Neulich vor dem Baumarkt...

  • Und was ist mit dem Verlader?

    Egal ob bei der Spedition oder im Baumarkt?

    Die müssten doch auch wissen was und wie geladen wurde (Gewicht und LaSi) !

    Als ich Samstag das Holz holen war, hat der MA vom Bauhaus gefragt was ich Laden darf(Gewicht) und stand daneben bis die ganze Sache gesichert war

    Vom Bekannten(Lagerleiter) weiß ich dass er als Verlader genauso mit im Boot ist wenn die Ladung verloren geht

    Seat Alhambra 2.0TDI EZ: 08/2019

    Seat Leon ST FR 1.8TSI, EZ: 12/2015 verkauft

    Anssems BSX 1500, EZ: 08/2018

    Schätzle&Co Delkofen PA6, 600kg EZ: 11/1970 in Restauration

    Heinemann HP400, EZ: 1973
    Dethleffs C-Trend 505FSK, EZ 2015 steht zum Verkauf


    "Anhänger sind Herdentiere, eine alleinhaltung ist Anhängerquälerei!"

  • Bei einer Spedition, wo vielleicht die "Abfahrt" dokumentiert wird.... Ok...

    Aber im Baumarkt?

    Wenn es drauf ankommt, will es doch keiner gewesen sein, bzw. wurde doch nicht's registriert.....oder?!

  • Wenn man mit dem Stapler laden lässt dann unterschreibt der Fahrer auf dem Kaufbeleg

    Somit ist er Haftbar zu machen

    Seat Alhambra 2.0TDI EZ: 08/2019

    Seat Leon ST FR 1.8TSI, EZ: 12/2015 verkauft

    Anssems BSX 1500, EZ: 08/2018

    Schätzle&Co Delkofen PA6, 600kg EZ: 11/1970 in Restauration

    Heinemann HP400, EZ: 1973
    Dethleffs C-Trend 505FSK, EZ 2015 steht zum Verkauf


    "Anhänger sind Herdentiere, eine alleinhaltung ist Anhängerquälerei!"

  • Wenn es drauf ankommt, will es doch keiner gewesen sein, bzw. wurde doch nicht's registriert.....oder?!

    wenn du beim Hornbach im Drive Inn lädst, (da liegt das schwere Zeugs wie Zement, Steine usw) must du durch die Ausfahrtskontrolle


    die passen da meist auf, und wenn nicht ist aber trotzdem dem seine Unterschrift auf der Rechnung, ohne kommst ned raus

  • Bei einer Spedition, wo vielleicht die "Abfahrt" dokumentiert wird.... Ok...

    Aber im Baumarkt?

    Wenn es drauf ankommt, will es doch keiner gewesen sein, bzw. wurde doch nicht's registriert.....oder?!

    Ich kenne ne Firma, da werden vom Verlader vor Abfahrt Fotos von der LASI gemacht. Ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn der Lkw bei verschiedenen Kunden lädt / ablädt.


    Der Halter des Fahrzeugs ist m.W. dran, weil der dem Fahrer die benötigten Ladungssicherungsmittel zur Verfügung stellen muss bzw. das Fahrzeug für den Transport bereitstellt (wenn es Mängel am Fahrzeug geben sollte, wie abgeissene Lastösen etc.).

    Der Fahrer ist dran, weil der nach STVO für die Sicherung der Ladung verantwortlich ist.

    Der Verlader ist nach HGB dran.

  • Solch ein Gespräch hatte ich auch vor kurzem mit einem Fahrer einer Spedition...


    Er berichtete auch, dass Fotos vom geladenen Fahrzeug gemacht werden...


    Fotos vom Fahrzeug, wenn es geladen worden ist und vom Hof fährt und ich sage einfach mal er beispielsweise 8 Kunden / 8 Abladestellen hat...


    Was dokumentiert dieses Foto (Fotos) nach der ersten Abladestelle?

    Für was hält der Disponent oder der Auflader jetzt seinen Kopf noch hin?

  • Das Foto dokumentiert, dass der Verlader seiner Mitwirkung bei der Ladungssicherung nachgekommen ist. Mitwirkung heißt z.B., dass er darauf achtet, dass seine Fracht entsprechend ihrer Eigenschaften gesichert ist. Diese kennt er selbst am besten.

    Beispiel: Verlader lässt eine Maschine abholen. Da weiß er am besten, wo geeignete Anschlagpunkte für die Zurrmittel sind.

    Ähnliches gilt für Fassware in Kunststofffässern oder in Bigbags oder Oktabins. Da wissen die Fahrer oft nicht, wie die richtig gesichert werden können, weil die keine Ahnung von der Belastbarkeit der Emballagen oder vom Inhalt der Packmittel haben.


    Sehr spannend wird bei Ladung von mehreren Ladestellen die Ladungssicherung per Formschluss. Da werden z.B. auch Luftsäcke eingesetzt.

    Wenn an der nächsten Ladestelle ein Teil entladen und was anderes wieder geladen wird, tritt der dortige Verlader in die Verantwortung des ersten Verladers.

    Somit hat der erste Verlader mit dem Foto den Nachweis, dass die Ladung bei Abfahrt schonmal richtig gesichert war.


    Hab mal mit nem Fahrer von Schüttgut gesprochen, der früher Stückgut gefahren hat. Der sagte, bloß gut, dass ich den Shice nicht mehr machen muss ... Das ist angesichts der Konkurrenzlage und der Knappheit an Laderaum absolut nachvollziehbar.


    Mittlerweile haben auch die Hersteller der Auflieger / Fahrzeuge reagiert und verkaufen Fahrzeuge mit Antirutschbeschichtung auf dem Ladeboden.


    Am krassesten muss es in puncto LASI bei den Fahrzeugen bis 3,5t zugehen, wenn man diversen Dokumentationen glauben darf.

    Ohne Fahrtenschreiber und Ladungssicherung hab ich auch schon von gehört ...

  • Ich persönlich würde begrüßen wenn es auch bei Baumärkten die größere Mengen rausgeben auf Ladungssicherung geachtet werden würde.

    Eben wegen so Sachen Überladung und Ladungsicherung.

    Gerade im Privatbereich wird dieses Thema viel zu sehr vernachlässigt.

    Auch ich habe mal bei Hornbach eine Palette Laminat geladen bekommen.

    Entweder er hat wegen meiner Pingeligkeit beim beladen und wegen der da liegenden Sicherungsgurte nicht richtig hingeschaut oder ihm war es wurscht.
    Leider gab es keine Abfahrkontrolle ob die Ladungsicherung passt.

    Ich sehe das eigentlich für notwendig.

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • ....Darum habe ich auf 2t abgelastet.

    Ähm...


    Wäre es nicht angebrachter sich an die geltenden Regeln für Gewicht, Geschwindigkeit und Ladungssicherung zu halten statt durch Ablastung die Strafe zu reduzieren?



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Hiet stehen die Listungen direkt untereinander. Zumindest mal für Überladung, der Rest lässt sich leicht finden (Geschwindigkeit etc.)

    ....Darum habe ich auf 2t abgelastet.

    und ich mich für einen 2 Tonner entschieden statt 2700kg, da ich aktuell auch nur 2100kg ziehen darf und hätte sowieso für 100km/h ablasten müssen

    Warum laufen? Hab doch 4 gesunde Reifen...


    Anhänger:

    Eduard Apollo 4,06 x 1,80m 2,0t 155R13, EZ 07/2018 (07.2018 - heute)

    Stema WOM STS O2 15-30-17.1 E 1,5t, EZ 04/2016 (04.2020 - 02.2021)

    TEMA Carkeeper 4520 P 3,0t, EZ 04/2021 (04.2021 - heute)


    Autos:

    Ford Kuga 2,0 Automatik 4x4, EZ 03/2017 (12.2017 - 10.2021)

    Ford Ranger Wildtrak, EZ 08/2021 (08.2021 - heute)


    Motorräder:

    Honda CBR 600F PC 35, EZ 2002 (03.2019 - 04.2022)

    Kawasaki Z1000SX (ZXT00G), EZ 10/2012 (04.2022 - heute)

  • Mein 2014 leider verstorbener Schwiegervater war Berufskraftfahrer - Brummikutscher.


    Erst ist er ein Gliederzug mit Plane gefahren, später einen 3-Achs Kipper.


    Bei einer morgentlichen Kontrolle der BAG, wollte ein junger BAG-Mann die Ladungssicherung prüfen.


    Geladen waren 25 t Kies!


  • lieber auflasten, dann ist man nicht so leicht überladen

    Kommt auf das Nutzungsprofil an, ich habe das Teil für mich privat gekauft, an die zul. Gesamrmasse komme ich aufgrund meines Nutzungsprofils zu 99% nicht, da nicht so extrem beladen wird oder auch problemlos 2x gefahren werden kann.


    Mein aktuelles Auto darf 2,5t ziehen, der Unsinn hat ab Werk 2,7t.

    Reserve zu haben ist mir wichtig gewesen, besser er "darf" weniger als er "kann", als andersherum. Auch weil er immer mal im Wald hinter dem Traktor genutzt wird.

    Wenn man mal weiter denkt...Ich habe mich zwischenzeitlich beruflich verändert und nur noch 10min zur Arbeit. Daher wird das nächste Auto kein großzügig motirisierter Diesel mit entsprechender Anhängelast, wobei natürlich der Spaß mal nicht ausbleiben soll. Dennoch wird das Zugfahrzeug künftig voraussichtlich limitierend sein.

    Nehmen wir an das nächste Auto darf 1800Kg gebremst ziehen (Ja, natürlich ist Überladung blöd und zu vermeiden) und ich überlade um 15%: zahle ich bei dem 2to Anhänger 30€ und bin fertig

    Bei einem höheren Gesamtgewixht 140€ UND bekomme noch einen Punkt.

    Das bei exakt der selben Fshrzeugkombination (ausgehend davon, dass das Zugfahrzeug weniger darf als der Anhänger).

    Da sehe ich persönlich keinen Sinn es anders zu tun.

    Steuern und Versicherung sind (wenn auch nur marginal) geringer. ...Für das Geld gehe ich dann mit den Kindern gerne ins Schwimmbad oder den Zoo.

  • Bei einer morgentlichen Kontrolle der BAG, wollte ein junger BAG-Mann die Ladungssicherung prüfen.


    Geladen waren 25 t Kies!

    Ja und? Ist da nicht eine dichte Abdeckung vorgeschrieben, und ist da nicht eine "Kullerrinne" notwendig? So etwas kann man durchaus prüfen.

  • Erst ist er ein Gliederzug mit Plane gefahren, später einen 3-Achs Kipper.


    Bei einer morgentlichen Kontrolle der BAG, wollte ein junger BAG-Mann die Ladungssicherung prüfen.


    Ja, und?


    Es gab auch schon so Spaßvögel die einzelne, große Brocken völlig ungesichert in solchen Mulden transportiert haben.

    Der Brocken lag dann ganz plötzlich auf der Straße...



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Kommt auf das Nutzungsprofil an, [...]

    Weiter oben hast du nur die Busgelder erwähnt. Von den vielen anderen Gründen war da nicht mal andeutungsweise als "auch" zu lesen.


    Das es zweckmäßig sein kann die Anhänger, so wie sie verfügbar sind, auf die eigene Bedürfnisse abzulasten werde ich nicht in Frage stellen.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Heute vor dem Baumarkt mal wieder einen "Spezialisten" gesehen =O.


    2018-11-07 12.28.04.jpg


    Ordentlich Rigipsplatten verladen....


    2018-11-07 12.27.53.jpg


    Hinten als Sicherung gegen das runter rutschen hochkant ein kleines Brett verklemmt...


    Die Krönung ist der Zurrgurt.....


    Hinten verzurrt und das Ende vom Gurt nach vorne durch die Ösen gezogen ....


    Einmal rüber über die Platten und zum Schluss verknotet !!!


    Absturzsicherung nach vorne ? Fehlanzeige!!