Bei mir steht nix vom Zugfahrzeug-Gewicht in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung steht unter 29 Höchstgeschwindigkeit 100Km/h und im Fahrzeugschein unter 22 Technisch. mögl. Höchstgeschwindigkeit von 100Km/h.
jetzt wirds interessant
Du hast also gar keine richtige 100er Zulassung
das was unter 29 bzw 22 steht, hat fast garnichts zu sagen, da steht auch beim Auto halt wie schnell es ab Werk geht
aber mit ner 100er Zulassung hat das nichts zu tun
Du mußt im Schein den berühmten Satz stehen haben
9. ausnahmeverrordnung blablabla zugfahrzeug muß leer mindestens xxxx wiegen