Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. des D-Wertes. Leider konnte ich nichts konkretes diesbzgl. finden.
Es ist ja zulässig, einen Anhänger zu ziehen, dessen zulässiges Gesamtgewicht über der maximal zulässigen Anhängelast des PKW liegt, solange das reelle Gesamtgewicht unter der zulässigen Anhängelast bleibt.
Gilt das auch für den D-Wert? Konkretes Beispiel:
AHK hat den D-Wert 5,25kN
Der D-Wert für meine Fahrzeug/Anhänger-Kombination liegt bei 5,8kN wenn man mit den maximalen Gewichten (zulässiges Gesamtgewicht des PKW und Anhängers) rechnet, allerdings bei 4,8kN wenn man das reelle Gewicht (zulässiges Gesamtgewicht des PKW/reelles Gesamtgewicht des Anhängers) zugrunde legt. Ist diese Kombination also nun erlaubt oder nicht?
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt...
Vielen Dank für eure Antworten