Von Einem der Auszog einen alten Anhänger zuzulassen

  • Hi,


    die Vorgeschichte:
    Ich habe zusammen mit einem Segelboot einen Bootstrailer erstanden. Boot und Hänger (BJ 1985) standen seit mind. 1995 in der Halle rum (vielleicht auch schon länger):( .
    Sportanhänger waren damals zulassungsfrei, konnte man mit Kennzeichen des ZUgfahrzeugs bewegen. Ist dann in der Halle eingelagert worden also nie zugelassen, in Verkehr gebracht aber schon 1985.


    Nachdem ich die Technik (Reifen, Auflaufbremse) gereinigt, gängig gemacht und eingestellt hatte (Reifen getauscht) bin ich in meinen jugendlichen Leichtsinn los um mich zu erkundigen was alles nötig ist um den Anhänger zuzulassen:rolleyes: .


    ABE oder Fahrzeugpapiere gab es keine mehr:mad: .


    Der Hersteller ist aber noch existent, von dort habe ich ein Duplikat einer ABE bekommen:] .


    Dann zur Zulassungsstelle und erkundigt:


    Kaufvertrag-ok
    ABE-alt aber ok
    TÜV-Kein Vollgutachten eine Bescheinigung nach § 17 (Verkehrssicherheit) reicht


    Gut dachte ich und bin heute zum TÜV wg. der § 17 geschichte... dachte ich könnte ´ne normale HU machen, die § 17 ist ja darin enthalten.
    TÜV-Prüfer sagte jahaaaaa § 17er kein Problem kann er machen (hat er dann auch -> alles in Ordnung) aber HU geht nicht weil Anhänger noch nie zugelassen und Neuzulassungen brauchen Nebelschlussleuchte, Seitenbegrenzungsleuchten und (das schockt mich am meisten) ne Rückfahrautomatik (die Auflaufbremse wird bei dem Hänger noch manuell festgestellt beim Rückwärtsfahren);( .


    So, wie geht´s denn jetzt weiter?
    Ich habe eine gültige ABE in der die Auflaufbremse mit Prüfzeichen vermerkt ist und ´ne § 17 Bescheinigung dass keine Technischen Mängel vorhanden sind.
    Muss jetzt bei der Zulassung ´ne Ausnahme gemacht werden wg. der Rückfahrautomatik oder einfach zulassen und beim nächsten TÜV-Termin in ERklärungsnöte kommen oder Auflaufbremse komplett umrüsten (Kupplung, Bremse, Achse was weis ich noch....8o )


    Hat wer Tipps zu dem Thema manuelle Rückfahrautomatik und Zulassung?


    Die Seitenbegrenzungsleuchten und Nebelschlussleuchte bekomme ich noch hin.


    Danke und Grüße


    Andreas

  • Hi,


    danke für die Schnelle Rückmeldung.


    Was mich irritiert ist, dass ich eine gültige ABE habe (die auch immer noch beim KBA als gültig hinterlegt ist). Danach ist der Hänger aufgebaut mit entsprechenden Bremsen und und und....
    Ich kann ja nicht einfach diese Dinge ändern (nur mit neuer ABE bzw. Abnahme). Das Fahrzeug war ja hier in BRD bereits in Verkehr gebracht worden (nur nicht zugelassen weil ja ehemals zulassungsfrei). Gibt´s da nicht Bestandsschutz oder so?


    Die alten Autos BJ 19 was weiß ich haben ja auch keine dritte Bremsleuchte und dürfen noch rumfahren.


    Komisch fragt sich


    Andreas

  • Das mit der ABE irritiert mich auch ein wenig,
    aber wie das halt mit den Behörden so ist:
    Der eine sagt so und der andere so, leider.

    Vielleicht mal Dekra versuchen ?! =)

    ;) AL-KO Spezialist ;)

  • Hi,


    örtlicher TÜV und DEKRA waren völlig unfähig, die konnten mir gar nicht helfen.
    Jetzt war´s der TÜV nahe beim Hersteller.


    Nun ja, mal mit den Zulassungsfritzen reden, eigentlich habe ich ja was die wollten, ´ne §17 bescheinigung.
    Muss ich mit denen Verhackstücken was man da machen kann (vielleicht etwas entsprechendes in den Schein reinschreiben -Auflaufbremse mit manueller Rückfahreinrichtung oder so)


    Mal Schauen...ich werde berichten


    Grüße

    Andreas

  • Hi,


    habe heute morgen mit dem Leiter der hiesigen Zulassungsstelle telefoniert.


    Tag der ersten Zulassung zurückdatieren geht nicht :(
    Aber er sagte, was sie schon öfters gemacht haben dann unter den Bemerkungen reingeschrieben dass Fahrzeug schon seit 19xx in Verkehr gebracht worden sei.


    Evt. werden Sie mir auch noch reinschreiben, dass Auflaufbremse mit manueller Rückfahreinrichtung, da konnte ich ihn fast zu überreden:]


    Das mit den Leuchten wird nix, ist aber auch egal, da warte ich dann in Ruhe den nächsten TÜV-Termin ab und kann dann immer noch nachrüsten:rolleyes:


    Morgen werde ich´s wissen:evil2: .


    Grüße

    Andreas

  • Hi,


    es ist geschafft!!


    Nach 3 (drei8o ) Stunden Straßenverkehrsamt (davon waren 10 min. Wartezeit bis meine Nummer dran war) einem Spitzengespräch mit dem Chef persönlich (ich geh nicht weg bis ich die Zulassung bekomme und ich habe nicht geduscht...:D :D ), telefonische Rücksprache mit dem TÜV, Zahlung diverser Teuros habe ich jetzt ´ne Zulassung bekommen.


    Wichtig ist: Ich habe jetzt eine Ausnahmegenehmigung erteilt bekommen wg. der nicht vorhandenen Rückfahrautomatik, der nicht vorhandenen Nebelschluß- und Seitenbegrenzungsleuchten:biggrins:


    Die Sachbearbeiterin hat ungefähr zwanzig Minuten getippt und getippt, habe jetzt die Zulassungsbescheinigung und zwei Beiblätter, ´nen grünes Kennzeichen und ein schönes Wochenende.



    Grüße


    Andreas

  • @ AndreasW:

    Vielen Dank für diesen äußerst interessanten Bericht!! Beharrlichkeit zahlt sich dann manchmal doch aus!