zulassung bootstrailer


  • Aber ist das dann nicht irgendwie Steuerhinterziehung?


    NEIN


    Die Steuerpflicht entsteht am Ort der Leistung.
    Der Anhänger wird in Deutschland gekauft und bleibt in Deutschland ...
    somit entsteht die Steuerpflicht in Deutschland.
    Das ist Steuerpflicht und KEINESFALLS Steuerhinterziehung oder Steuer-/Zollvermeidung.


    Eine Anmeldung in der Schweiz und die damit verbundene Umsatzsteuerertattung in Deutschland
    wäre eindeutig Steuerhinterziehung, wenn der Anhänger Deutschland nicht verlässt.


    Manfred

    Manfred

  • Eigentümer ist der, der den KFZ-Brief (oder ein ähnliches Dokument) hat. Und der den Anhänger bei sich stehen hat oder benutzt ist Besitzer. Zwei verschiedene paar Schuhe.
    Der ´Schweizer´ kann doch den Anhänger kaufen und seinen Kumpel in Weimar schenken - per Handschlag. Wenn dieser dann den Anhänger auf seinen Namen anmeldet ist er Eigentümer. Das Rechtliche kann man anders regeln.

  • Die Konstellation der Zulassung ist natürlich problemlos möglich, allerdings sind so Fahrten als Schweizer in der Schweiz mit dem deutschen Kennzeichen eventuell problematisch. Wenn es in der Schweiz ähnliche Gesetze (KraftStG) gibt wie in DE.




  • Das kann so sein. Ich wollte das nur zu bedenken geben.


    Ich wundere mich immer über die Großbanken, die trotz ihrer vielen Steuerfachleute immer wieder angeklagt werden, weil sie doch irgendwo keine Steuern gezahlt haben.


    Vielleicht kann das Finanzamt oder der Zoll in Sachen Anhänger-Zulassung zuverlässig Auskunft erteilen?
    Dann hätte man auch etwas Schriftliches.


    Viele Grüße


    Kieler

  • Die Konstellation der Zulassung ist natürlich problemlos möglich, allerdings sind so Fahrten als Schweizer in der Schweiz mit dem deutschen Kennzeichen eventuell problematisch. Wenn es in der Schweiz ähnliche Gesetze (KraftStG) gibt wie in DE.


    Wenn ich es richtig verstanden habe will greyghost/Jens/der Schweizer mit "seinem" in Deutschland zugelassenem Bootstrailer mit in der Schweiz zugelassenem Zugfahrzeug in Kroation (und Deutschland?) fahren.


    Ob die Kroaten (und ggf. Deutschen?) mit dieser Konstellation einverstanden sind?


    Brösel

  • Warum nicht? Es fahren viele LKW mit unterschiedlichen Landeskennzeichen rum.

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • Beim gewerblichen Verkehr (--> Lkw) ist das anders als beim Pkw. Das ist das "gemischte Doppel", welches wir hier schon ausführlich behandelt haben. Leider weiß ich das Ergebnis nicht mehr. Ich glaube ich hatte mich zwar beteiligt, aber final hatte mich das nur eingeschränkt interessiert:o.

  • Zitat

    Eigentümer ist der, der den KFZ-Brief (oder ein ähnliches Dokument) hat.


    das war einmal


    oben auf dem heutigen Brief steht extra fett drauf


    dieses Dokument ist kein Eigentumsnachweis


    oder so ähnlich lautet der Satz


    Gruß Mani

  • Das war noch nie so, es steht jetzt nur zur Klarstellung zusätzlich drauf.


    Aber: die Vorlage des KFZ-Briefes/Zul.besch. Teil2 ist ein starkes Indiz dafür, dass man Eigentümer des Fahrzeugs ist, es braucht immer Einigung und Übergabe der Sache.


    Wie der konkrete Fall hier zu sehen ist kann ich nicht sagen, rechtlich sauber klingt es für mich jedenfalls nicht unbedingt.