Hallo,
ich hatte meinen Anhänger einem Bekannten verliehen, der damit sein Motorrad nach Frankreich in den Urlaub transportiert hat. Gestern abend habe ich eine Knolle aus Frankreich an mich als Halter des Anhängers aus dem Briefkasten gefischt über 45 €.
Mit 102 km/h bei 90 geblitzt, macht 6 km/h Nettoübertretung. Der Entleiher ist bereit das zu bezahlen, also kein Problem. Nun meint ein Freund von mir, es sei eine Unverschämtheit, über den Halter des Anhängers den Fahrer des Wagens ermitteln zu wollen. Es gäbe bei Anhängern keine Mithaftung des Halters für das Zugfahrzeug. Wie seht Ihr das?