BMW Zugfahrzeug / 100 Km/h Regelung

  • Wichtig / Hinweis


    Wer ein Anhänger/WOWA- Gespann ordnungsgemäß mit 100 Km/h ziehen möchte und der Anhänger bzw. Wohnwagen die Freigabe hierfür eingetragen hat, sollte beachten dass die von BMW angegebene Anhänger-Stabilitätskontrolle / DSC hierfür nicht als gleichwertige Stabilisierungseinrichtung gilt und dies somit auch in keinem Fahrzeugschein zu finden ist


    Beispiel Fahrzeugschein Eintragung -- >


    FZ ist mit werkseitig montierter AHK m. spez. Fahrdyn. Stabi. Syst. f. Anh. Betr. f. Temp. 100km/h gem. 3. Aend. VO. z. 9. Ausn. VO. z. STVO.



    Somit bitte aufpassen und die nachfolgenden Berechnungsgrundlagen, entweder:


    1. Wohnanhänger mit Bremse, hydraulischen Schwingungsdämpfern sowie Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertige Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:
    zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen < Leergewicht/Zugfahrzeug


    oder


    2. Andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern und zusätzlich mit Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertiger Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:
    zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,2 x Leergewicht/Zugfahrzeug


    nicht als Grundlage für eure Berechung nehmen, es sei den die VOR dem ODER stehenden Bedingungen werden erfüllt.




    Klartext:


    Die von BMW genannte Anhänger-Stabilitätskontrolle / DSC gilt nicht als gleichwertige Stabilisierungseinrichtung ( sogenanntes Anhänger-ESP ) für die 100 km/h Nutzung.


    BMW stellt auf Anfragen keine Bescheinigung aus, die gemäß 9. Ausnahmeverordnung zur StVO für die 100-km/h-Genehmigung benötigt wird.

  • In meinen Zulassungen der Fahrzeuge steht auch nicht drin was sie nicht haben oder können.
    Wo ist das Problem?


    Wer z.B. in den Zulassungspapieren stehen hat, dass für die Nutzung der 100 km/h eine eine Mindestleermasse des Zugfahrzeuges


    von 1667 KG in Verbindung mit Anhängerstabilisierung


    und


    von 1818kg ohne Anhängerstabilisierung


    haben muss, und jetzt der Meinung ist mit seinem BMW 3er / 4er etc. mit Anhängerstabilisierung und einer Leermasse von 1700kg die 100 km/h fahren zu dürfen, der irrt!

  • Es gibt einige Autos, bei denen das Anhänger-ESP im Fzg. schein eingetragen ist, so dass der bessere Faktor Auto Leergewicht zu Anh.GG angewendet werden darf, bei BMW anscheinend aber nicht.

  • Es gibt einige Autos, bei denen das Anhänger-ESP im Fzg. schein eingetragen ist, so dass der bessere Faktor Auto Leergewicht zu Anh.GG angewendet werden darf, bei BMW anscheinend aber nicht.


    Genau so ist es, leider.

  • Bei Opel auch nicht...
    Ich habe einen Zafira B und als ich da eine AHK nachgerüstet habe stand in der Anleitung das man das "Anhänger-ESP" in der Opel Werkstatt freischalten lassen soll, auf die Frage ob dieses denn für die 100km/h Zulassung verwendet werden kann habe ich auch nur ein Kopfschütteln von Opel bekommen...

  • Bei Opel auch nicht...
    Ich habe einen Zafira B und als ich da eine AHK nachgerüstet habe stand in der Anleitung das man das "Anhänger-ESP" in der Opel Werkstatt freischalten lassen soll, auf die Frage ob dieses denn für die 100km/h Zulassung verwendet werden kann habe ich auch nur ein Kopfschütteln von Opel bekommen...


    Wird oft unterschätzt :)


    Entweder es steht bei dir im Fahrzeugschein oder du bekommst eine Bescheinigung vom Hersteller und kannst es damit in den Fahrzeugschein eintragen lassen. Ansonsten darfst du es bei der Gewichtsberechnung für die 100km/h nicht berücksichtigen.