Abreissseil und Hollandöse im Ausland

  • Um was geht es nochmal?


    Schreib doch einfach mal einen Schweizer Anhängerhändler an. Da fragst nach genau deinem Problem.

    Gibts da keinen Automobilclub den man auch fragen könnte?

    Deine 'Verdrahtung' sieht wie "Von hinten durch die Brust ins Auge" aus.

  • Das iss aber heftig!

    Was hast Du denn da gemacht?

    Zuviel Stahlseil gehabt?

    Da muss ich André Recht geben .

    Informiere Dich bei den Eidgenossen und wenn Du Lust hast poste die Antwort.

    Soviel Seil und Angst muss nicht sein.

  • Naja der Grundgedanke ist ja O.k.

    Aber was bringt das dickste Seil, wenn der Karabiner die Summe von Anhängelast+Stützlast+Stoßbelastung hoffnungslos überfordert ist?


    siehe http://www.sglenzburg.ch/org/p…tuell/20170915_093756.pdf für INFO aus der Schweiz

    Ich habe mal was gelesen, von gewisser Länge und nach irgendeiner Norm verpresstes Stahlseil... ich find es nicht mehr argggg=O

  • Muss den alten Fred noch mal ausgraben, weil ja grad wieder Reisezeit ist:


    Auch in Österreich ist es Pflicht, das Seil durch die Öse zu pfriemeln!

    Einmal editiert, zuletzt von SirFrancis ()

  • Muss die in der Schweiz an der Karosserie fest sein?

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Der ADAC sagt, dass es derzeit keine konkreten Bestimmungen gibt.

    Fest an der Karosserie wäre m.M.n. ein Unding. Also sprich, wenn die Öse an der Kupplung nicht ausreicht.

    Welches Auto hat denn noch zusätzliche Ösen und Co. verbaut :/

  • Der ADAC sagt, dass es derzeit keine konkreten Bestimmungen gibt.

    Fest an der Karosserie wäre m.M.n. ein Unding. Also sprich, wenn die Öse an der Kupplung nicht ausreicht.

    Welches Auto hat denn noch zusätzliche Ösen und Co. verbaut :/

    im grunde jedes fhrz eine serienmäßig

    es soll doch pflicht sein vorne+hinten eine abschleppöse zu haben

    wobei oft die hintere, bei nachträglicher AHK montage,wegfällt


    aber wer unbedingt in zwangsösen-länder will

    der findet auch eine lösung

  • Na das wird dann aber ein Gaudi :):):)

    Schau mal wo ich meine Abschleppösen habe (da wo die Kreuze sind).


    image.jpeg


    1 m Kette =O

  • Ja bei Dir ginge das mit der Kette. Aber wie gesagt... Bei mir kommt das nicht dran.

  • eigentlich könnte man das ganze in der Schweiz mit nem guten Anwalt anfechten


    es gilt nämlich in allen Ländern, das die ausländischen Zulassungsbestimmungen der anderen Länder an zu erkennen sind


    bei uns regelt das der 21a der StVZO, wäre das nicht so, würden sich alle Holländer die bei uns mit ihren


    zulassungsfreien 750 kg Hopsern rumfahren auch strafbar machen, wegen fahren ohne Zulassung


    die dürfen bei uns so rumfahren wie es bei ihnen erlaubt ist, andersrum dürfen wir bei ihnen so rumfahren wie es bei uns erlaubt ist



    und solange es bei uns keine andere Regel fürs Abreisseil gibt, können die da drüben genau genommen garnichts machen

  • Schweiz is ned EU.... Auch klar.

    Und im Ösiland bist mit manch einer Eintragung am Auto trotzdem reif:evil:

  • und solange es bei uns keine andere Regel fürs Abreisseil gibt, können die da drüben genau genommen garnichts machen

    Bin mir da nicht sicher. Bei uns steht im § 20 FZO "Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland":

    Zitat

    (3) Ausländische Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland nur teilnehmen, wenn sie betriebs- und verkehrssicher sind.

    Im Ausland bestehen sicher ähnliche Regeln. Nachher sind Züge ohne eingehaktem Abreißseil verkehrsunsicher, und somit ist man doch dran...

  • Ich denke wir können das Thema nicht abschließend klären.

    Es wird aber auch keiner unter uns sein, welcher schon einmal erwischt worden ist.

    Sonst hätte Er sicherlich berichtet. :kratz:

  • Für die Zulassungsvorschriften gelten die heimatlichen Vorschriften, das war schon immer so.


    Bei der korrekten Anbringung des Abreißseils ist es für mich aber eher keine Zulassungsvorschrift, sondern eine Frage des Verhaltens im Straßenverkehr, und da gelten immer die Regeln des jeweiligen Landes, in dem man fährt.


    Fraglich ist allerdings was man machen soll, wenn keine Ösen vorhanden sind, man kann ja schlecht das Auto extra umbauen deswegen.


    In der Praxis: am besten nicht durch die Schweiz, die kassieren sowieso stets gerne die Touristen kräftig ab. :police: