Anhänger verliehen - Knolle aus Frankreich

  • Hallo,


    ich hatte meinen Anhänger einem Bekannten verliehen, der damit sein Motorrad nach Frankreich in den Urlaub transportiert hat. Gestern abend habe ich eine Knolle aus Frankreich an mich als Halter des Anhängers aus dem Briefkasten gefischt über 45 €.
    Mit 102 km/h bei 90 geblitzt, macht 6 km/h Nettoübertretung. Der Entleiher ist bereit das zu bezahlen, also kein Problem. Nun meint ein Freund von mir, es sei eine Unverschämtheit, über den Halter des Anhängers den Fahrer des Wagens ermitteln zu wollen. Es gäbe bei Anhängern keine Mithaftung des Halters für das Zugfahrzeug. Wie seht Ihr das?

  • Hmmm, in Deutschland wird von vorne geblitzt, also da, wo bei Gespannen meist das Zugfahrzeug ist und endsprechend ist auch der Halter vom Zugfahrzeug dran mit zahlen.
    Allerdings hatten wir hier im Forum auch schon einen Fall, wo ein User mit dem Anhänger geblitzt worden sein soll. Da stand aber auch im Begleitschreiben:


    "...mit Ihrem Fahrzeug Opel Astra, amtl. Kennzeichen XX- AB 123..."
    Der Anhänger war aber weder ein Opel, noch ein Astra, noch hatte er das entsprechende Kennzeichen. Beim betreffenden User stand nämlich XX- BA 123 auf dem Kennzeichen, also Buchstabendreher!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Nö, des Kennzeichen hat ja noch ein paar mehr Aufgaben, als nur beim Blitzen die Adresse des Halters zu verraten ;)

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Hallo


    schwierige Frage, es gibt Rechtshilfeabkommen mit den Ländern, daher muß man zahlen, einfach ignorieren wie früher geht nicht mehr


    beim Anhänger ist es natürlich etwas anders, ob ihr euch da rausreden könnt, so auf die basis, "ich weiß nicht wer den Anhänger hatte, den nutzt das ganze Dorf" ist fraglich, in D drücken sie dir da dann ganz schnell ein Fahrtenbuch aufs Auge, ob das in dem Fall auch geht, keine Ahnung


    also entweder zahlen oder zum Anwalt, aber ob sich das rentiert wegen 45 €


    andere Möglichkeit, ganz offiziell Einspruch einlegen, wenn dort kein Tempolimit war dann mal fragen warum nicht die üblichen 120 gelten, mit 100er Zulassung würde es ja passen, er ist ja nur 102 gefahren


    aber das kann dir nur ein guter Anwalt erkären


    wenn der andere zahlt, dann ist es doch ok, ich würde da nix machen


    Gruß Mani

  • Das mit der Mithaftung ist deutsches Recht, das kann in einem anderen Land ganz anders aussehen...
    Wenn in Frankreich geblitzt wird gilt französisches Recht und wenn die z.B. die Halterhaftung haben kann auch problemlos nur von hinten geblitzt werden und dann steht diesem Vorgehen glaub nichts im wege...