Kann man das zulässige Gesamtgewicht durch Achsentausch erhöhen ?

  • Hallo,


    ein Freund von mir hat einen Plattformanhänger mit 500kg Gesamtgewicht.

    Der Anhänger soll nun umgebaut / aufgehübscht werden. In diesem Zuge soll eine neue Achse drunter.


    Erhöht der TÜV ohne weiteres das zulässige Gesamtgewicht auf 750 kg durch den Einbau der neuen 750er Achse?


    Runddeichsel ist für 750kg ausgelegt.


    Zusätzlich sollen die eingetragenen 8 Zöller gegen 13er ausgetauscht werden. TÜV ?


    Jetzt ist der Anhänger als Fahrzeugtransporter deklariert bzw. ist das in den Papieren eingetragen. Hat jemand Erfahrung ob hier eine Änderung möglich ist?

  • Hi,


    normalerweise kann man das zGG nicht einfach durch einen Tausch der Achse erhöhen. Der Hersteller hat seinen Aufbau ja nicht dafür ausgelegt. Wenn es sein muss, findet sich natürlich ein Weg.

    Mit den Rädern ist das einfacher, besonders wenn der Anhänger keine Bremse hat. Ähnlich ist es mit der Fahrzeugart.


    Gruß

    Gerhard

  • das mit den rädern seh ich etwas anders

    aus erfahrung mit nem damaligen hp400

    da wollte ich die originalen räder gegen 13" tauschen,bzw hatte ich gemacht

    man wollte das nicht eintragen(in ganz netten freundschaftlichen ton)

    weil der winkel vom anhänger zur kugel dadurch zu steil wurde,und unter ungünstigen umständen dann ..........

    ich hab dann vorne bei der kuppl nen aufsatz gebaut sdas der anhänger wieder gerade stand

    etwas auf alt getrimmt,und die bereifung 175/70-13 auf bmw 3er felgen wurden eingetragen

    ein rad hätte allein das zul gesamt gewicht getragen

    bevor die frage kommt: leider keine bilder vorhanden

  • Oft haben die Hersteller einen Kasten inkl. Deichsel für mehrere zGG-Klassen und bauen einfach verschiedene Achsen und ggfs. AEs dran. Dann müßte der Umbau auf höheres zGG möglich sein.

    Stema AN 750-13 mit Hochplane - EZ 06/2006

    Tema(red) Carplatform 4021S - EZ 04/2018

    195er Zehnzöller Ballönchen Fan :)

  • Der Anhänger ist Marke Eigenbau aus dem Jahre 2002. Werde vielleicht vorher mal Kontakt mit dem TÜV Prüfer aufnehmen. Hat ja bei einem anderen Projekt auch Sinn gemacht.


    Auf die Änderung der Nutzung (Eintragung) bin im mal gespannt.

  • Zur Änderung des Anhängertyps: da der Anhänger schon zugelassen ist, dürfen das viele Prüfstellen machen, wenn auch nicht jede kleine.

    Erhöhung des GG: die Kupplungshöhe mit der anderen Bereifung muss in der Toleranz sein, Freiraum am Kotflügel gegeben sein, Deichsel passt ja vom Gewicht.

    Dann bleibt der Rahmen - hier ja Selbstbau, also wird die Freigabe des Herstellers hinfällig - es wird vermutlich auf das Ermessens des Prüfers ankommen, ob er es als stabil genug erachtet.

    Wenn ich mir so manche neuen 750 kg Anhänger angucke, wie windig die gebaut sind - da wird es mit einem typischen überdimensionierten Eigenbau eher kein Problem geben, ihn auf 750 kg zu bringen.

    Hängt halt immer vom Prüfer ab, wie willig und verständig er ist.