Fahrzeugschein Verwirrung ?

  • hallo ich bin verwirrt was die Angaben im Feld Bemerkungen angeht. Möchte einen Wohnwagen mit Zgg von 1600kg. ziehen .... bitte um Aufklärung und vielen Dank für eure kostbare Zeit. Ein Foto im Anhang. 20190531_140010.jpg

  • Hallo Florian,


    du darfst bis 12% Steigung einen Anhänger mit einem Gewicht von 1400kg anhängem, bis 8% darf er 1600kg wiegen.

    Zusätzlich darf das maximale Zuggesamtgewicht also das tatsächliche Gewicht von PKW und Anhänger bis 12% 3580kg, bei 8% 3780kg nicht übersteigen.

    Der Eintrag mit Gespannstabilisierung und werksseitiger AHK ist für die 100km/h Zulassung relevant

  • ist die werksseitig montierte Anhängerkupplung irgendwo vermerkt?

    Jetzt setz dich mal mit deinem Fahrzeugschein fernab von jeglichen Störfaktoren (Handy, Radio, Fernseher und Frau) und lies dir dein Feld 22 mal ganz genau durch.

    Da steht zumindest das im Wortlaut drin.


    Ansonsten restliche Erklärung ein Beitrag über mir.

  • Die werksseitig montierte Anhängerkupplung ist nicht wie früher mit Serien-Nr. / Typ-Nr. vermerkt,

    weil sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine ABE hat.


    Die Gewichte sind gaaanz einfach zu lesen :weg: ... wenn man sie einmal in richtiger Reihenfolge sortiert hat :super::biggrins:


    Das zulässige Gesamtgewicht des Solo-Fahrzeuges beträgt 2120 Kg ... im Anhängerbetrieb + 60 Kg = 2180 Kg.


    Die "normale" Anhängelast liegt bei 1400 Kg ...

    und die zulässige Gesamtmasse aus PKW + Anhänger beträgt 3580 Kg

    Das passt, weil dein Passat = 2180 Kg im Anhängerbetrieb + 1400 zul. Anhängelast = 3580 Kg sind.

    ( Das ist nicht immer so : es gibt Fahrzeuge, die eine geringere zulässige Gesamt-Zugmasse haben als die rechnerische Summe )


    Bis 8% Steigung darfst du aber 1600 Kg anhängen:

    hier wird dann vom Hersteller ein zulässiges Gesamt-Zuggewicht von 3780 Kg freigegeben : 2160 + 1600 ... zum Glück für dich.

    Andere Hersteller geben dann manchmal kein höheres Gesamt-Zuggewicht frei: man darf dann das Zugfahrzeug nicht mehr vollständig beladen.


    Manfred

  • danke erstmals für die ausführlichen Antworten.


    Ich habe gelesen das dass zgg des Caravans das Leergewicht des Fahrzeugs nicht überschreiten darf? Sonst keine 100 Zulassung.

    Da gibt es doch einen Berechnungsfaktor für wenn ich mich recht erinnere... 1,0 oder 1,1 oder so...

    Im Fahrzeugschein hingegen steht ja das ich mit tempo100 das gesamtgewicht von 3780kg fahren darf.


    Für mich als Amateur in Sachen caravan steht im Fahrzeugschein dass ich den wohnwagen mit 1600kg zgg mit 100 km/h fahren darf. Seh ich das richtig? Es handelt sich um einen caravan von 2018.


    Schönes Wochenende

  • Ich habe gelesen das dass zgg des Caravans das Leergewicht des Fahrzeugs nicht überschreiten darf? Sonst keine 100 Zulassung.

    Da gibt es doch einen Berechnungsfaktor für wenn ich mich recht erinnere... 1,0 oder 1,1 oder so...

    Im Fahrzeugschein hingegen steht ja das ich mit tempo100 das gesamtgewicht von 3780kg fahren darf.

    Genau steht das in der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO:

    https://www.gesetze-im-interne…usnv_9/BJNR317100998.html


    Der Fahrzeugschein bezieht sich, was das angeht, halt nur auf DAS FAHRZEUG, in dem Fall der Passat. VW kann ja nicht wissen, was sich jemand irgendwann im Fahrzeugleben da dran hängt.

    Zitat

    Für mich als Amateur in Sachen caravan steht im Fahrzeugschein dass ich den wohnwagen mit 1600kg zgg mit 100 km/h fahren darf. Seh ich das richtig? Es handelt sich um einen caravan von 2018.

    "Leider" nein, um mal GANZ ehrlich zu sein:

    Denn bei Caravans und in deinem Fall mit Anhänger-ESP gilt maximal Faktor 1,0. Heißt - das Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs muss mindestens so hoch sein wie das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Hier also 1600kg. Du hast nur 1543kg.

    Gelebte Praxis ist halt aber auch... dass solange Das Zugfahrzeug und Anhänger / WoWa optisch gut zueinander passen, die Hinterräder vom Zugwagen nicht im Radkasten verschwinden und es sonst "stimmig" aussieht, man eigentlich ohne Probleme die 100 fahren kann. KANN heißt aber eben auch... es ist weiterhin nicht ERLAUBT und wenns die :police: drauf anlegt, ist mal leider mit 'nem Punkt dabei.

    Aber auch das gehört hier dazu - da sitzt hier keiner im Glashaus: Viele machen das so wie eben beschrieben bzw. da passen die Werte auch nicht zu 100%... mich eingeschlossen.

  • Hallo


    Nein siehst du nicht richtig


    Dein Leergewicht mal 0.8 bzw 1.0, das darfst bei 100 anhängen wenns ein Wohnklo ist, andere Anhänger gilt 1,1 bzw 1,2 nichts anderes


    Du musst mal richtig lesen

    Der * bedeutet immer neuen Absatz


    Sei froh das überhaupt 1600 kg ziehen darfst mit 80


    Und als Tipp noch, kein Geraffel in die Staukästen/Schränke oben, oder hinten unters Bett


    Am besten alles in die Nähe der Achse packen und nen Teil davor, damit die maximale Stützlast erreichst, dann liegt das Gespann auch relativ stabil und nicht im Graben


    Gruß Mani

  • Für mich als Amateur in Sachen caravan steht im Fahrzeugschein dass ich den wohnwagen mit 1600kg zgg mit 100 km/h fahren darf.

    Das sieht der Richter, wenn er sich damit befassen muss, anders: für ihn gibt es kein "Amateurstatus" ... und du zahlst.

    ( und ab 25 Km/h zu schnell mit Anhänger gehst du einige Zeit "zu Fuß". )


    Wenn der Anhänger genug Zuladung hat, kannst du ihn auf 1540 Kg ablasten : dann darfst du "100".


    Oder mit etwas mehr Aufwand den Passat nachwiegen und das höhere Leergewicht eintragen lassen:

    der wird eh mehr wiegen als in der Zulassung steht ... mit gut 100 Kg mehr kann man meist rechnen ... und das reicht dann für "100" mit WW und 1600 Kg.


    Manfred

    Manfred

  • Den letzten Absatz kann ich bestätigen.

    Wenn ich mich recht entsinne sollte das im FZS angegeben Leergewicht mit Fahrer (75kg) und 3/4 vollem Tank angegeben sein.

    Mein Auto (Audi A4) hat ein eingetragenes Leergewicht von 1745kg.

    Tatsächlich bringt er ohne Fahrer und mit vollem Tank 1780kg auf die Waage.

    Du verlierst also nichts an effiktiver Nutzlast, gewinnst aber die Chance 100 zu fahren.

  • KANN heißt aber eben auch... es ist weiterhin nicht ERLAUBT und wenns die :police: drauf anlegt, ist mal leider mit 'nem Punkt dabei.

    Arbeitskollege hat mir heute erzählt das er mal mit Anhänger gelasert wurde. 101kmh nach Abzug der Toleranz. 1 Punkt.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Das ist aber nicht nur bei 100+ km/h....

    Sondern auch ab 2001 kg...

  • Jetzt wo Du es sagst...:belehr:.

    Recht hast....:bitteschoen:

  • Guten Morgen....


    Wo kann man das tatsächliche Leergewicht des KFZ ,wenn es denn erhöht ist, messen und eintragen lassen?


    Hat das jemand schon einmal gemacht?


    Noch wichtiger, was kostet mich das ?


    Einen schönen sonnigen Sonntag für alle... ☀️

  • Was das kostet weiß ich nicht.

    Am besten erstmal mit dem TÜV sprechen und fragen wie das genau läuft.

    Bevor du das alles anfängst würde ich aber erstmal gucken ob sich der ganze Aufwand sich überhaupt lohnt. Sprich, zur nächsten Fahrzeugwaage fahren und wiegen lassen, am besten mit Ausdruck.

    Dann weißt du schonmal ob dich die Aktion überhaupt weiterbringt.

    Mfg

  • Bei uns sieht das z.B. so aus:

    Der TÜV wiegt nicht. Für die Eintragung des Leergewichts muss man einen Wiegebescheid mitbringen.


    Den bekommt man z.B. beim nächsten Händler für Landwirtschaftsbedarf. Koste eine Kleinigkeit.

    Man kann (und darf) aber bei denen auf die Waage, Außenanzeige ablesen und weiterfahren.



    mfg JAU

    No Shift - No Service