Darf ich nun mit BE einen Drehschemelanhänger ziehen oder nicht, wenn .....

  • Durch den minisattel ist man halt auf die 1,5 fache Anhängelast begrent, wodurch sich die 8,75t ergeben. Mit einer zugmaschine ist das anders, da gibt es nur indirekte beschränkungen. Aber das ist eh nur theoretischer natur... In der praxis findet man sowas eher nicht...


    Und seit es die neuen Führerscheine gibt, gibt es keine unterscheidung mehr zwischen drehschemel oder ein achser. Das ganze richtet sich nur noch nach der zulässigen gesamtmasse der Fahrzeuge und Anhänger. Also ist es durchaus möglich eine Drehschemel kombination unter 3,5t zu fahren. Klassiches beispiel ist der "smart Anhänger Als Drehschemel, das ist ein ungebremster 750kg anhänger (aber auch nicht ganz legal, weil ungebremst und 2-achsig). Damit käme man auf gerade mal 1800kg

  • Hallo
    Mein Lieblingsführerschein Thema!
    Jetzt stellt sich mir die Frage, reicht es wenn der Führerschein vor dem 19.1.13 ausgestellt wurde oder muß die Schlüsselnummer in den Schein? und warums steht die bei mir nicht drin? BE hab ich seit dem 2.01.13 extra noch vor der Umstellung gemacht!


    MFG S


    PS. das extremste Gespann das ich kenne ist Unimog 421 + Anhänger macht 21,5 t zgM mit BE !

  • Hi,


    ein Unimog 416 könnte auch bei 3,5 t liegen ohne Aufbau. Die Anhängelast liegt bei 27.000 kg. ;)


    Gruß
    Gerhard


    Hallo
    416 kanst du vergessen, schon bei 406 (kurzer Radstand) ist in der Praxis keine Zuladung mehr gegeben! Bei auf 3,5t abgelastet 4x6 ist Überladung einkalkuliert! Ein 421 hat bei 3,5 t noch ne knappe tonne Zuladung, da kann man noch was mit anfangen.


    MFG S

  • Also mein Originallappen stammt aus 1985, war grau und hatte das Format DIN A 5. Drin stand Klasse 1 und 3. Das führte dazu, dass in meinem aktuellen Plastikkärtchen folgende Klassen gegeben sind:
    A1, A, B, C1 (Vermerk in Spalte 12 "171"), BE, C1E, CE (Vermerk in Spalte 11: "12.03.17" dann werd ich 50 und müsste eine medizinische Eignungsprüfung machen, ist mir klar..., Vermerk in Spalte 12:"79(C1E>12000kg,L<=3)"). Darf ich damit jetzt Drehschemel fahren? und wenn ja, bis zu welchem Hängergewicht bzw. Zuggewicht?

  • Also mein Originallappen stammt aus 1985, war grau und hatte das Format DIN A 5. Drin stand Klasse 1 3. Das führte dazu, dass in meinem aktuellen Plastikkärtchen folgende Klassen gegeben sind:
    A1, A, B, C1 (Vermerk in Spalte 12 "171"), BE, C1E, CE (Vermerk in Spalte 11: "12.0317" dann werd ich 50 und müsste eine medizinische Eignungsprüfung machen, ist mir klar..., Vermerk in Spalte 12:"79(C1E>12000kg,L<=3)"). Darf ich damit jetzt Drehschemel fahren? und wenn ja, bis zu welchem Hängergewicht bzw. Zuggewicht?

    Bis auf die ersten vier Ziffern hinter CE sowie Klasse 1 bzw. A1 und A sieht es bei mir genau so aus. Daher bin ich brennend interessiert an einer Antwort.

  • A1, A, B, C1 (Vermerk in Spalte 12 "171"), BE, C1E, CE (Vermerk in Spalte 11: "12.03.17" dann werd ich 50 und müsste eine medizinische Eignungsprüfung machen, ist mir klar...

    was darf man nicht mehr fahren, wenn man mit 50 keine medizinische Eignungsprüfung macht?


    Gruss georg123

  • Wenn du schon auf ein Plastikkärtchen umschreiben hast lassen, kein Problem. Wenn du noch einen grauen/ rosa Lappen hast --> Drehschemel nur mit Kl. 2.

    Grüße
    Andy

  • Das ist soweit klar, nur was darf ich mit Kärtchen ab dem Fünfzigsten ohne ärztliches Führungszeugnis noch fahren? 3,5to-DS: ja oder nein?

  • ok, danke!


    Dann gibt es nur noch 2 Gründe gegen den DS: ich kann den nicht vernünftig rückwärts fahren und mir fehlt da was zwischen Daumen und Zeigefinger.
    Und drittens hab ich gar keinen Bedarf für so was großes.


    Gruss georg123

  • Das ist alles so undurchsichtig für den Normalo kein wunder das sich die


    Leute so schwer tun :kratz:


    Aber warum einfach wenn es auch schwer geht :pfeif:


    Zum graue Haare kriegen ist das...................

    Grüße aus dem Norden :super:

  • Naja, jetzt haben die Herren in Berlin/ Brüssel ja wenigstens die Rechnerei mit zGG, Leermasse, Zugmass etc. nach 14 Jahren etwas entschärft, vielleicht wird der Rest auch noch besser ... irgendwann. Nur keine Wunder erwarten, das ist Politik. ;)

    Grüße
    Andy