Hallo
Siehe Verkaufsbuden am Weihnachtsmarkt zb.
da hab ich schon mal eine Abnahme beim TÜV miterlebt !
Hier hatte einer einen kompletten Aufbau aus Holz gemacht !
TÜV technisch wurde er damals abgenommen!
Gruß Mario
Hallo
Siehe Verkaufsbuden am Weihnachtsmarkt zb.
da hab ich schon mal eine Abnahme beim TÜV miterlebt !
Hier hatte einer einen kompletten Aufbau aus Holz gemacht !
TÜV technisch wurde er damals abgenommen!
Gruß Mario
<woltlab-quote data-author="Der Glonntaler" data-link="https://anhaengerforum.de/forum/thread/9874-bauwagen-auf-anhaenger-selber-bauen/?postID=151418#post151418">
<p>gibt genug Anhänger mit Holzbrettern als Bordwand oder Außenhaut, kann also nicht sein</p>
</woltlab-quote>
<p><br></p>
Habe schon lange keinen LKW mehr gesehen mit Holzbordwänden neuerer Bauzeit. Beim "Bauernanhänger" mag dies keine Rolle spielen (bis 25km/h).
Und -
Ich habe nur die Aussage meines TÜV-Prüfers wiedergegeben, als wir mein Projekt "Wohnwageneigenbau" besprochen haben. DER hat gesagt, nix pures Holz (Lärchen- respektive Fichtenbretter) als Außenverschalung.
Sein Angebot: Anhänger plus Ladung - dann ist ihm das sowas von egal.
Mir nicht - ich will (bzw. wollte - da mein "Bau- und Bastelplatz" weggefallen ist) eine Wohnwagenzulassung. Und dann geht es halt nur so, wie mein Prüfer will
In dem Beispiel von mario77 steht auf der HP:
Holz-Verkaufshütten auf Fahrgestell / Anhänger incl. TÜV Abnahme!
Das zählt halt dann als Ladung. Und ist zugelassen.
Sollte diese Regelung nur mein TÜV-Prüfer alleine aufgestellt haben, dann ist das halt so! Dann ist das eine Idividualregelungentscheidung, die ich generalisiert habe
Gruß Peter
In dem Beispiel von mario77 steht auf der HP:
Holz-Verkaufshütten auf Fahrgestell / Anhänger incl. TÜV Abnahme!
Das zählt halt dann als Ladung. Und ist zugelassen.
Mal abgesehen davon, dass ich die Marketing-Worte einer Homepage nicht derart auf die Goldwaage legen würde:
- Rein von der Formulierung könnte es auch heißen: "Holz-Verkaufshütten fest auf Fahrgestell montiert" Das wäre aus meiner Sicht kein Wiederspruch zu der von dir zitierten Formulierung.
- Konstruktiv (Radkästen in der Hütte zum Beispiel) sieht es für mich nicht nach einer abnehmbaren Hütte aus.
- Teile der Beleuchtungseinrichtungen sind an den Hütten montiert.
Es könnte natürlich sein, dass die Dinger mit irgendwelchen Taschenspielertricks durch den TÜV kommen, glaube ich aber nicht dran. Das ist ein Fahrzeug.
Hallo, Sufu hat nix spezielles sinvolles ergeben, deshalb häng ich mich hier ran.
Sowas ähnliches schwebt mir auch vor, eine Art Wechselaufbau für einen vorhandenen Hänger, und zum Abladen dachte ich an Kurbelstützen abnehmbar , die Halterung bleibt dran und das Hubteil wird abgenommen. Verlinken kann ich das nicht, die Seite ist weg beim Sponsor.
Mich verwirrt daß da Hubhöhe und Last angegeben ist und gleichzeitig" nicht zum heben von Lasten geeignet" steht. Also kann ich die nicht nehmen um den Aufbau 20cm anzuheben und dann den Anhänger drunter wegzufahren?
Kurbelstützen die zum Heben sind wie du es brauchst, müssen ne selbsttätige Verriegelung haben
diese Stützen die man untern Anhänger schraubt haben die nicht, deshalb nicht für sowas zugelassen, gehen würde es theoretisch auch
Hallo, ich hatte ja den Post begonnen - interesssant was daraus entstanden ist.
Weiterhin habe ich aber die Frage: Kann ich einen Bauwagen selber auf den Anhänger aufbauen und TÜV Papiere dazu bekommen?
Ich möchte ihn aus diversen Gründen nicht abnehmbar machen und will auch keinen Wohnwagen dafür nutzen.Geht das? Wer hat erfahrungen damit?
Direkt Erfahrungen habe ich nicht. Aber: Ich habe Erfahrungen mit An- und Umbauten von z.B. meinem jetzigen Bus. Die wichtige Erkenntnis dabei ist, daß es gut ist, wenn Du Dein Vorhaben und nach Beginn desselben dieses mit der zuständigen Prüforganisation durchsprichst. Zum Einen ist ein guter Draht zum Prüfer immer gut und zum Anderen lassen sich dadurch heftige Fehler vermeiden.
Und jetzt mutmaße ich mal: Ich denke, daß das erlaubt ist. Warum auch nicht? Es gibt Leute, die bauen sich ganze Wohnwägen selbst, mit denen Sie dann mit 100 km/h über die Autobahnen brettern. Solange die Dimensionen eingehalten werden, keine scharfen Kanten/ Spitzen/ Ecken dran sind und die technische Komponente Fahrgestell mit Allem was dazugehört i.O. ist, wird Dir jeder Prüfer das Ding abnehmen.
Danke Mani, dann werd ich das Problemchen als gelöst betrachten. Die 5min die es braucht um hochzukurbeln_Hänger drunter wegzufahren und dann Dreibock o.Ä. drunterzupacken und die Stützen wieder abzulassen sehe ich als unbedenklich unfalltechnisch an.