Fahrt zum TÜV - Welches Nummernschild?

  • Guten Tag


    Folgendes: Mein Neuaufbau hat noch eine alte Fahrgestellnummer (siebenstellig), keine Papiere, nichts.


    Mittelfristig steht die Fahrt zum TÜV zur Vollabnahme an. Die Frage ist: Darf man ohne Nummernschild dorthin? Jeder erzählt hier etwas anderes, und im Internet habe ich keine endgültige Aussage dazu gefunden, daher möchte ich hier eine Diskussion darüber entfachen.


    Ich habe für die Fahrt zum TÜV vier Möglichkeiten, sortiert nach Kosten und Aufwand:


    1) Fahrt ohne Nummernschild. Die Straßenverkehrsordnung besagt dass Fahrten im Zusammenhang mit einer technischen Überprüfung unangemeldet durchgeführt werden dürfen. Einige Meinungen widersprechen dem jedoch.
    Vom Aufwand her am einfachsten, kommt nur in Frage wenn ich da eine definitve Antwort habe.


    2) Fahrt mit roter Nummer: Nur noch schwer zu kriegen, man muss jemanden kennen der jemanden kennt, ihr wisst was ich meine. Würde ich vorziehen wenn ich eine bekommen könnte.


    3) Fahrt mit Überführungskennzeichen. Rechtlich sicher am saubersten, wer schonmal ein Auto zugelassen hat kennt den Horror auf dem Straßenverkehrsamt. Dazu kommt: Bekomme ich für einen Anhänger ohne Papiere und ohne eindeutige Fahrgestellnummer ein Überführngskennzeichen? (Sind Überführungs- und Kurzzeitkennzeichen eigentlich das gleiche?)


    4) Transport auf einem anderen Anhänger: Dagegen spricht: Meine Achse ist scheißbreit, ich hatte schon Probleme beim Abholen. Man braucht einen Autotransporter als Hochlader (Ladefläche über den Rädern), sonst passt das nicht. Dazu kommen die Kosten und der zusätzliche Aufwand (ich muss mit dem Ding ja auch noch zum Wiegen), also mehrfach Auf- und Abladen.


    Ich bin gespannt auf eure Meinungen.

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!

  • Kurzzeitkennzeichen ist eine sehr teure Angelegenheit. Die Versicherung will dabei den größten Batzen haben.
    Habe mir auch schon mit einem Kennzeichen eines ähnlichen Anhängers geholfen. Ein gutes Gefühl hatte ich dabei aber nicht. Ich will hier auch niemanden dazu verleiten, sowas zu machen. Kann mit Abstand die teuerste Lösung sein.
    Von Fahrten ohne Kennzeichen weiß ich nur, daß dies zum Ab- bzw. Anmelden erlaubt ist (auf dem Direkten Weg). Aber zum TÜV???
    Mal sehen, wer hier weiter weiß.


    Grüße von der Alb

  • Betrifft jetzt nicht explizit das Thema "Fahrt zum TÜV", aber trotzdem irgendwie ein verwandtes Thema siehe diesen Thread "ungestemplte Kennzeichen" (hier siehe insbesondere Beitrag 4+5). Da dieser Thread nicht 100%ig das Thema hier trifft, setze ich auch nur einen Verweis dorthin, für alle anderen die es trotzdem interessiert.

  • Hallo,
    musst mit ner Versicherungskarte zur Zulassungsstelle gehen und dir dort vorab ein Kennzeichen (ungestempelt)geben lassen. Mit dem kannst dann auf TüV fahren und danach fertig anmelden (stempeln). So isses legitim. Ich fahr allerdings immer ohne hin, weil mir der aufwand zu viel ist, und falls ich mal angehalten werde (war noch nicht der fall) stell ich mich halbwegs dumm und sag das von dem fahren im zusammenhang mit erlangen der BE, die Wissen damit meist auch nicht 100%ig bescheid
    gruß

  • Das Problem ist: Bekomme ich vorab ein ungestempeltes Kennzeichen OHNE Fahrzeugschein und Fahrgestellnummer? Denn beides hat der Anhänger bis dahin noch nicht.

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  • Die Frage ist zwar schon etwas älter, aber vielleicht interessiert es ja doch irgend jemand:
    Inzwischen kann man sich online sein Wunschkennzeichen reservieren lassen und beim nächsten Schilderhersteller um die Ecke oder im Onlineshop pressen lassen. So hat man ein Kennzeichen, welches für dieses Fahrzeug bestimmt ist. Zur Sicherheit würde ich noch den Ausdruck von der Zulassungsstelle mitführen.

  • Das alleine bringt dich aber nicht weiter, denn dann weiß die Zulassungsstelle ja nichts davon.
    Irgendwo ein Nummernschild zu organisieren ist nicht das Problem, es geht darum dass das rechtlich und versicherungstechnisch sauber ist.

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  • Hi Carsten

    Du lässt Dir vom TÜV ne TP Nummer geben, dann kannst die schonmal ins Typenschild und in Rahmen einschlagen

    dann gehst mit Doppelkarte zur Zulassung und fängst mit der Zulassung an, da außer der VIN ja nix hast, kriegst nen vorläufigen Schein, und Kennzeichen ohne Stempel, damit kannst jetzt zu TÜV, Werkstatt usw fahren, wenn TÜV hinter Dir hast, dann nochmal zur Zulassung und den Rest erledigen

    so ging das jedenfalls früher

    heute ist es glaub ich noch einfacher, brauchst nur noch Kennzeichen reservieren, dann zum TÜV und dann Zulassung, Doppelkarte brauchst aber immer, muß ja versichert sein

    da aber auch hier jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht, würde ich an Deiner Stelle bei der Zulassung einfach mal anrufen, die sagen Dir dann schon wie des läuft

    Gruß Mani

  • Hallo,


    2 Hinweise noch:



    • Doppelkarten gibt es nicht mehr; es gibt jetzt eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Das ist ein Zahlen/Buchstabencode, den die Versicherung nur für den speziellen Fall herausgibt. Also erstmal zur Versicherung bzw dort anrufen. eVB gibts auch per Mail, Fax, SMS oder telefonisch zum mitschreiben.
    • Für das Kurzzeitkennzeichen, das immer noch die sicherste Methode ist, brauch man eine eigene eVB. Nach dem ganzen Abnahmekram muss man dann ein gewöhnliches Kennzeichen mit einer weiteren eVB beantragen. Die Versicherung rechnet das in den meisten Fällen über einen Vertrag ab; d.h. das Kurzzeitkennzeichen rechnet mit im Gesamtvertrag und kostet in der Versicherung kaum was. Mehrkosten in Höhe von ca. 20 € fallen allerdings für die Verwaltungsgebühr und die Prägekosten beim Kurzzeitkennzeichen an. Für das Kurzzeitkennzeichen werden hier in NRW keine Papiere benötigt. Man gibt nur Anhänger an und erhält ein Blankoformular. Da trägt man dann die bekannten Angaben ein!


    Gruß


    Peter

  • Ihr habt beide Recht: Aber auf den jetzt ausgegebenen Doppelkarten (die nur noch einzeln sind und auch: "Versicherungsbestätigungskarten" heissen) steht die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer mit drauf!

    1:1 für beide! :D

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


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    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Hallo,


    und zum 31.12.2008 sollte der Übergangszeitraum für die Versicherungsbestätigungskarten eigentlich enden!


    Die Zulassungsstelle interessiert aber nur der Code. Ob der gedruckt, handgeschrieben oder vorgelesen wird, ist denen egal; zumindestens hier im Kreis!


    Der Begriff "Doppelkarte" kommt historisch von einer doppelten Postkarte, auf der die Daten früher durchgeschrieben wurden. Bei der Zulassungstelle wurden die Karten getrennt. Eine Karte blieb bei den Akten und die andere wurde mit einem Vermerk an die zuständige Versicherung geschickt.


    Diese Doppelkarten lagen oft blanko aus und jeder konnte damit bei der Zulassungstelle ein Fahrzeug zulassen. Die Versicherung hatte dann den Kunden "am Hals".


    Heute wird vor der Herausgabe des Codes geprüft, ob man den Kunden "haben" möchte.


    Gruß


    Peter

  • tja, EDV machts möglich, wenn man bedenkt was des früher für ein Aufwand war, auch für die Mädels bei der Z-Stelle, jeden Schein von Hand tippen, heute Schlüsselnummer eingeben, fertig ist der Schein, alles schon im System

    in diesen neuen Zulassungsteilen steht auch nur noch die Hälfte drinn, bei meiner mobilen Werkzeugkiste stehen nur irgendwelche 195er auf 15" drinn, in wirklichkeit sind aber nur 185/65 14 drauf, interessiert aber heute keinen mehr, weder die :police: noch den TÜV

    in ein paar Jahr Jahren kaufen wir uns vielleicht im Supermarkt ein Kennzeichen und das wars

    Gruß Mani

  • ...zum 31.12.2008 sollte der Übergangszeitraum für die Versicherungsbestätigungskarten eigentlich enden!...

    SOLLTE! Vater Statt hat es aber bis jetzt nicht geschafft, alle Zulassungsstellen entsprechend an die EDV anzuschliessen und daher gibt es noch immer Zulassungsstellen, die die "Doppelkarte" haben wollen!

    Diese Doppelkarten lagen oft blanko aus und jeder konnte damit bei der Zulassungstelle ein Fahrzeug zulassen. Die Versicherung hatte dann den Kunden "am Hals".

    So blanko kann das niemals gewesen sein, da steht/stand dann immer mindestens die Nummer des Versicherungsunternehmens und die Nummer desjenigen Außendienstlers drauf, der die Doppelkarten dahingelegt hat. KEIN Versicherungsunternehmen wird an irgendwelchen Zulassungsstellen Blanko-Formulare auslegen, seit der EU-Vermittlerrichtlinie DARF das auch garnicht mehr sein. Ich denke eher, das waren Einzelfälle, wo Vermittler ab und zu mit dem Amtleiter zum Essen gegangen sind, dafür, dass der Vermittler die "Blanko-Doppelkarten" auslegen durfte.

    Das Versicherungsunternehmen, dass die Kunden mit den "Blanko-Karten" am Hals hat, muss nämlich auch ne Provision an den Vermittler bezahlen, der die Karten eingereicht hat. Ohne entsprechenden Vertragspartner im Außendienst geht das nicht - nur bei Direktversicherungen, und da muss man zumindest das Häkchen setzen, dass man alles gelesen hat, was wichtig wäre! ;)

    MfG,
    Jay


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  • So Blank waren die ja auch nicht, klar das VS und ne Nummer drinn stand, aber der rest war halt leer, so konnte man schnell VIN und Datum usw eintragen

    das meinte Peter mit Blanko, so kenn ich das auch noch, bin halt scho a bisserl älter, Peter vermutlich auch

  • Ja, das hab ich soweit schon verstanden, klar, "irgendwas" musste ja drin stehen. Sollte halt der Erklärung dienen - denn das ist das, mit dem ich meine Brötchen verdien! :)

    MfG,
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  • Neee, auf der Zulassungsstelle werd ich meine Brötchen eher wieder los - meine letzte PKW!!!-Anmeldung hat mich 120 Euro gekostet, immer wieder das Theater mit den Ami's und den Sonderregelungen fürs kleine Kennzeichen.... :mad:

    Bin gelernter Versicherungs-Kaufmann, arbeite zwar im Hauptfeld Lebensversicherung, dort Abteilung BAV, aber gelernt hab ich alles! :D

    MfG,
    Jay


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  • Hallo,


    Herr Kollege :) !


    Ich bin immerhin schon so alt und so lange im Geschäft, dass ich keine Prüfung machen musste. Ich mache es aber auch nur nebenbei!


    Und am Anfang stand nie ein Name in der Doppelkarte. Wir konnten die auch ohne, dass der Name eingetragen wurde, rausgeben. Und dann hat man sich hinterher gewundert, auf welchen Namen das Fahrzeug zugelassen wurde.


    Und das einige Zulassungstellen mit dem neuen Verfahren nicht klarkommen liegt meist daran, dass dort (Steinzeit)großrechnerverfahren eingesetzt werden, die man nicht mehr umprogrammieren kann, da der letzte, der den Programmiercode beherschte, bereits in Rente oder sogar verstorben ist.


    Neue Programme gibt es, dafür muss man aber alles umrüsten, womöglich bis zum Drucker. Und das kostet Geld und Zeit und Nerven ....:(


    Gruß


    Peter

  • Herr Kollege :) !

    Ich bin immerhin schon so alt und so lange im Geschäft, dass ich keine Prüfung machen musste.

    Ach kuck - aber ich verkaufe nicht, ich bearbeite nur (bin in der Zentrale), also auch kein BWV'ler sondern richtig IHK-gelernter! ;)

    Aber mit den Steinzeitrechnern hast du recht - wobei es bei uns auch teilweise noch solche Rechner gibt... :D

    MfG,
    Jay


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