Aber ist das dann nicht irgendwie Steuerhinterziehung?
NEIN
Die Steuerpflicht entsteht am Ort der Leistung.
Der Anhänger wird in Deutschland gekauft und bleibt in Deutschland ...
somit entsteht die Steuerpflicht in Deutschland.
Das ist Steuerpflicht und KEINESFALLS Steuerhinterziehung oder Steuer-/Zollvermeidung.
Eine Anmeldung in der Schweiz und die damit verbundene Umsatzsteuerertattung in Deutschland
wäre eindeutig Steuerhinterziehung, wenn der Anhänger Deutschland nicht verlässt.
Manfred