frage zur regelung über 3,5t gespann

  • an alle die gewerblich mit transporte zu tun haben
    bzw an die leute die sich damit ebenso auskennen


    ich hab evtl ein kleines problem
    ich bin im ruhestand+kann in einem kfz betrieb fhrz transporte machen


    dazu steht ein toyota hilux lkw,leergew 1805,zul ges 2640kg,anhl.2800kg,techn zul ges. masse der kombi 5140kg
    +ein humbauer SDAH kfz transporter zur verfügung mit 710 kg leer+3000kg des gewicht
    zur verfügung


    ich hab den alten 3er als C1E+auch fahrerkarte
    ich glaube mit dem gespann in handwerker regelung(100km)werksverkehr, ohne aufzeichnung fahren zu dürfen,vorrausgesetzt es sind fa eigene fahrzeuge.lieg ich da richtig??
    über die 100km müßte doch die aufzeichnungspflicht für über 3,5 to greifen,oder??
    wenn dazu noch jemand verständliche lonks hat,gerne her damit


    freue mich auf aussage kräftige meinungen,nein wissen


    gruß peter

  • Hi,
    Der Knackpunkt für die 100km Grenze ist der, das Du nur Material transportieren darfst, was du für deinen Job vor Ort benötigst. Die Fahrtätgkeit darf nicht der Hauptberuf sein.
    In deinem Fall ist das Fahren aber der hauptberuf und du musst eine Karte stecken, sobald du einen Anhänger dran hast.
    Gruß jan

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    Anhänger: Westfalia 118 651,ZGG 1500 Kg, Bj: 1984
    Zugfahrzeug: Audi A6 Mod.2002, 2.5 TDI Quattro, Anhängelast: 1900/2100 Kg

  • Hi,
    Der Knackpunkt für die 100km Grenze ist der, das Du nur Material transportieren darfst, was du für deinen Job vor Ort benötigst. Die Fahrtätgkeit darf nicht der Hauptberuf sein.
    In deinem Fall ist das Fahren aber der hauptberuf und du musst eine Karte stecken, sobald du einen Anhänger dran hast.
    Gruß jan



    das kommt doch ganz auf die formulierung im arbeitsvertrag an
    und man kann doch ein fhrz von a nach b transportieren um es z.b. aufzubereiten zum verkauf

  • Hallo Peter


    machst Du das auf eigene Rechnung? dann gehts nicht


    bist du dort fest angestellt, ist das ein Autohaus? sind das ihre EIGENEN Autos, keine Kundenfahrzeuge?


    bei eigenen Autos und du als fester Fahrer dürfte die 100 km Grenze gelten


    aber am besten bei der HWK anrufen, die können dir das rechtssicher beantworten


    Gruß Mani




  • ok danke
    dann funk ich die HWK mal an


    gruß peter

  • Die ganzen Ausnahmen zum Kontrollgerät traten per 02.März 2015 neu in Kraft. Festgelegt durch: EG-VO 165/2014. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, meldet bei Polizei und Finanzamt gelegentliche Fahrten > 100km dort an. Es ergeht eigens ein Steuerbescheid darüber. Das gilt für 3,5t LKW (ohne Kontrollgerät / Fahrtenschreiber) plus Hänger.

  • habe ich das jetzt richtig verstanden?


    Wenn ich als Mechaniker in einer Werkstatt angestellt bin darf ich mit dem BE-Gespann meiner Firma OHNE Fahrtenschreiber und OHNE Fahrerkarte abschleppen fahren oder ? ( im 100 Kilometerradius)
    Da ich als Mechaniker eigentlich in der Werkstatt arbeite und nur gelegentlich abschleppen fahre.



    Stellt mein Chef aber jetzt jemanden einstellt der nur zum Abschleppen da ist bräuchte der eine Fahrerkarte und Fahrtenschreiber dazu



    Aber wie ist dann die Rechtslage wenn ich mal ein Auto abholen müsste das 200 Kilometer entfernt steht ?
    das darf dann eigentlich nicht fahren oder ? ( da weder unser Fahrzeug einen Fahrtenschreiben noch ich eine Fahrerkarte besitze)


    MfG Michael