkt sehen kann ob da ein Auto kommt, denn im X3 sitzt man laut ihrer Aussage so tief und sieht nichts.
    Ich sag da nichts zu. Letztens stand mein Nachbar mit seinem Wohnmobil dort und da hat sie ihn auf der Straße angefaucht. Meinte das wäre illegal und strafbar.
    Ich find das ist lustig, Kino?? Hab ich zu Hause.:weglach:


    Was mache ich jetzt mit dem schreiben? Müssen die mir nicht eigtl. beweisen das ich dort wirklih 2 wochen gestanden habe? Kommen die dann nicht vorbei und machen weiße Striche an Reifen oder so?
    Ich glaub ich muss meine Rechtsschutz mal benutzen. Für eine Lapalie. Oder kann ich einfach Einspruch einlegen, einen Brief zurückschreiben und sagn, das der Hänger erst kürzlich bewegt wurde. Sogar mit beleg vom Entsorgungsbetrieb?

  • Wie weit hast du es denn von deinem Wohnort zum Amt?
    Bei so dummen Briefen, mit denen ich mich auch schon rumschlagen durfte, bin ich immer direkt zum Amtsleiter, hab' dem meine Sicht der Dinge vorgetragen (sachlich und normale Lautstärke) und jedesmal ist daraufhin der Schrieb im Papierkorb gelandet. Klar - die Zeit muss man aufbringen (wollen).
    Steht in der "Anklage" was von Stvo §12?! Müsste.
    http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html


    Ansonsten jo - würde ich das so machen, wie du im letzten Abschnitt gemeint hast. Einspruch - muss halt Hand und Fuß haben.


    Gruß Jonas

  • Hallo


    das die so nen Brief überhaupt wegschicken? der hat doch 0,0 Bestand


    Zitat

    dort erfuhr ich das ich angeblich länger als 2 Wochen den Hänger nicht bewegt hätte.


    angeblich? gibts Zeugen? Nein, also Einspruch, zurückschicken und abwarten


    am besten gleich noch ein paar Leute Namentlich aufführen die ebenfalls den Anhänger regelmässig nutzen


    denke da kommt dann nichts mehr


    Gruß Mani

  • Dann parke deinen Anhänger doch einfach so, dass sich niemand gestört fühlt und behindert wird. HAst du keinen Platz, dann miete dir einen an :rolleyes:

  • Hallo Fabbel,


    so Handeln wie Mani schon geschrieben hat und danach
    Anhänger auf dein Grundstück und deinen Pkw dorthin wo deiner Nachbarin angeblich die Sicht versperrt wird.
    Wenn Sie dich auf das Fahrzeug anspricht Ihr die Geschichte in Ruhe erzählen und unschuldig dabei tun:angel:
    und innerlich Grinsen:evil2:


    Gruss Gerald

    Pkw Anhänger WMeyer 2031 Bj 1999 Tandem 2000 Kg seit 2013

  • Dann parke deinen Anhänger doch einfach so, dass sich niemand gestört fühlt und behindert wird. HAst du keinen Platz, dann miete dir einen an :rolleyes:

    Warum nur wußte ich, das genau dieser Beitrag zu diesem Thema kommen wird :confused: :biggrins:?