Hi,
die Vorgeschichte:
Ich habe zusammen mit einem Segelboot einen Bootstrailer erstanden. Boot und Hänger (BJ 1985) standen seit mind. 1995 in der Halle rum (vielleicht auch schon länger):( .
Sportanhänger waren damals zulassungsfrei, konnte man mit Kennzeichen des ZUgfahrzeugs bewegen. Ist dann in der Halle eingelagert worden also nie zugelassen, in Verkehr gebracht aber schon 1985.
Nachdem ich die Technik (Reifen, Auflaufbremse) gereinigt, gängig gemacht und eingestellt hatte (Reifen getauscht) bin ich in meinen jugendlichen Leichtsinn los um mich zu erkundigen was alles nötig ist um den Anhänger zuzulassen .
ABE oder Fahrzeugpapiere gab es keine mehr .
Der Hersteller ist aber noch existent, von dort habe ich ein Duplikat einer ABE bekommen:] .
Dann zur Zulassungsstelle und erkundigt:
Kaufvertrag-ok
ABE-alt aber ok
TÜV-Kein Vollgutachten eine Bescheinigung nach § 17 (Verkehrssicherheit) reicht
Gut dachte ich und bin heute zum TÜV wg. der § 17 geschichte... dachte ich könnte ´ne normale HU machen, die § 17 ist ja darin enthalten.
TÜV-Prüfer sagte jahaaaaa § 17er kein Problem kann er machen (hat er dann auch -> alles in Ordnung) aber HU geht nicht weil Anhänger noch nie zugelassen und Neuzulassungen brauchen Nebelschlussleuchte, Seitenbegrenzungsleuchten und (das schockt mich am meisten) ne Rückfahrautomatik (die Auflaufbremse wird bei dem Hänger noch manuell festgestellt beim Rückwärtsfahren);( .
So, wie geht´s denn jetzt weiter?
Ich habe eine gültige ABE in der die Auflaufbremse mit Prüfzeichen vermerkt ist und ´ne § 17 Bescheinigung dass keine Technischen Mängel vorhanden sind.
Muss jetzt bei der Zulassung ´ne Ausnahme gemacht werden wg. der Rückfahrautomatik oder einfach zulassen und beim nächsten TÜV-Termin in ERklärungsnöte kommen oder Auflaufbremse komplett umrüsten (Kupplung, Bremse, Achse was weis ich noch....8o )
Hat wer Tipps zu dem Thema manuelle Rückfahrautomatik und Zulassung?
Die Seitenbegrenzungsleuchten und Nebelschlussleuchte bekomme ich noch hin.
Danke und Grüße
Andreas