Zaslaw Hänger gekauft; polnische Papiere inkl. COC

  • Moin!


    Ich bin ganz neu auf dem Gebiet der Hängerzulassung. Habe heute bei einem deutschen Händler einen 750kg Hänger gekauft (neu).
    Hersteller ist die Fa. Zaslaw aus PL.
    Bekommen habe ich einen mehrseitigen Ausdruck, auf welchem oben COC - Certificate etc. steht. Diese ist auf polnisch mit englischen Übersetzungen.
    Dazu eine Bescheinigung, dass der Hänger 100km/h kann
    Weiter habe ich den original Kaufvertrag.
    Zudem eine Bescheinigung vom Händler, dass der Hänger wirklich hier ist, die FIN stimmt und er noch nie eine ZB II bekommen hat (damit soll die erforderliche Vorführung beim Amt entfallen; hoffe ich)


    Und natürlich das übliche, SEPA, eVB und Kennzeichen habe ich schon hier liegen (inkl. Reservierung).


    Meine Frage, fehlt was? Ich lese auf der Seite vom StVA immer was von Bescheinigung für das Finanzamt. Aber ich habe den Hänger doch schon bezahlt und Steuern abgeführt beim Kauf.
    Verstehe ich das was falsch?


    Termin ist Mittwoch :)


    Danke und Gruß,
    Itzak

  • Gültigen Personalausweis nicht vergessen. Falls nicht vorhanden, Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt holen.


    Brösel

  • Hallo


    sollte alles passen ansonsten und damit


    Zitat

    Ich lese auf der Seite vom StVA immer was von Bescheinigung für das Finanzamt


    solltest mal richtig lesen, damit ist bestimmt die Einzugsermächtigung für die KFZ Steuer gemeint


    auf Rechnung geht schon seit einigen Jahren nicht mehr


    Gruß Mani

  • Hehe, BPA hab ich natürlich immer dabei ;)


    Ich meinte dies:


    Erforderliche Unterlagen:
    Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke (erforderlich bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedsstaaten, deren Erstzulassung nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder deren Laufleistung nicht mehr als 6.000 km beträgt)

  • Hallo


    achso das, das is so a Papier das dir der Händler geben sollte, das er die Steuer bezahlt hat, oder bekommen hat


    also SEINE Umsatzsteuererklärung für das Fahrzeug


    andere Länder haben andere Umsatzsteuersätze, somit kann es sein das er nachzahlen muß oder was raus bekommt


    das hat aber ansonsten nichts mit dir zu tun, du hast das Fahrzeug ja versteuert bei ihm gekauft


    Gruß Mani

  • Hm, das habe ich nicht bekommen...


    Muss ich Montag wohl nochmal meinen Händler kontaktieren.


    Wobei, wenn man sich das Formular, in welchem immer von Fahrzeugen gesprochen wird mal anschaut, steht darin explizit:



    "Fahrzeuge in diesem Sinne sind motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimeter oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt."



    Das ist eher für Leute, die das Fahrzeug direkt und selbst im EU-Ausland kaufen. Ich habe ja eine Rechnung vom deutschen Händler. Vielleicht rufe ich lieber mal beim StVA an :)


    Grüße

  • Na, scheinbar schon, steht ja für Fahrzeuge aus den EU-Mitgliedsstaaten. ;)
    Ich werde Montag mal anrufen und hoffen, dass jemand mit Ahnung beim StVA dran geht...


    Grüße und Dank,
    Itzak

  • Moin!


    So, heute beim StVA angerufen.
    Diesen Steuerbescheid muss ich erbringen, vermutlich reicht aber die Rechnung vom Händler mit seiner UsStID...


    Viel besser ist aber, ich muss den Hänger vorführen. Eine eidesstattliche Versicherung des Händlers, dass der Anhänger hier ist und noch nie eine ZB II zugeteilt bekommen hat, reicht nicht.
    Entweder damit zum StVA oder beim TüV/Dekra vorführen und eine Bescheinigung einholen, natürlich gegen Gebühr :(


    Gruß

  • Naja, irgendwo muß der Preis auch herkommen ;)
    Aber grundsätzlich scheint der Anhänger ein ganz nettes Teil zu sein.


    Viele Grüße
    Clemens

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • Ja, der Preis war/ist gut, aber die jetzt noch anfallenden Zulassungskosten sind nicht unerheblich. Naja, soll ja auch lange bei mir bleiben, so dass sich die Investition irgendwann armotisiert ;)


    Grüße

  • Du bekommst ein CoC bzw. EG-Übereinstimmungserklärung für diesen Anhänger. Dieser Anhänger hat somit nur eine vergebene Identnummer (FIN). Damit könnte auch der letzte Dummbatz im System (Zulassung und KBA) nachvollziehen, ob schon ein Brief bzw. ZB Teil II ausgegeben und zugelassen wurde.
    Aber da ist wohl jedes Amt anders - Deutschland einig Vaterland :fluester::weglach:.

  • Da sind sie bei uns ausnahmsweise besser: CoC + Bescheinigung Neufahrzeug reicht, die Zulassung ist etwas teurer als normal weil die Zul.stelle den KFZ-Brief erstellen muss.


    Vorgeführt wollten sie vor etlichen Jahren nur bei Ummeldungen von Gebrauchtfahrzeugen haben.

  • Leider sind die in D'dorf sehr zickig auf der Zulassungsstelle. Freu mich schon wieder auf die hochmotivierten Gesichter, wenn ich im Wartebereich bin...
    Hab das schon so einige Späße mitgemacht (Pkw Zulassung). Bin auf Mittwoch schon sehr gespannt.
    Vor allem, wenn ich darauf bestehen werde, dass ich den gefordert mitgebrachten Anhänger vorführen möchte.
    In der Nähe parken ist da nicht wirklich, zumindest nicht mit Gespann :) Da werden die immer eingeplanten fünf Minuten für eine Zulassung wohl nicht reichen.


    Grüße

  • Moin!


    Alles erledigt :)
    Ging schneller als erwartet.
    Dieses Umsatzsteuerdingens war nicht nötig, weil ich ja bei einem deutschen Händler gekauft habe. Steuer hat er ja schon entrichtet (Kaufbeleg mitnehmen!!)
    Demnach einfach eine Zulassung eines Neufahrzeuges. Zaslaw ist bereits beim KBA hinterlegt, Hersteller-Code 1466 (zu 2).


    Nach Hinterlegung von 54 Teuro hab ich jetzt ein Kennzeichenschild, ZB I u. II ;)


    Einzig die 100km/h Bescheinigung des Herstellers wurde so (ok, wirklich schlecht übersetzt; vermute Google Translate) nicht anerkannt.
    Egal, brauche die eh nicht und hätte den Anhänger dann auch ablasten müssen.


    Grüße,
    Itzak

  • Die Firma stellt hauptsächlich Lkw-Anhänger für den heimischen Markt her, der hier scheint ihr einziger Kugelköpfer zu sein.

    Stema AN 750-13 mit Hochplane - EZ 06/2006

    Tema(red) Carplatform 4021S - EZ 04/2018

    195er Zehnzöller Ballönchen Fan :)

  • Bei meinen Neptun Anhänger, auch aus Polen, reichte das COC und die Rechnung vom Händler.


    Darauf wurde der neue Brief ausgestellt.
    100 kmh Bescheinigung hatte ich noch dabei.


    Nichts mit vorführen, die wollten den Hänger nicht sehen.


    Die Bundesländer sind sich noch nicht mal untereinander einig, dann kann das mit Europa schon garnicht funktionieren :)


    Gruss Dieter

  • Bei meinen Neptun Anhänger, auch aus Polen, reichte das COC und die Rechnung vom Händler.

    Muß Sorelpol sparen? 2014 gab es einen Brief und eine EG-Übereinstimmungserklärung - übrigens beide original handschriftlich von der gleichen Person unterschrieben.

  • Aha, Sorelpol die eigentliche Firma hinter dem Verkaufsnamen Neptun. Ich hatte eher Boro vermutet weil die diverse andere Planetennamen benutzen. Die Venus ist z. B. ganz schön nur für ihre Größe zu schwer finde ich. Nowe Boro VENUS - 6 490 PLN, 2014 - otomoto.pl

    Stema AN 750-13 mit Hochplane - EZ 06/2006

    Tema(red) Carplatform 4021S - EZ 04/2018

    195er Zehnzöller Ballönchen Fan :)