Sachstand Drehschemel

  • Das kann dir ein Kunde beantworten, der in letzter Zeit so einen Drehschemel gekauft hat - das Gutachten gehört zu den Papieren dazu, sonst bekäme er ihn nicht zugelassen, es ist ja eine Einzelabnahme.


    Falls du einen Händler kennst, gibt er vielleicht auch Auskunft.

  • Hi,


    das ist zwar alles schon mal irgendwo geschrieben worden aber ich kann Showtime nur zusprechen den Drehschemelbau weiter zu verfolgen. Es ist zwar richtig, dass der Drehschemel in Kurven etwas an Bremskraft verliert, das ist aber in der Praxis nicht spürbar. Probleme gibt es erst mit stark schräg stehenden Deichseln und schlecht eingestellten Bremsen. Da waren in der Vergangenheit angeblich einige Anhängerfahrer nachlässig und es soll zu Unfällen gekommen sein. Besonders bei denen wo nur eine Achse gebremst ist...

    Abgesehen davon ist der Sicherheitsgewinn deutlich höher als der Sicherheitsverlust bei eingelenkten Deichseln. Und so verstehe ich den ganzen Rummel irgendwie immer noch nicht....


    Gruß

    Gerhard

  • Die Probleme tauchten bei bergab Kurvenfahrten auf. Wenn man mit einem voll beladenem 3,5t Drehschemel bergab in eine Kurve donnert und dann IN der Kurve stark bremst, kann es passieren, dass der Drehschemel einknickt und das Heck des Zugfahrzeuges wegschiebt. Besonders gefährdet sind da Fahrzeuge mit Heckantrieb. Deshalb werden im Nutzfahrzeugbau die Zugmaschinen häufig mit Ballast auf der Hinterachse versehen.

    Früher wusste das jeder, der mal beim Opa mit dem Traktor und einer Ackerrolle rumgekurvt ist. Die Experten von heute begreifen diese einfachen physikalischen Zusammenhänge nicht und knallen dann mit ihrem SUV und beladenem 8m Drehschemel hintendran mit 100 km/h in die Kurve auf der Landstraße - weil der Anhänger hat ja schließlich 100km/h Zulassung...


    Aber das nutzt mir leider alles nichts, wenn den DS keiner mehr abnehmen will. Sei es aus Unkenntnis, sei es aus Unlust.

  • So, habe Rückmeldung vom Prüfer.

    Er hat beim Kompetenz-Center angefragt und die haben ihm auch mitgeteilt, dass eine EBE für auflaufgebremste Drehschemel nicht mehr möglich ist.

    Die ECE-R13 wäre in die STVZO aufgenommen und somit wäre die Zulassung nicht mehr möglich.

    Die Firmen wie Humbaur oder Unsinn würden das wahrscheinlich mit einer alten ABE machen!?

  • ok dann... fällt mir ein... hattest du den nicht schon vor Jahren gebaut und nur die Papiere verloren?! :/ :saint:


    Am besten NICHT beim gleichen Prüfer... :D

    Die Achsen sind KW 30/18 laut Typenschild.

    So einen Prpfer musst Du erstmal finden, der so eine Nummer durchzieht.

    Wobei mir das mit der ECE-R13 nicht einleuchtet. Meine Fassung der STVZO ist vom 01.12.17.

    § 41 ( Bremsen und Unterlegkeile), Absatz 9-12 erwähnt die ECE nicht einmal und verweist auch nicht auf irgendwelche Anhänge.

    Mich würde ja mal der Schriftsatz interessieren, der das aussagt.

  • Mich würde ja mal der Schriftsatz interessieren, der das aussagt.

    Mich auch!


    Ich mein'.... die ganzen US-Cars, die nach §21 StVZO zugelassen werden, haben nunmal auch keine Bremsen nach EG-Norm... oder Scheiben, Gurte, Scheinwerfer (gut da geht z.Z. leider nichts mehr) uvm. - und können trotzdem zugelassen werden. Zum Glück. Noch. ?(


    edit: Hast ihn halt neu aufgebaut. Ist doch klar. Der hat schon einige Jahre aufm Buckel gehabt... dann jahrelang abgemeldet... über 10 Jahre... keine Papiere mehr... aber Typenschild am Rahmen ist vorhanden. Machst halt ALLES um den Rahmen drum herum neu.

    Und weils so schön ist - sollte der Rahmen dann natürlich net frisch verzinkt bei 'ner möglichen HU / Vollabnahme erscheinen sondern frisch lackiert. So, dass man nirgends mehr die Verzinkung sieht...


    Und das mein' ich nichtmal unbedingt zum Spass. Was ich schon gehört, gesehen und erlebt habe in Verbindung mit Fahrzeugzulassungen etc... da bekommt man so'n Hass auf manches... dann kann ICH auch härtere Geschütze auffahren. ICH lass mich sicher net verarschen... bzw. verarsch' zurück.

  • Mich auch!


    Ich mein'.... die ganzen US-Cars, die nach §21 StVZO zugelassen werden, haben nunmal auch keine Bremsen nach EG-Norm... oder Scheiben, Gurte, Scheinwerfer (gut da geht z.Z. leider nichts mehr) uvm. - und können trotzdem zugelassen werden. Zum Glück. Noch. ?(

    Die wollen alle nur noch nach §13 EG­-FGV abnehmen. Da geht es dann nur noch nach EG und ECE Gedöhns. § 21 is da nicht mehr relevant. Ich würde zu dem Thema trotzdem nach wie vor einen eigenen Thread starten. Eventuell hat das Forum ja noch einen Leser, der sich da schon durchgeboxt hat. Meine Frage hat ja auch eigentlich nichts mehr mit dem Thema dieses Threads zu tun.


    edit: Hab's verschoben. Hast Recht. :anstoss: Gruß Jonas

  • Besten Dank. Habe jetzt Prüfer 3 kontaktiert. Er will sich informieren. Ich denke mal, der informiert sich an der gleichen Stelle wie die anderen beiden vorher und wird zu dem selben negativen Ergebnis kommen 8o

  • Die Firmen wie Humbaur oder Unsinn würden das wahrscheinlich mit einer alten ABE machen!?

    Falls sich wer für den Humbaur HD 3A mal die 150 Seiten EG-Typgenehmigung (KBA) + Beschreibungsbogen + Technischer Bericht (SGS TÜV Saar) durchlesen möchte: -> PN. ;)


    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Die Firmen wie Humbaur oder Unsinn würden das wahrscheinlich mit einer alten ABE machen!?

    Das ist Blödsinn was der Prüfer da verzapft, neue Fahrzeuge müssen bei Serienherstellern nach ECE abgenommen werden.


    Alte ABE haben keine Gültigkeit mehr, weil wenn man heute noch ein Fahrzeug nach STVZO abnehmen lassen will, geht das nur in Einzelabnahme oder Kleinserien bis.max 10 Stück

    Auf die alte ABE sind aber garantiert schon mehr als 10 Fahrzeuge zugelassen worden, und somit geht da nichts mehr


    Humbaur macht das zB so


    Die bauen ein Anhänger typ DS31 und den gibts dann max 10 mal


    Der nächste heißt dann Typ DS32

    Den gibts auch wieder nur 10 mal usw


    Das ist die einzige Möglichkeit und geht auch heute noch


    Man muss nur den richtigen Prüfer finden der Lust hat und sich auskennt

  • Heute kam RÜckmeldung von Prüfer Nummer 3.

    Er sieht auch keine Möglichkeit mehr einen auflaufgebremsten Drehschemel zuzulassen.

    Seiner Auffassung nach, scheitert es nichtmal an der 21er Abnahme, sondern an §13 EG-FGV.

    Die EG-FGV wäre da verbindlich. Aber er hat mir zumindest zugesagt, den Anhänger abzunehmen, wenn ich ihm das Hintertürchen zeige. :)

    Unser Landkreis erteilt Betriebserlaubnisse für neu zugelassene Fahrzeuge nur noch nach §13 EG-FGV. §21 nur noch für Fahrzeuge, die schonmal zugelassen waren.

  • Falls sich wer für den Humbaur HD 3A mal die 150 Seiten EG-Typgenehmigung (KBA) + Beschreibungsbogen + Technischer Bericht (SGS TÜV Saar) durchlesen möchte: -> PN. ;)


    Viele Grüße
    Martin

    Welches Datum der Erstzulassung ist das Fahrzeug denn?

  • Das war mein Kenntnisstand schon vor etwa 2 Jahren, als wir und hier deswegen schon einmal gestritten hatten: 21 StVZO nur für Gebrauchtfahrzeuge/Umbauten, EG Zulassung bzw. §13 EG ist bei allen Neuabnahmen zwingend zu erfüllen.


    So kann man es den ganzen Vorschriften entnehmen, auch wenn Manni das nicht glaubt, ich suche es jetzt nicht nochmal raus. :)


    Aber: Humbaur und einige andere bekommen die auflaufgebremsten DSA als Neufahrzeuge immer noch zugelassen - also muss es irgendein Schlupfloch geben, die Zulassung kann deutschlandweit erfolgen.


    Also müssen sie eine Art Betriebserlaubnis oder Gutachten erstellen, die zumindest national generell von allen Zul.stellen anerkannt werden.

  • Ich lese jetzt zum 3. mal den Bericht und suche 1 Std. den bericht wo einer die vergangenen Wochen/Monate seinen Drehschemel mit Leiterrahmen vorgestellt hat, also aktuell. Wo ist der Bericht?

    Der hat Ihn doch auch zugelassen bekommen.....