Nochmal eine kurze Frage am Rande:
War schon bei der zuständigen Prüfstelle, aber die müssen sich auch erstmal erkundigen.
Kann ich jetzt noch einen neu gebauten Drehschemel in Deutschland mit Einzelabnahme zulassen, oder nicht?
Nochmal eine kurze Frage am Rande:
War schon bei der zuständigen Prüfstelle, aber die müssen sich auch erstmal erkundigen.
Kann ich jetzt noch einen neu gebauten Drehschemel in Deutschland mit Einzelabnahme zulassen, oder nicht?
klar, die StVZO ist immer noch gültig
Hi,
ich habe mir die Teile für einen Drehschemel schon alle gekauft. Im letzten Herbst habe ich noch einen neuen Humbaur Drehschemel zugelassen.
Heute sagt mir der Sachverständige vom TÜV in Wiesbaden, er würde keine neu gebauten Drehschemel mehr abnehmen und berief sich auf die ECE-R-13.
Weisst du vielleicht einen Rat? Ich wollte den Kugellenkkranz und die neue Zuggabel nebst AE nicht wegwerfen.
Moin in die Runde!
Ich habe mal eine bescheidene Frage an die Zulassungsprofis, zu der mir widersprüchliche Informationen vorliegen.
Neu gebaute Drehschemel sind meiner Meinung nach in Deutschland weiterhin zulässig, wenn eine Einzelabnahme durch den TÜV erfolgt ist.
Der TÜV Sachverständige hier vor Ort ist der Auffassung, dass NEUE Drehschemel nicht mehr abgenommen werden können und beruft sich auf die ECE-R13.
Letzten Herbst habe ich noch einen nagelneuen Humbaur Drehschemel für einen Bekannten zugelassen.
Kennt sich hier jemand explizit mit der aktuellen Rechtslage zu diesem Thema aus und könnte mir da entsprechende Informationen geben?
Dann lass' den nach §21 Stvzo zu.
der Sachverständige hat leider keinen Sachverstand
Sonst wüsste er das er ihn immer noch nach §21 abnehmen kann
Schonmal besten Dank.
Den anderen Thread habe ich geöffnet, weil ich diesen hier, der ja eigentlich ein anderes Thema hat nicht zweckentfremden wollte.
Der Kollege von der Prüfstelle will ihn auch nach §21 nicht abnehmen, weil die ECE ja sagt, "ist verboten".
Ich konnte dazu auch leider in der Suche keine aktuellen Antworten finden.
Im Regelfall setze ich mich mit Fahrzeugen über 3,5t auseinander, daher bin ich in der Gesetzeslage zu 3,5 Tonnern nicht so firm und Prüfingenieure neigen ja mitunter dazu, erstmal alle Anfragen mit "Nein" abzubügeln...
Was baust Du denn da überhaupt für einen Drehschemel?
Gibt's schon davon?
Was baust Du denn da überhaupt für einen Drehschemel?
Gibt's schon davon?
5,5m und für 3t ausgelegt.
Habe hier bisher nur die Teile liegen. War festen Glaubens, dass man die Fahrzeuge noch nach §21 abnehmen und zulassen kann, bis mich ein befreundeter PKW-Anhänger Händler letzte Woche darauf aufmerksam machte, dass das wohl seit letztem Herbst nicht mehr ginge.
Jetzt hat heute noch der TÜV Prüfer gesagt, dass er keinen auflaufgebremsten Drehschemel abnehmen wird.
Ich bin im Nutzfahrzeugbau tätig, der Drehschemel hat mir halt in der Nase gesteckt und ich wollte ihn innbebtrieblich einsetzen. Langmaterial holen etc.
Nächster Schritt wäre eine 3D Zeichnung gewesen, aber wenn die Gesetzeslage das nicht mehr zulässt spare ich mir die Arbeit. Ich muss nochmal zu dem TÜV fahren, mit dem wir im NFZ Bereich zusammenarbeiten, der ist aber ein paar Kilometer weg und ich wollte dort eigentlich schon mit der Lösung auftauchen sozusagen.
Was für Teile hast Du schon besorgt / liegen?
Was für Teile hast Du schon besorgt / liegen?
Achsen, Kugellenkkranz, Zuggabel mit AE, Federschuh und Bolzen.
fahr zu nem andern TÜV, am besten mit nem älteren Gutachter, die jungen haben keine Ahnung
und dann frag so das er nicht auskann
"kann ich einen Eigenbauanhänger auch noch nach der StVZO abnehmen lassen? ich brauche keine ECE Zulassungen weils ein Einzelstück für mich ist"
dann muß er normal JA sagen, und somit muß er denn auch als Drehschemel abnehmen, weil die StVZO gilt immer noch unverändert
und dort sind Drehschemel nicht ausgeschlossen,
nur Serienfahrzeuge über 10 Stück müssen nach ECE abgenommen werden
Mani laß mal....
Mein TÜV Prüfer bei der Kran Eintragung war auch ein junger Bursche...
Klar hat er Rückfragen per Email gestartet...
Nur Du hast gemerkt, dass Er Bock drauf hat...
Warum auch immer....
Und es hat geklappt.
Grundsätzlich hast Du Recht mit einem älteren Prüfer!!!
Die sind irgendwie noch näher an der Sache dran....
So, ich bin heute mal zu der Prüfstelle gefahren, die uns die Abnahmen nach §21 STVZO im Nutzfahrzeugbereich macht.
Der Prüfer ist eignetlich sehr kompetent und lösungsorientiert.
Auch er gab mir die Auskunft "Drehschemel mit Auflaufbremse geht nicht mehr".
Inzwischen habe ich mich selbst nochmal eingelesen und die STVZO bezieht sich in den betreffenden Paragraphen nicht auf die ECE-R13, die die Drehschemel ausschließt.
Nach meinem Hinweis auf diesen Sachverhalt und die Tatsache, dass Hersteller wie Unsinn und Humbaur nach wie vor Drehschemel verkaufen, wollte er sich nochmal telefonisch Informationen dazu beschaffen.
Ich bin gespant. Von Al-Ko und Knott konnte ich auch nichts Konkretes in Erfahrung bringen.
Da sind die entsprechenden Leute gerade im Urlaub.
Nach meinem Hinweis auf diesen Sachverhalt und die Tatsache, dass Hersteller wie Unsinn und Humbaur nach wie vor Drehschemel verkaufen, wollte er sich nochmal telefonisch Informationen dazu beschaffen.
Besser ist es.
Und wenn dann immer noch nichts Positives bei rum kommt - fahr' halt zu 'ner anderen Prüfstelle!
Und wenn da nichts geht -> andere Prüfstelle!
...und wenn da nichts geht...
Das ist immerhin noch eine der Freiheiten die man hat. Egal wo man wohnt - man kann in ganz DE rumgurken und sich DEN Prüfer suchen, wo die Chemie am besten passt.
Ich habe mit US-Cars zu tun und bin beim 1. Mal über 200km einfach zu 'ner Prüfstelle gefahren für die Einzelabnahme. Und?! Mein Auto hat doch vier gesunde Reifen!
Drehschemel ist ein heißes Eisen.
Viele Hersteller haben sie wegen des Zulassungsproblems schon länger aus dem Programm genommen.
Aber Humbaur z.B. bietet in Deutschland nach wie vor Neufahrzeuge mit nationaler Einzelabnahme an - also muss es grundsätzlich möglich sein, bei entsprechender Auslegung der Vorschriften.
Genau so sehe ich das auch. Ich habe mich ja auch vorher schon ein Bisschen damit beschäftigt und auch unter Anderem hier im Forum darüber gelesen. Interessant wäre mal zu wissen, wer den 3 großen Herstellern die Einzelabnahme macht. Dann könnte man sich dort mal kundig machen.
Dort anrufen und fragen.
Darüber werden die keine Auskunft geben. Ausser vielleicht, dass das Gutachten beim Kauf dabei ist
Anrufen schadet nicht.
Ein Nein hast Du schon....
Es kann nur besser werden...