Mal wieder Tempo 100 km/h

  • Moin,


    ich habe da mal ein anderes Problem mit der Tempo 100 Zulassung.
    Kürzlich habe ich beim Verkehrsamt angerufen, was ich machen muß, damit mein Wohnwagen das Siegel für Tempo 100 bekommt. Da sagte man mir, in meinem Schein fehlt die Eintragung des Leehrgewichts des Zugfahrzeugs, dies müßte ich beim TÜV eintragen lassen.
    Nun war ich beim TÜV und der TÜV-Mensch sagte, das wäre Quatsch, die Tempo 100 Zulassung wäre ja schon im Schein eingetrage, ich müßte das Siegel auch so bekommen.
    Also wieder bei der Behörde angerufen, denen das erzählt. NEIN, WIR MÜSSEN DIE EINTRAGUNG DES LEERGEWICHTS HABEN (ich habe extra groß geschrieben, weil die "nette" Dame ziemlich pampig wurde.)
    Was nun? Der TÜV sagt, dann wäre die einzige Möglichkeit eine Einzelabnahme. Das kostet natürlich doppelt.
    Welche Vorgehensweise ist nun nötig, um die Einzelabnahme zu vermeiden und trotzdem die 100er Zulassung zu bekommen?


    Viele Grüße

  • Morgen,


    es wäre natürlich hilfreich wenn auch wir die Papiere sehen könnten.
    Also stell doch bitte Bilder/Scans von den Zulassungsbescheinigungen Teil 2 ein.


    mfg JAU


    Nachtrag:
    Ob im Fahrzeugschein des Anhängers das Mindestleergewicht des Zugfahrzeugs stehen muss wird bundesweit nicht einheitlich gehandhabt.

    No Shift - No Service

  • Theoretisch ist es ausreichend. Als 'Amtsschimmel' würde ich die Paragraphen dazu schreiben.
    Da aber Hobby nicht aus der Welt ist, einfach mal um eine schriftliche Bestätigung bitten.

  • Der 100er-Eintrag in der Zulassung bezieht sich nur auf den Speed-Index der Reifen: man darf Reifen verwenden , die nur bis 100 Km/h zugelassen sind.


    Das ist definitiv keine 100er-Zulassung für den Wohnwagen : die muss erst mal beim Tüv per Einzelabnahme eingetragen werden ... und dann steht auch das "Leergewicht" drin ;)


    Auch wenn das jetzt "pampig" :) klingt : du musst erst einmal zum TÜV.
    Und zur Aussage des TÜV:
    du musst dem auch erzählen, dass du nur einen 100ér-Eintrag nur für die Reifen in den Papieren hast ...
    dann bekommst du auch die richtige Antwort: dass du nämlich eine Einzelabnahme brauchst.


    Manfred

    Manfred

  • Moin,


    so wie ich das sehe ist das in der Tat nicht die richtige Eintragung. Bei meinen beiden Anhängern (einmal von Bürstner ab Werk und einmal nachträglich von der GTÜ) wird die 9. Ausnahmeverordnung zur STVO und das benötigte Leergewicht genannt.


    Außerdem steht da doch: "Auch m(it) Kennzeichn(ung) max. 100km/h zul(ässig)"
    Das in den Klammern habe ich ergänzt.
    Das kann, aus meiner Sicht, nichts mit der Ausnahmeverordnung zu tun haben, so von der Formulierung her.


    Gruß Niclas

  • zum elfundeinundneuzigsten Mal


    im Anhänger Schein muß folgender Text stehen


    image_23604.jpg
    (Zahlenwerte sind ein Beispiel für ne 1300 kg Kiste)


    desweiteren muß er Stoßdämpfer haben wenn er gebremst ist
    die Reifen müssen für 120 km/h gut sein und nicht älter als 6 Jahre
    die gesiegelte 100er Plakette muß am Anhänger angebracht sein


    und das ganze muß entweder ab Werk so drin stehen, oder nachträglich eingetragen werden

    will man die erhöhten Werte nutzen, bzw leichteres Zugfahrzeug, muß ne Antischlingerkupplung eingetragen sein

    oder im Schein des Zugfahrzeug muß ein Vermerk sein das es mit ner elektronischen Gespannstabilisierung ausgerüstet ist


    is irgendwas nicht vorhanden, dann fährt man nur 80


    Gruß Mani

  • rower: das klingt nicht pampig. Ich war allerdings zu HU und Gasprüfung beim TÜV, d.h. der Prüfer hatte den Schein in der Hand.

    Der Wowa hat Stoßdämpfer, er hat auch eine Anti-Schlinger-Kupplung, die Reifen sind nagelneu und deshalb verstehe ich den Affenkram der Behörden nicht. Aber gut, es ist nunmal so.


    @Mani: auch wenn es das elfundeinneundneunzigste Mal war, die Suche hat es nicht ausgespuckt (oder ich bin zu blöd zum Suchen, das will ich ja gar nicht ausschließen)


    Auf jeden Fall ein herzliches Dankeschön an Alle.

  • Zitat

    Zitat von Baddau

    Ich war allerdings zu HU und Gasprüfung beim TÜV, d.h. der Prüfer hatte den Schein in der Hand.

    O.K. : dann war der Typ vom TÜV ein ordenlicher Blindgänger.


    Hobby verbaut(e)* aus Kostengründen "sehr gerne" Reifen minderer Qualität (2. Wahl) :
    bei diesen Reifen wird der Speedindex des Reifens mit "100 Km/h" übervulkanisiert.
    Damit dieser "Schrott" legal gefahren werden kann, gibt es den Zusatz "Auch m Kennzeichn max. 100km/h zul" in den Papieren.
    Das ist also eher das Gegenteil einer 100ér-Zulassung.


    *In den 70ér Jahren haben die sogar Reifen mit 80Km/h-Stempel verbaut.


    Wenn du die "100ér" willst, bleibt dir keine andere Wahl als eine Tüv-Abnahme dafür.


    Und die Zulassungsstelle hat exakt richtig gehandelt ... leider für dich.


    Manfred

    Manfred

  • Dieses Thema stammt ursprünglich aus Mai 2017 und und wurde heute von mir wiederhergestellt. Neue Antworten sind für den Themenstarter sicherlich nicht mehr relevant, jedoch könnten aktuelle Anmerkungen und Ergänzungen zum Thema durchaus für künftige Besucher von Interesse sein.

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