A-Z, von Assistenzsystemen über Schutzbriefe zu Versicherungen und sonstiger Spam

  • ich weiß ja nicht seit wann diese aktuellen Regeln mit den 300 € gelten, vielleicht erst seit diesem Jahr


    mir hat er damals meine ausgebrannte Kiste auch heim gefahren, obwohl er erst nur zur Werkstatt wollte,


    aber man hat definitiv kein Anspruch drauf, wenn es einer macht, hat man Glück gehabt

  • Hm, ich bin blind. Unter welchen Punkt steht das denn mit den 300€?

    Ich finde nur das hier:


    § 21 Pick-up-Service (in Deutschland) (1) Bei Schäden in Deutschland und Vorliegen der Voraussetzungen eines Fahrzeugtransports nach § 20 werden die geschützte Person und die berechtigten Insassen als Serviceleistung zusammen mit dem geschützten Fahrzeug durch einen ADAC Vertragspartner zum Wohnsitz der geschützten Person in Deutschland gebracht. Ein Transport zum Zielort wird durchgeführt, wenn dadurch keine höheren Kosten entstehen. (2) Ist der Personentransport zusammen mit dem Fahrzeug nicht möglich, übernehmen wir die Fahrtkosten nach § 18.

  • Leute, bitte lasst jetzt mal die Emotionen weg, kommt auf die Sachebene zurück (d.h. AGB, Paragraph, Absatz) und geht fair miteinander um.

    Das Forum ist einfach zu schade dafür.

  • aber man hat definitiv kein Anspruch drauf, wenn es einer macht, hat man Glück gehabt


    Diese Aussage ist nicht korrekt.
    §20+§21 sind explizit *nicht* von den 300€ betroffen.

    Du beziehst dich auf (alle Stellen aus der Plus-Mitgliedschaft, also Bereich "B", zitiert):

    § 13 Pannen- oder Unfallhilfe
    (2) Wir helfen als Serviceleistung am Schadenort in Deutschland durch einen ADAC Straßenwachtfahrer oder bis zu einem Betrag von 300,- € (einschließlich An-und Abfahrt sowie der mitgeführten Kleinma-terialien) durch einen ADAC Vertragspartner, um die technische Fahrbereitschaft wiederherzustellen. Im Ausland besteht in gleichem Umfang ein Kostenerstattungsanspruch bis zu insgesamt 300,- € (ein-schl. An- und Abfahrt sowie der von Hilfsfahrzeugen mitgeführten Kleinmaterialien). Soweit in Deutschland zur Wiederherstellung der technischen Fahrbereitschaft der Einbau eines Ersatzteils er-forderlich ist und dieses durch den ADAC Straßenwachtfahrer oder einen ADAC Vertragspartner bereits mitgeführt wird, erfolgt als Serviceleistung der Einbau des kostenpflichtigen Ersatzteils unentgeltlich

    und:

    § 15 Abschleppen
    (2) Wir schleppen als Serviceleistung in Deutschland das Fahrzeug bis zu einem Betrag von 300,- € durch einen ADAC Vertragspartner unmittelbar vom Schadenort bis zur nächsten geeigneten Werkstatt oder zu einem gewünschten, in gleicher Entfernung liegenden Ort. Notwendige Sicherungs- und Einstell-kosten werden von uns übernommen. Zusätzlich transportieren wir als Serviceleistung Gepäck und Ladung durch einen ADAC Vertragspartner bis zu einem Betrag von 300,- €, wenn ein Transport zu-sammen mit dem Fahrzeug nicht möglich ist. Im Ausland besteht in gleichem Umfang ein Kostenerstattungs anspruch bis zu jeweils 300,- €.


    ich hingegen auf:


    § 20 Fahrzeugtransport(1) Ein geschütztes Fahrzeug ist im Geltungsbereich Europa aufgrund einer Panne oder eines Unfalls nicht mehr technisch fahrbereit. Der Schaden wurde durch eine Werkstatt festgestellt. Es liegt kein Total-schaden vor. Bei einem Schaden in Deutschland kann das geschützte Fahrzeug auch am Tag nach dem Schaden nicht wieder technisch fahrbereit gemacht werden. Bei einem Schaden im Ausland ist eine Instandsetzung im Umkreis von 50 km vom Schadenort innerhalb von 3 Werktagen – auch mit Ersatz-teilversand nach § 22 – nicht durchführbar.(2) Wir transportieren als Serviceleistung das Fahrzeug mit Gepäck und Ladung durch einen ADAC Ver-tragspartner vom Einstellort zu einer Reparaturwerkstatt an den Wohnsitz der geschützten Person. Kann das Fahrzeug auch am Zielort repariert werden, wird es dorthin transportiert, wenn dadurch keine höheren Kosten entstehen. Können Gepäck und Ladung nicht zusammen mit dem Fahrzeug trans-portiert werden, veranlassen wir als Serviceleistung einen getrennten Transport zum Wohnsitz oder zum Zielort.(3) In Deutschland schleppen wir als Serviceleistung das Fahrzeug – soweit erforderlich – vom Schadenort zum Einstellort, von dem aus der Fahrzeugtransport erfolgt. Im Ausland vermitteln wir ein Abschlep-punternehmen, welches das Fahrzeug – soweit erforderlich – vom Schadenort zum Einstellort ab-schleppt und erstatten die Abschleppkosten in voller Höhe.(4) Notwendige Sicherungskosten und durch unsere Leistungsorganisation entstehende Einstellkosten werden von uns übernommen. (5) Die Leistung wird auch erbracht, wenn das geschützte Fahrzeug nach einer Entwendung wieder aufge-funden wurde, noch nicht in fremdes Eigentum übergegangen ist und kein Totalschaden vorliegt.(6) Ist der Schaden außerhalb des Geltungsbereiches Europa eingetreten, wird die Leistung ab der Grenze des Geltungsbereiches Europa erbracht.


    § 21 Pick-up-Service (in Deutschland)(1) Bei Schäden in Deutschland und Vorliegen der Voraussetzungen eines Fahrzeugtransports nach § 20 werden die geschützte Person und die berechtigten Insassen als Serviceleistung zusammen mit dem geschützten Fahrzeug durch einen ADAC Vertragspartner zum Wohnsitz der geschützten Person in Deutschland gebracht. Ein Transport zum Zielort wird durchgeführt, wenn dadurch keine höheren Kos-ten entstehen.(2) Ist der Personentransport zusammen mit dem Fahrzeug nicht möglich, übernehmen wir die Fahrtkos-ten nach § 18



    und da steht mit keinem einzigen Wort etwas von 300€ was dann auch zu meinen gemachten Erfahrungen passst.

    2018er Tema Carplatform 4020s Alu / Universaltransporter 2,7to zgG
    mit Stoßdämpfern und 100er Zulassung, im Bedarfsfall mit Plane+Spriegel

  • Müsst ihr euch nun Tagelang über den ADAC streiten?? :rotekarte:

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

    Einmal editiert, zuletzt von Mario77 ()

  • in §20 steht zwar nichts von den 300 € dafür steht da


    Der Schaden wurde durch eine Werkstatt festgestellt

    also du wurdest bereits abgeschleppt im Rahmen des


    § 15 Abschleppen

    (2) Wir schleppen als Serviceleistung in Deutschland das Fahrzeug bis zu einem Betrag von 300,- € durch einen ADAC Vertragspartner unmittelbar vom
    Schadenort bis zur nächsten geeigneten Werkstatt



    nun steht die Kiste dort aber kann aus irgendeinem Grund von denen nicht repariert werden, dann ist das kein Abschleppen mehr sondern ein Fahrzeugtransport


    § 20 Fahrzeugtransport(1) Ein geschütztes Fahrzeug ist im Geltungsbereich Europa aufgrund einer Panne oder eines Unfalls nicht mehr technisch fahrbereit. Der Schaden wurde durch eine Werkstatt festgestellt. Es liegt kein Total-schaden vor. Bei einem Schaden in Deutschland kann das geschützte Fahrzeug auch am Tag nach dem Schaden nicht wieder technisch fahrbereit gemacht werden


    und weiter heißt es dann


    Wir transportieren als Serviceleistung das Fahrzeug mit Gepäck und Ladung durch einen ADAC Vertragspartner vom Einstellort zu einer Reparaturwerkstatt an den Wohnsitz der geschützten Person.


    Aber bei euren beispielen oben, wenn also auf der fahrt zur Oma die Kupplung verreckt oder sonstige Pannen, oder die Kiste springt daheim nicht mehr an, dann gilt erstmal §15 und die 300 Euro Regel


    und im §21 heißt es dann


    § 21 Pick-up-Service (in Deutschland)(1) Bei Schäden in Deutschland und Vorliegen der Voraussetzungen eines Fahrzeugtransports nach § 20


    aber es ist wie immer bei so Versicherungstexten, lesen und das gelesene verstehen sind zweierlei, kann ja auch nix dafür das solche Texte immer so kompliziert sind, beschwert euch bei Jens, der ist bei so nem Laden der sich solche Texte ausdenkt :biggrins::weglach:



    Das hier niemanden die anderen mal lassen kann und immer alle auf ihrem Recht bestehen müssen :rotekarte:

    is ja nicht mein Recht, ist das vom ADAC ich wills ja nur das die Leute das verstehen um im Fall des Falles wissen was Sache ist, das es oft Fälle gibt wo es anders gelaufen ist, ist halt schön, aber man hat kein Anspruch darauf, zumindest nicht laut den aktuellen Bedingungen die seit 01.02.2019 gelten



    was bringt es irgend einem von Euch zu glauben Recht zu haben, und dann bei einer Panne auf der Autobahn stehst du da und der ADAC Mann weigert sich zu Recht dich nach Hause zu bringen, wenn die nächste Werkstatt nur 10 km weg ist, und dann schimpft man auf den trotzdem er im Recht ist

  • Und ich habe gedacht das Thema ADAC ist vom Tisch bzw. erledigt :evil:....


    Dann schmeiß ich mal den Schutzbrief einer Versicherung in den kochenden Topf ;)...


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    Der Jahresbeitrag bezieht sich auf alle auf den Versicherungsnehmer zugelassene Fahrzeuge und fremde Fahrzeuge mit denen der VN unterwegs ist...


    Bei einem Fahrzeug reden wird über 14,95€ p.A..


    Ich finde, deutlich bessere Leistungen gegenüber dem ADAC und noch günstiger ;)...

  • Wenn ich die Bilder sehe...

    also für nen Gespann ist das echt kurios!
    Und für diesen Thread ist es absolut unpassend.
    Auch wenn der Thread was mit kurios und unpassend zu tun hat.

    Es ist besser, seinen Mund zu halten und dumm zu erscheinen, als ihn zu öffnen und alle Zweifel auszuräumen.


    Mark Twain


  • aber es ist wie immer bei so Versicherungstexten, lesen und das gelesene verstehen sind zweierlei, kann ja auch nix dafür das solche Texte immer so kompliziert sind, beschwert euch bei Jens, der ist bei so nem Laden der sich solche Texte ausdenkt :biggrins::weglach:

    Das ist nicht nur bei Versicherungstexten so....

    Überall wo AGB, Bedingungen und Co. eine wichtige Rolle spielen ....

    Werden die Texte durch RAe erstellt bzw. auf Rechtssicherheit überprüft...


    Und die sprechen nun mal eine andere Sprache als Ottonormalverbraucher ;)...


    Die Rahmenbedingungen und der Leistungsumfang von dem Schutzbrief sind doch aber verständlich - oder :/...

  • Kann man das Thema ADAC aus dem Tread herausfiltern? So als extra Thema?

    Hier geht es doch um kuriose und unpassende Anhänger. :/

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016