Stützrad erheblich nach vorne versetzen - bohren erlaubt

  • Es handelt sich um einen Eduard (406x180) Hänger.


    Ich möchte aus technischen Gründen (brauche Platz für Ladung und Kasten) das vorhandene Standard-Stützrad 60mm deutlich nach vorn versetzen und gegen ein vorhandenes "Luxus-Wiege-Anzeige (mit 48mm) von Alko tauschen.


    Da ich aus Platzgründen der Ladung ohnehin keine ganze Kurbelumdrehung mehr schaffen werde... möchte ich die (abnehmbare Kurbel!) per Sechskant mit einer guten Ratsche bedienen - dass man die Klemmvorrichtung zudem schneller bedienen kann kommt mir da ebenfalls entgegen.


    Ich kann das mit einer VA-Konstruktion zwar sicher hinbekommen z.B. als Klemmkonstruktion um die Zugstreben oder (erlaubt?) unter der Schraubanbindung Zugstrebe/Auflaufeinrichtung - aber das ist natürlich mehr Aufwand als folgende einfache Lösung:
    Darf ich auch 2x 8,5mm oder 10,5mm mittig in die Zuganker bohren um dann eine Standardhalterung (natürlich hier aus dem Shop :dollar: ) zu verbauen (klar - Zinkschicht wird natürlich verletzt-aber sicher kaum problematisch)?

  • Du möchtest in die Auflaufeinrichtung seitlich ein Loch bohren?
    Zulässig ist das ganz sicher nicht, ob es kritisch ist kann ich nicht bewerten. Du musst aber in jedem Fall berücksichtigen das sich die Zugstange im inneren weiter frei bewegen kann.


    Wollte bei mir das Stützrad auch gerne seitlich an der Auflaufeinrichtung anbringen, der Lochabständ hätte auch gepasst. Nur leider war der Platz zur V-Deichsel zu knapp.
    Daher hab ich mir so eine Halterung besorgt wie du schon dran hast und dort ein Automatikstützrad montiert. Finde ich wesentlich besser als das dauernde Gefummel an der Schelle. Zumal es die Standardklemmschelle eh schon verbogen hatte, sie war seitlich an der Deichsel verbaut und lag nicht mehr Plan an.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Danke JAU!
    Also, als Metaller wage ich Dir zu sagen, dass es sicherlich "verflucht unerheblich" ist solange es bei 8,5+10mm und MITTIG bleibt. Viele Hersteller haben ja auch die Stanzung/Bohrung bereits drin. Die exakt zentrale JETZTIGE Position hat natürlich leichte Vorteile (kein Verdrehen der Zugstreben) aber es geht bei mir nicht um hohes Gewicht.
    Auch beim Tüv erwarte ich eher weniger Probleme.


    WAS GANZ ANDERES ist natürlich die rechtliche Seite im seltenen Fall der Fälle.


    Ich brauch auf alle Fälle eine Lösung - die Halbrundung geht bis 5 cm an die Handbremse dran.


    Ne wirklich schöne Position wäre auch ZWISCHEN den Zugstreben unmittelbar hinter der Auflaufeinrichtung...

  • Hallo!


    Prüfer könnten das Fahrzeug stilllegen, wenn an bauartgenehmigten Teilen (Auflaufeinrichtung, Deichselholme oder Rahmen) Löcher gebohrt werden. Dies ist eine technische Änderung die nicht zulässig ist. Von evtl. Veränderungen der Stabilität mal abgesehen.


    Was ist den mit der Sttzradkonsole an der Auflaufeinrichtung?


    Matze

  • Ah, deine "Zugstreben" werden von anderen gerne als Deichsel bezeichnet. ;)
    Bei dem Hänger ist diese mit dem Aufbau verschweißt, d.h. sie ist Teil des Rahmens und du darfst daran bohren und schweißen (übertreibe es nur nicht :biggrins: ).


    Aber so nah wie du an die Kupplung ran willst hab ich keine Lösung für dich.
    Außen an der Deichsel ist da auch problematisch weil dadurch der Wendekreis beim Zurücksetzen größer wird. Stützräder sind fiese Rückleuchtenkiller... :o



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • @matze: Danke für die Warnung aber ich frag doch genau deswegen hier um eben keine unliebsamen Überraschungen zu erleben. Motto: Erst fragen+klären dann machen (zumindest meistens...).


    JAU: Danke und mea culpa... die Dinger heißen üblicherweise ZugHOLME oder V-Deichsel und ich hab das dooferweise Zugstreben genannt.


    Die Zugstreben äh -holme:biggrins: sind aber nicht verschweißt sondern verschraubt (verschweißen ist ja im Falle eines Unfalls auch eher fragwürdig).
    Deswegen frag ich mich grad ob ich Deine Aussage nun für meine ZugHOLME immer noch gilt...



    Stützrad als Auto-Kaputtmacher hab ich auch schon überlegt - aber SOO weit vorn muss es ja nicht sein.


    Und nochmal: Darf ich die 4 Schrauben zwischen Auflaufvorrichtung+Zugholmen mit benutzen?

  • Deswegen frag ich mich grad ob ich Deine Aussage nun für meine ZugHOLME immer noch gilt...


    Hm, hab ich mich verguckt.
    Wenn die Deichsel ein Bauartgeprüftes Teil ist nicht. Sollte da irgendwo ein Typschild oder was eingeschlagen sein darfst du nix.


    Zitat

    Und nochmal: Darf ich die 4 Schrauben zwischen Auflaufvorrichtung+Zugholmen mit benutzen?


    Bauartgeprüfte Teile dürfen auch nur entsprechend der Anleitung angebaut werden.
    Ich kenne das in Bezug auf Anhängerkupplungen so: Nutzt man da die Verbindungsstellen um noch was zusätzlich anzubringen muss das der TÜV abnicken.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Hi,


    ich würde entweder das Stützrad weglassen und mit einem Wagenheber arbeiten (ist nicht soo toll, weil man damit nicht rangieren kann - außerdem müsste es zum tüvven wieder montiert werden) oder unter der Deichsel eine Querstrebe für das Stützrad anschrauben. Hinter dem Aufschlagbügel, an den Bohrungen der Auflaufeinrichtung. Damit wären die Spielregeln nicht missachtet.


    Gruß
    Gerhard

  • ... oder noch besser:
    Einen längeren Anhänger kaufen. :belehr:


    :duck:
    Gerhard


    Dein Vorschlag machte mich schmunzeln :biggrins:


    Danke Euch Beiden!


    Die Idee mit Wagenheber ist ja wirklich eher ne Notlösung beim Ankuppeln ohne Einweisung und ich werde häufig alleine kuppeln. Aber immerhin.


    Die ZugHOLME haben tatsächlich ein Typenschild... an die 4 M12 Schrauben darf ich nicht:mad: (aber so minderwertiger Krams wie Steckkupplungshalter und diese Bodenabstützung die dürfen montiert sein...)
    Bleibt also nur klemmen an Deichsel und nutzen des bereits montierten Halters - das wird tendenziell ne blöde Konstruktion.
    {sorry seh grad Gerhard meint unter die Deichsel darf ich die hinteren 2 M12er verwenden...schon besser!)


    Was mir aber auch völlig neu war: Wir haben ne Pflicht zum Stützrad? Wo doch viele Hänger ohne verkauft werden?? Und auf meiner GockelSuche danach stieß ich auf folgenden Thread in dem dies auch bestritten wird:

  • Was mir aber auch völlig neu war: Wir haben ne Pflicht zum Stützrad?


    Wie kommst du darauf?


    Zitat

    Und auf meiner GockelSuche danach stieß ich auf folgenden Thread in dem dies auch bestritten wird:


    Da geht es ja um den Verlust, bzw. wenn das Stützrad nicht gesichert ist und sich von allein auskurbel.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • wegen folgenden Wortlauts kam ich drauf


    ...ich würde entweder das Stützrad weglassen und mit einem Wagenheber arbeiten (ist nicht soo toll, weil man damit nicht rangieren kann - außerdem müsste es zum tüvven wieder montiert werden) oder ...
    Gruß
    Gerhard

  • Hallo


    es muß kein Stützrad sein, eine verstellbare Stütze reicht auch, in der Praxis ist halt ein Stützrad am besten


    Zitat

    [h=1]§ 44 Stützeinrichtung und Stützlast[/h]
    (2) Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) müssen eine der Höhe nach einstellbare Stützeinrichtung haben, wenn die Stützlast bei gleichmäßiger Lastverteilung mehr als 50 kg beträgt. Dies gilt jedoch nicht für Starrdeichselanhänger hinter Kraftfahrzeugen mit einem zum Anheben der Deichsel geeigneten Kraftheber. Stützeinrichtungen müssen unverlierbar untergebracht sein.


    Gruß Mani

  • Das erklärt auch warum man Anhänger ohne Stütze verkaufen darf: die zulässige Stützlast ist niedrig genug.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Ich habe das ganze so gelöst. Ich hatte das Problem das ich entweder mit dem Handbremshebel im Weg war oder aber zu weit hinten. Also zwei dicke Bleche im Schrottcontainer gesucht(gefunden) und schön verschraubt. da kann mir der Tüv rein gar nichts anhaben.

  • Danke ich finde die Lösung auch gut. Diese Bleche waren echt Goldwert, 8mm dicker Stahl, die biegen sich nicht so schnell. Hält auch alles bombastisch, hab ich schon erleben müssen.
    nur ein problem hab ich, Diebstahl. Das ist mittlerweile mein drittes Stützrad, irgendjemand meint er müsse mir immer mein Stützrad klauen und das geht mir allmählich auf die Nüsse. Wenn ich den erwische dann geb ich dem einen das er laufen geht. :mad:

  • Hi,

    ...
    nur ein problem hab ich, Diebstahl. Das ist mittlerweile mein drittes Stützrad, irgendjemand meint er müsse mir immer mein Stützrad klauen und das geht mir allmählich auf die Nüsse. Wenn ich den erwische dann geb ich dem einen das er laufen geht. :mad:


    ... oder eben doch das Stützrad wegla...


    :ichmussweg: Gerhard

  • Die Idee mit dem Weidezaungerät ist wirklich gut, :evil2:dann geht er auch laufen der Dieb.


    Ich war schon drauf und dran mir mal so ein Automatikstützrad zu kaufen, es festzuschweißen und dann ist ein für alle mal Ruhe, dann könnte ich auf den Schrauben der Halterung noch einen Schweißpunkt setzen und schon muss man Gewalt anwenden um das Stützrad zu klauen.