Formschlüssige Ladungssicherung

  • Für die gewerblichen Bereiche sind die Vorgaben der Berufsgenossenschaften einzuhalten. Und die fordern LaSi z.B. nach VDI 2700.

    Die Vorgaben der BG sind eben dieser "Stand der Technik" der vom Gesetzgeber gefordert wird. Und im Gesetzt wird (wie von dir selbst zitiert) kein Unterschied zwischen Gewerbe und Privat gemacht.


    Das der Kontrolldruck auf Spediteure höher ist liegt einfach in der praktischen Betrachtung das der LKW jeden Tag auf der Straße unterwegs ist. Im Gegensatz zu dem Privatchauffeur der alle Jubeljahre seinen Klaufix am Baumarkt überlädt und sonst einmal die Woche bissl Grünschnitt durch die Gegend karrt.



    mfg JAU



    P.S. Den "Stand der Technik" hat man auch bei Wasser-, Gas- und Strominstallationen. Da gelten die Vorgaben ebenso für privat installierte Anlagen.

    No Shift - No Service

  • Privat zahlt Strafe der Fahrzeugführer, gewerblich Fahrzeugführer und Absender / Verlader!

    kleine Ergänzung vom dem was ich hier von mitgenommen habe...


    Gewerblich sind die folgenden drei Personenkreise verantwortlich:

    - Fahrer

    - Verlader

    - Arbeitgeber


    Wie war das nochmal privat, wenn ich etwas beim Baustoffhof hole und es vom Personal aufgeladen wird (z.B. mit Stapler). Dann sind die doch der Verlader?

    ... und dieser Hinweis auf den Rechnungen von wegen der Käufer ist für die LaSi verantwortlich - der Verlader trägt keine Verantwortung... ist rechtlich unzulässig?

    Warum laufen? Hab doch 4 gesunde Reifen...


    Anhänger:

    Eduard Apollo 4,06 x 1,80m 2,0t 155R13, EZ 07/2018 (07.2018 - 05.2024)

    Stema WOM STS O2 15-30-17.1 E 1,5t, EZ 04/2016 (04.2020 - 02.2021)

    TEMA Carkeeper 4520 P 3,0t, EZ 04/2021 (04.2021 - heute)


    Autos:

    Ford Kuga 2,0 Automatik 4x4, EZ 03/2017 (12.2017 - 10.2021)

    Ford Ranger Wildtrak, EZ 08/2021 (08.2021 - 07.2024)

    BMW 530d, EZ 06/2014 (08.2024 - heute)


    Motorräder:

    Kawasaki Z1000SX (ZXT00G), EZ 10/2012 (04.2022 - heute)

  • In den Fahrschulen wird sowas angeboten?

    Gut zu wissen. Aber kosten wird sowas sicher einiges.

    Als ich die Module (Themen) noch selbst bezahlt habe, hab ich pro Thema 110€ bezahlt. Muss man mal mit den Fahrschulen reden. Dekra bietet sowas auch an aber da soll es wohl teurer sein. Richtig heißt es : Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz(BKrFQG)

    Anhänger : Eduard 2.56x 1.50x 0.30 1,5 t


    Was nützt der Tiger im Tank? Wenn nenn Esel am Steuer sitzt...

  • Das sind die 5 module:

    • Modul 1: Eco-Training
    • Modul 2: Sozialvorschriften
    • Modul 3: Fahrsicherheit
    • Modul 4: Schaltstelle Fahrer
    • Modul 5: Ladungssicherung

    Anhänger : Eduard 2.56x 1.50x 0.30 1,5 t


    Was nützt der Tiger im Tank? Wenn nenn Esel am Steuer sitzt...

  • ... und dieser Hinweis auf den Rechnungen von wegen der Käufer ist für die LaSi verantwortlich - der Verlader trägt keine Verantwortung... ist rechtlich unzulässig?

    Meines Wissens, nach Rechtsprechung, unzulässig.


    Ein kleiner, regionaler Baustoffhändler hatte da Probleme und mich im Vorfeld mal darauf hingewiesen das er mir keinen Baustahl verkauft wenn ich mit ungeeignetem Transportmittel auftauche.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • So sollte jede Firma Handeln. Aber es scheint den meisten wohl egal zu sein.


    Als ich die Module (Themen) noch selbst bezahlt habe, hab ich pro Thema 110€ bezahlt. Muss man mal mit den Fahrschulen reden. Dekra bietet sowas auch an aber da soll es wohl teurer sein. Richtig heißt es : Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz(BKrFQG)

    Danke für die Info.

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • ich denke schon das die damit abgesichert sind

    wenn nicht würden die das zeug höchstens mit dem stapler VOR den anhänger stellen

    wie soll der baumarkt haften wenn keine bzw schlechtes gurtmaterial vorhanden ist?

  • Hier mal ein paar Meinungen dazu: https://www.lasiportal.de/ladu…beim-einkauf-im-baumarkt/



    Zitat


    1. Entbindet sich die Baumarktleitung mit diesem Hinweis jeglicher Verantwortung?

    Ein ganz klares NEIN! Zwar versuchen mittlerweile fast alle Baustoffhändler/Baumärkte sich durch solche Hinweise, entweder auf dem Kassenbon, Lieferschein oder durch Hinweisschilder im Verladebereich, sich ihrer Verantwortung zu entziehen.

    Handelt es sich um eine Verladung im Bereich der Warenannahme/Versand, wird dieser Versuch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vor keinem deutschen Gericht Bestand haben. Anders sieht es wohl aus wenn jemand seine Ware mit einem Einkaufswagen direkt aus dem Baumarkt holt und auf dem Parkplatz in sein Fahrzeug lädt.

    Warum laufen? Hab doch 4 gesunde Reifen...


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    Eduard Apollo 4,06 x 1,80m 2,0t 155R13, EZ 07/2018 (07.2018 - 05.2024)

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  • Nach § 22 StVO ist neben dem Lenker und Halter des Fahrzeugs auch der Leiter der Ladearbeit für die verkehrssichere Verstauung der Ladung verantwortlich.


    OLG Stuttgart, 27.12.1982, 1 Ss 858/82, VRS 83, Bd. 64, 308


    Verkehrssichere Verladung durch den Versender


    Die Pflicht zur verkehrssicheren Verladung trifft neben dem Fahrer und dem Halter des Fahrzeugs auch den Versender der zu transportierenden Gegenstände.


    OLG Celle, 28.02.2007, Az 322 Ss 39/07


    in meinen augen,im beispiel baumarkt

    ist der einkauf dort "SB" und staplerfahrer+co sind nur behilflich beim laden,(durch bezahlen bin ich ja schon eigentümer der ware.)

    und versender kann der baumarkt auch nicht sein,weil es meine dort gekaufte "SB" ware ist

  • Verlader bleibt Verlader !

    Auch, wenn durch Bezahlung/Vertrag bereits ein Eigentumsübergang stattgefunden hat.

  • dann bist du verantwortlich wenn ich bei dir etwas schweres abhole,

    das du auf meinen anhänger lädst???

    das gleiche gilt ja auch(lasi) wenn etwas in das kfz geladen wird

  • Nicht, dass er es verlädt, sondern er ist (mit)verantwortlich, dass du mit ordentlicher LaSi bei ihm vom Hof fährst.

    Warum laufen? Hab doch 4 gesunde Reifen...


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    Eduard Apollo 4,06 x 1,80m 2,0t 155R13, EZ 07/2018 (07.2018 - 05.2024)

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    Ford Kuga 2,0 Automatik 4x4, EZ 03/2017 (12.2017 - 10.2021)

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    BMW 530d, EZ 06/2014 (08.2024 - heute)


    Motorräder:

    Kawasaki Z1000SX (ZXT00G), EZ 10/2012 (04.2022 - heute)

  • Im Stückgut-Sammelverkehr (oder wie das heißt) bist du als "Verlader"

    sogar dafür verantwortlich, dass die bereits auf dem LKW befindliche Ware

    von vorhergehenden Ladestellen beim Verlassen des Hofes ordentlich gesichert ist.

    Das gilt selbst dann, wenn du dem LKW keine Ware übergibst, weil der die Ware nicht ordentlich sichern kann ...

    und der Fahrer dann den Hof mit der bereits von Vorkunden vorhandenen, ungesicherten Ladung den Hof verlässt.


    Bei uns in der Firma gab es die strikte Anweisung, die Weiterfahrt eines solchen Farzeuges unter Androhung der fristlosen Entlassung zu verhindern.


    Einmal haben wir die Rennleitung informiert, die das Fahrzeug ca. 100 m nach verlassen des Hofes kontrollierte.


    Hört sich alles "brutal" an ... diente aber nur dem Schutz und Erhalt von Menschenleben ...

    und dem Schutz unserer Mitarbeiter vor den rechtlichen und finanziellen Folgen eines solchen Disasters.


    Und meinem eigenen Schutz vor diesen Folgen ... als Vorgesetzter eines Teils der "Verlader". :super:

    Und die Inhaber des Unternehmens waren die Initiatoren dieses Verfahrens ( die hatten auch "Schiss" vor den Folgen ^^ )


    Ein wenig Egoismus kann da nicht schaden :biggrins::biggrins:



    Manfred

  • Sehr gute Einstellung in deiner Firma. :thumbup:

    Den Tipp mit der Fahrschule finde ich gut. Wenn man keinen Nachweis haben will und der Kurs eh stattfindet hat die FS ja noch nichtmal Kosten. Ich denke, je nach dem wie nett man fragt kommt man mit nem Dankeschön an so einen Kurs ran.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Wir hatten auch mal den Fall da wollte einer mit einem LKW eine Form abholen die 28 Tonnen wog.

    Erlaubte Zuladung über die gesamte Fläche 24 Tonnen.

    Form nicht mal voll abgesetzt und der Auflieger bog sich durch.

    Fahrer samt LKW ohne Ladung weggeschickt.

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016