welches 100 kmh Schild ?

  • Moin

    Habe eben mein neuen Anhänger zugelassen, jetzt suche ich ein 100 kmh Schild.

    Es gibt Schilder mit 20 cm und mit 10 cm Durchmesser.

    Gibt es gesetztliche Regeln über die Mindestgröße ?

    Würde gerne das 10 cm Schild nehmen, passt besser in den Leuchtenträger.

    Gruss Dieter

  • Dieter, du warst gerade auf der Zulassungsstelle! Dort bekommt man das 100er Schild gegen eine kleine Gebühr mit.
    Es ist außerdem genormt 200mm im Durchmesser.
    Ob nun mit oder ohne Siegel - darum streiten sich die Geister.
    Aber geht bestimmt gleich wieder los ... :sauforgie:

  • Dieter, du warst gerade auf der Zulassungsstelle! Dort bekommt man das 100er Schild gegen eine kleine Gebühr mit.
    Es ist außerdem genormt 200mm im Durchmesser.
    Ob nun mit oder ohne Siegel - darum streiten sich die Geister.
    Aber geht bestimmt gleich wieder los ... :sauforgie:


    Hab mich grad schlau gemacht, muß nach § 58 StVZO 20 cm sein.

    Klar, war grad bei der Zulassung, die haben kein Schild zu verkaufen gehabt, kann aber sein weil es nur unser Bürgerbüro ist, früher hieß das Ordnungsamt.
    Die Schilderbude hatte auch nichts.
    Hab mir grade welche bei Ebay bestellt.
    Passen zwar nicht ganz in der Stoßstange, muß ich halt oben und unten etwas knicken.

    Gruss Dieter

  • Und nach dem da, muss "die von der nach Landesrecht zuständige untere Verwaltungsbehörde gemäß § 5 ausgegebene und gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette an der Rückseite des Anhängers angebrach" sein.

    PS: Die junge Dame in unserem Bürgerbüro hat mir die Plakette förmlich (aber kostenpflichtig) aufgedrängt.

    Gruss georg123

  • Ich habe beim Bürgerbüro einen 100er Aufkleber gewünscht und auch für 5,30€ incl. Siegel bekommen.

    viele Grüsse,
    Bernd

    Rapido Club 31T seit 03/2011, Humbaur 132513 seit 03/2015 und einen grauen Stema Jubiläums FT 8.5-20-10.1B seit 29.10/2016

  • Zitat

    Ich las es drauf ankommen, glaub aber eher das das niemanden so richtig interessiert

    denke ich auch, interessiert keinen...wie so vieles, wenn ich sehe wie hier in der gegend einige mit ihren anhängern durch die gegend fahren.
    da kann die streife ruhig vorbeifahren, interessiert die nicht.

    mal sehen was das ganze bei unserem stva kostet, dämpfer sind bestellt, werd ich gleich bei der HU die 100er abnahme mit machen.

    grüße benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Hallo

    Zitat

    Ich fahre ohne Stempel.

    ohne Stempel ist halt wie nicht vorhanden

    somit bist Du mindestens 20 km/h zu schnell unterwegs,

    und das kostet halt dann auf jeden Fall deutlih mehr als der lausige Stempel oder das Schild

    Gruß Mani

  • Ich muss das nochmals aufgreifen.

    Meine neue Errungenschaft habe ich angemeldet und gleich die 100km/h eintragen lassen.
    In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht u.a. folgendes:

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    Lt. §58 StVZO steht nichts von amtlich Gesiegelt o.ä.. Nun schließe ich daraus, dass ich auch wie folgt fahren kann. Werde ja sehen, wann ich mal offiziell :police: darauf angesprochen werde :oha: .

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    PS: Anhänger dient als Platzhalter fürs Kennzeichen meines späteren Fahrzeugs bzw. dessen Motor :rolleyes: .

  • vielleicht solltest den Deppen auf deiner Zulassungsstelle mal Nachhilfe geben

    erstens hat das nichts mit der STVZO zu tun

    sondern mit der STVO

    und zweitens steht es ganz klar im Gesetz

    9. Ausnahmeverordnung zur StVO

    die von der nach Landesrecht zuständige untere Verwaltungsbehörde gemäß § 5 ausgegebene und gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette an der Rückseite des Anhängers angebracht ist.


    Gruß Mani

  • André - zum PS: DAS sind mir ja die Liebsten, die so schöne Schilder auf 'nem "blöden Anhänger" "reservieren"! :mad: :biggrins:

    Nagut, nicht mein Zulassungsbezirk, von daher solls mich net stören. :angel: In welche Richtung solls denn gehen, irgendwann? =)

    [HR][/HR]
    Damit ich aber auch noch was beitrage zum Thread - wg. dem Siegel:
    http://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/BJNR317100998.html

    Ich würd' an deiner Stelle nochmal hingehen zur Zulassungsstelle - streng genommen haben die's verbockt - die solltens eigentlich kennen. Siehe Link Punkt 4.

    Gruß Jonas

    edit: Mani war schneller

  • Nachtrag - haha, ich komm' grad' net drauf klar. :weglach:

    Theoretisch widersprechen sich gar §58 STVZO und die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO in puncto der Geschwindigkeitsschilder auf Anhängern.

    In §58 STVZO steht:
    "(3) Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein

    1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h,

    2. Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h,

    3. Anhänger mit einer eigenen mittleren Bremsverzögerung von weniger als 2,5 m/s2."

    Danach bräuchten theoretisch alle Anhänger, die nur mit normal 80km/h zugelassen sind, ein Schild hinten mit "80" drauf.

    Ja und dann kommt die tolle 9. Ausnahmeverordnung:
    "Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination) und für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination), [...], 100 km/h, wenn

    1. [...]
    2. [...]
    3. [...]
    4.
    die von der nach Landesrecht zuständige untere Verwaltungsbehörde gemäß § 5 ausgegebene und gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette an der Rückseite des Anhängers angebracht ist."

    -> nur geil... :pfeif:

    edit: vergesst den Müll - bauartbedingt kann ich ja auch 'nen 200km/h-Anhänger bauen... dass der dann in DE trotzdem nur 80/100 fahren darf, ist wieder 'n anderer Schuh...

  • Lt. meiner Zulassung... steht unter Ziff. 22 :
    Rüstzustand Offen, Geschlossen, Plane u. Spriegel, ...(die entsprechende Gewichte) und dann dies, was ich (weiter oben) abgebildet habe.
    Woher soll ich wissen, um welche Ausnahmeverordnung es sich handelt? Nur um eine vom 22.10.2005.
    Für mich bzw. wer auch immer den Anhänger gerade am Haken hat gilt; Geschw(indigkeits).-Schild gem(äß). §58 erf.(orderlich).
    Na klar, wie Jonas auch schrieb, müssen alle ´anderen´Anhänger ein 80er Schild haben, wenn der Zusatz wie bei mir in der Zulassung steht.

    Bei meinem Anderen steht es so drin:
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    Hier hat Mani mit seinen Ausführungen recht.

    Wer sagt denn, dass es bei jedem Anhänger das Gleiche sein soll? Selbst bei PKW des gleichen Hersteller/Motor usw. stehen manchmal unterschiedliche Sachen drin.


    PS: Die Damen/Herren von der Zulassungsstelle können für mein 100er Schild rein gar nichts. Ganz im Gegenteil ;).

  • Hallo Andre

    erstens weißt du es
    zweitens nicht wissen schützt vor Strafe nicht
    drittens ist das Blödsinn was da in deinen Papieren steht, weils eben nix mit der STVZO zu tun hat

    sondern die Ausnahmeverordnung steht in der STVO

    und was steht da in deim Schein genau, das hast ja weiß gemacht

    aber was steht da vor dem d. Anh. f. Tempo


    stell das mal komplett rein bitte


    und rechtlich gültig ist es nur so wie es bei deim andern drin steht

    Gruß Mani

  • ...
    stell das mal komplett rein bitte
    ...

    ... dann lachen mich alle aus :kratz: :weglach:.

    Kann man denn jetzt endlich per PN ein Bild mit einfügen? Aber von einer Datei nicht aus dem www!

    Und Mani, eins habe ich (im Westen) gelernt; Immer daran halten, was in einem offiziellen Dokument steht, erst recht, wenn es gesiegelt ist(wie die Zulassung...).


    Mein 1 0 0 0 er :evil2:

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