Wichtig / Hinweis
Wer ein Anhänger/WOWA- Gespann ordnungsgemäß mit 100 Km/h ziehen möchte und der Anhänger bzw. Wohnwagen die Freigabe hierfür eingetragen hat, sollte beachten dass die von BMW angegebene Anhänger-Stabilitätskontrolle / DSC hierfür nicht als gleichwertige Stabilisierungseinrichtung gilt und dies somit auch in keinem Fahrzeugschein zu finden ist
Beispiel Fahrzeugschein Eintragung -- >
FZ ist mit werkseitig montierter AHK m. spez. Fahrdyn. Stabi. Syst. f. Anh. Betr. f. Temp. 100km/h gem. 3. Aend. VO. z. 9. Ausn. VO. z. STVO.
Somit bitte aufpassen und die nachfolgenden Berechnungsgrundlagen, entweder:
1. Wohnanhänger mit Bremse, hydraulischen Schwingungsdämpfern sowie Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertige Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:
zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen < Leergewicht/Zugfahrzeug
oder
2. Andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern und zusätzlich mit Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertiger Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,2 x Leergewicht/Zugfahrzeug
nicht als Grundlage für eure Berechung nehmen, es sei den die VOR dem ODER stehenden Bedingungen werden erfüllt.
Klartext:
Die von BMW genannte Anhänger-Stabilitätskontrolle / DSC gilt nicht als gleichwertige Stabilisierungseinrichtung ( sogenanntes Anhänger-ESP ) für die 100 km/h Nutzung.
BMW stellt auf Anfragen keine Bescheinigung aus, die gemäß 9. Ausnahmeverordnung zur StVO für die 100-km/h-Genehmigung benötigt wird.