Wenn das Fahrzeug im Ausland ist, brauchts auch kein HU. Allerdings: sagen kann das ja jeder, uU will die Bußgeldstelle auch einen Beweis für einen längeren Auslandsaufenthalt haben.
Dann muß man, theoretisch, bei der Wiedereinfahrt nach D zur ersten HU-Stelle die kommt. Wenn man sich grenznah auf dem Weg in die Richtung befindet kann eigentlich keine Polizei was sagen. Ansonsten schon, eine "Karenzzeit" gibt's nicht.