Contra Bootsanhänger altes Schätzchen wieder zulassen

  • Erstmal Moin moin in die Gemeinde.

    Ich hab von meinem Onkel ein altes Segelboot samt Trailer geschenkt bekommen. Den Trailer hab ich bis auf die Reifen auch überarbeitet, aber nun habe ich einige Fragen zur Zulassung.


    Erstmal ein paar Grunddaten:

    Contra Bootsanhänger Typ 850 (?)

    Baujahr 1976

    Fahrgestellnummer 85069

    max Stützlast 75 kg

    max Gesamtgewicht 915 kg


    Auflaufeinrichtung Peitz PAV/ S1.2/I Ausführung B

    Radbremsen Peitz S234R


    Achse Peitz EBG 8,5N


    Bilder auch der Schildchen stelle ich ein.


    1. Mir liegen leider keine Papiere vor - ich kann von meinem Onkel max. eine Schenkungsbescheinigung erhalten.

    2. Ich habe Bremsen und Auflaufeinrichtung komplett überarbeitet und eingestellt - funktioniert.

    3. Elektrik überarbeitet und neu versteckert. Dazu habe ich eine Kennzeichenbeleuchtung nachgerüstet. Nebelscheinwerfer und Rückfahrlicht hat der Trailer aber nicht.


    Nun zu meinen Fragen:

    1. Die Gummifedern scheinen hart zu sein (kein Wunder bei dem Alter). Ein Fachmann eines Anhängerbetriebes in der Nähe meinte, das würde der TÜV nicht wirklich prüfen. Auf einschlägigen Seiten erhält man aber den Tip, keine verhärteten Gummis weiter zu nutzen, weil sonst ein Rahmenbruch droht. Was tun in Sachen Federerneuerung? Ich möchte nicht noch 300 Euro darein investieren.

    2. Brauch ich Nebelschlussleuchte, oder zieht bei den vorhandenen Altdaten (Typschildchen) ein Bestandsschutz?

    3. Wie muss ich denn jetzt vorgehen bezüglich Wiederzulassung: Unbedenklichkeitszettel beim KBA, dann TÜV dann Zulassungsstelle?

    4. Kann ich im Falle einer erfolgreichen Zulassung anschließend statt den Bootsstützen auch eine selbst fabrizierte Wanne aufsetzen und den Trailer so auch anders nutzen oder erlischt dann die ABE? Meine selbst zusammengebastelte Rechtfertigung: eine solche Wanne ist letztlich ja auch nur Nutzlast.... (Wanne sollte aus stabilen Bodenbrettern und entsprechend gefertigten Riffelblechen (2-3 mm stark) als Wänden bestehen.


    Ich freue mich schon auf Eure Expertenmeinungen...


    Grüße


    Christian


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  • Hallo


    es ist richtig das die Gummis mit der Zeit härter werden, neue einpressen ist aber auch nicht wirklich billig


    ich würde erstmal damit fahren, dann siehst schon ob er noch etwas federt oder wirklich bockhart ist


    Nebelleuchte ist Pflicht ab Erstzulassung 1991, wenn nen doofen TÜVtler erwischt, wird das ne Neuzulassungen, es gibt ja kein Nachweis das der Anhänger schonmal zugelassen war


    erst zum TÜV Gutachten, dann Zulassungstelle, soll es steuerfreier Bootsanhänger werden, dann brauchst nur ne ABE, willst richtige Zulassung, brauchst Brief Schein


    ne Wanne aufsetzen geht bei Bootsanhänger nicht, wenn steuerfrei, mit richtiger Zulassung schon, dann aber mit schwarzer Nummer


    Gruß Mani

  • Ich will dich nicht entmutigen.

    Aber falls ich mich nicht irre, dann ist die S234R noch ohne Rückfahrautomatik, erst die R234 76 hatte diese -und ohne RFA keine Neuzulassung, falls die Wiederzulassung nicht möglich ist, weil keine Papiere vorhanden und nichts gefunden wird bei der Zulassunsgsstelle.

    Zumal ganz früher Bootsanhänger gar nicht registriert waren bei den Ämtern, das wurde irgendwann geändert.

  • soll es steuerfreier Bootsanhänger werden, dann brauchst nur ne ABE, willst richtige Zulassung, brauchst Brief Schein

    Hallo Mani, Siehste, das mit dem steuerfrei hör ich zum ersten Mal. ABE, gibt´s sowas irgendwo hier irgendwo elektronisch - brauch ich das dann fürdie drei Komponenten Achse - Auflaufbremse - Deichsel/Rahmen oder worauf muss ich achten? Hab in einem anderen thread gelesen dass die Fahrgestellnummer wichtig ist.



    willst richtige Zulassung, brauchst Brief Schein

    also ich hab bisher knapp 100€ an Teilen reingesteckt. Die Gummifedern will ich eigentlich nicht machen (lassen) - der Anhängermann in der Stadt murmelte was von ca 300€. Im Zweifelsfall würde ich versuchen, über Vitamin B die Arbeit für umme machen zu lassen, aber lieber wäre mir gar nix machen zu müssen.


    TÜV, Brief und schwarze Nummer können sich je nach Aufwand ja auch schnell mal auf 200 summieren....


    Und jetzt mal ne ganz blöde Frage, weil ich das in einem ganz anderen Forum gelesen hab: muss der Anhänger eine eigene Versicherung haben?


    Danke schonmal...

  • Bleibt es beim Bootsanhänger - grüne Nummer - steuerfrei und keine Versicherungspflicht (Versicherung empfehlenswert), dann darfst aber nur Sportgeräte damit fahren

    Wird es ein normaler Lastenanhänger - schwarze Nummer - Steuer + VS, darfst dann aber auch alles fahren

  • Das Nummernschild ist wohl eher Alibi....:police:

    Wo ist die TÜV Plakette :confused:

  • Nee das Kennzeichen ist ein altes Winterkennzeichen von früher - hab ich nur zum Testen der Kennzeichenbeleuchtung montiert. Das ist ja auch entwertet...

  • Ja jetzt wo Du es sagst....

    Meine Beleuchtung funktioniert auch nur, wenn ich ein Nummernschild montiert habe...

    :weglach::weglach::weglach::kapitulier::kapitulier::kapitulier:


    Grüße