Hallo,
ich habe meinen ungebremsten 750 kg Anhänger auf 466 kg abgelastet.
Dies ist auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen,
sowie das, das Zugfahrzeug mindestens eine Leermasse von 1553 kg
haben muss. 100km Plakette ist natürlich an dem Hänger.
Jetzt habe ich mir aber ein neues Zugfahrzeug gekauft das nur eine Leermasse von 1505 kg
hat. Jetzt meine Frage darf ich mit dem Hänger und Transportgut 100km mit dem neuen Zugfahrzeug
fahren wenn das Gesamtgewicht des Anhängers von 451kg nicht überschritten wird?
1505 x 0,3 = 451kg Formel für die Ablastung bei 100km.
Oder darf ich nur 80km fahren? Alle anderen gesetzlichen Voraussetzungen für den 100km Betrieb sind gegeben.
Oder muss ich dann den Anhänger auf 451 kg im Schein eintragen lassen?
Vielen Dank im vorraus für die Antworten
Gruss Tom