Braucht man bis 3,5t zGM keinen E Führerschein mehr??? Weil ...

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    Anhänger


    Mit der Umstellung der Klasseneinteilung wurden am 01.01.1999 die Anhängerführerscheine eingeführt.

    Die Klasse B genügte für das Mitführen eines Anhängers über 750 kg nur dann, wenn die zulässige Gesamtmasse (zGM) der Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger) nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zGM des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges überstieg. Für schwere Anhänger war die Klasse BE erforderlich.

    Um die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination zu bestimmen, werden die zulässigen Gesamtmassen des Zugfahrzeugs und des verwendeten Anhängers zusammengezählt; die Stütz- und Aufliegelasten bleiben unberücksichtigt. Die tatsächliche Beladung des Anhängers ist führerscheinrechtlich nicht relevant: Während das tatsächliche Gewicht für die Anhängelast maßgebend ist, kommt es für die erforderliche Fahrberechtigung allein auf die Eintragung der zulässigen Gesamtmasse in den Fahrzeugpapieren an.

    Mit der Neuregelung erfolgt eine Vereinfachung für Gespanne mit Zugfahrzeugen der Klasse B, von der alle Inhaber dieser Klasse profitieren: Für Anhänger über 750 kg zGM kommt es nur noch darauf an, dass die zGM der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.


    • B 96 Für schwerere Anhänger gibt es die Möglichkeit, lediglich eine Fahrerschulung nach B 96 zu machen. Erfasst sind hiervon alle Anhänger über 750 kg zGM hinter einem Kfz der Klasse B, sofern die zGM der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt. Zahlreiche Wohnwagengespanne fallen in diese Kategorie.
    • Klasse BE
      Noch schwerere Anhänger benötigen den Führerschein der Klasse BE. Mit der Neuregelung 2013 wurde der Umfang der Klasse BE auf 3.500 kg zGM des Anhängers oder Sattelanhängers beschränkt. Wer darüber hinaus Anhänger mit einem Zugfahrzeug der Klasse B ziehen will, benötigt nun die Fahrerlaubnis der Klasse C1E.
    • Sonstige Gespanne
      Auch bei Kraftfahrzeugen über 3.500 kg zGM und Bussen sind für die Mitnahme von Anhängern über 750 kg besondere Fahrerlaubnisklassen vorgesehen. Bei C1E darf die Kombination 12.000 kg zGM nicht übersteigen. Die Grenze einer Fahrberechtigung der Klasse CE, D1E oder DE ergibt sich dagegen nur aus den allgemeinen Vorschriften über das zulässige Gesamtgewicht und die zulässige Anhängelast.


      *Quelle* http://www.adac.de/infotestrat…k-und-zubehoer/anhaenger/


      VG
      Alex

  • Hi
    das mit den Achsen z.B. und
    ich kenne das bisher halt so das man "nur" mit B
    einen ungebremsten Anhänger bis 750kg ziehen darf.


    Heißt also, jeder Führerscheinneuling darf jetzt
    ein Gespann bis 3,5t fahren, selbst wenn der
    Anhänger ein Drehschemel Anhänger ist.


    Oder ein Zugfahrzeug 1200kg mit 500kg Autotrailer
    und ein 1000kg PKW auf dem Anhänger ziehen.


    VG
    Alex, der nur sichergehen will ob er das auch richtig interpretiert :o

  • Hi Alex


    wie lange bist du jetzt hier im Forum?


    also das mit dem FS solltest du auch schon x Mal hier gelesen haben


    und das ist schon EWIG so, das man auch mehr als 750 kg anhängen darf mit dem B, solange beide zusammen nicht mehr als 3500 kg haben


    und es gibt auch unzählige Threads dazu hier im Forum



    wenn das für Dich jetzt plötzlich neu ist, dann ist dein Account gehackt und es schreibt jemand anderes, oder ich muß mir Sorgen um deine Gesundheit machen :biggrins:



    Gruß Mani

  • Ganz Ehrlich,
    seit es A,B,C,D,E usw. gibt
    bin ich immer total verwirrt.


    Watt war datt früher schön:
    Klasse 1,2,3 usw. ........


    JA ich vermisse auch die D-Markt :weglach:


    VG
    Alex

  • Ja ich kann den Patchworker echt verstehen, die Buchstaben machen mich völlig wuschig. :rotekarte:


    Diese ständigen änderungen................................. :vergisses:


    Ich will wieder das alte System :dafuer:

    Grüße aus dem Norden :super:

  • Herzlichen Glückwunsch Alex


    2000.jpg



    Also nochmal so das es auch ein Bergheimer versteht :biggrins:


    Du darfst alles fahren, weil ja 2er hast


    mit B darfst Autos usw bis 3,5t fahren, oder Autos mit Anhänger, wenn das zulässige Gesamtgewicht von BEIDEN zusammen 3,5 t nicht übersteigt


    Also ein Auto mit 1800 kg zGG und nen Anhänger mit 1700 kg zGG geht noch


    und ansonsten steht alles hier


    Fahrlehrerverband



    P.S. was gibts sonst neues bei dir? hast ja lang nix mehr hören lassen, Grüße auch an Janine


    Gruß Mani

  • Hallo,


    Einfach die Scheine für alle Reviere machen und schon ist man auf der sicheren Seite. Hat mir im Osten 110 Mark gekostet.:weglach:


    Gruß Bernd

  • Meinen Vater hats im Westen garnix gekostet. Auch Kost und Logie für mehrere Monate waren inklusive.
    Selbst die olivgrünen Klamotten wurden gestellt... :biggrins:


    War zu meiner Zeit undenkbar. Wozu die Leute lang ausbilden wenn sie nach 9 Monaten schon wieder weg sind?!



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Wie bereits Marius Westernhagen sang:


    "Ich war nie wirklich weg ......."
    Bin doch zwischendurch immer hier am lesen,
    habe meine Anhänger (Espace und Twingo)
    verkauft. Die 2 Espace die noch im BM
    vor dem Haus standen als Anhänger
    ohne TÜV fürn Campingplatz fertig gemacht.


    Gestern habe ich dann einen blauen
    Espace bekommen, so wie mein Zugpferd.


    Heißt: Espace-Anhänger Nr. 5 wird nun gebaut.


    Schöne grüße von Janine zurück.


    VG
    Alex, der jetzt sein Profil mal Aktualisiert