Trabant 601 Limo Anhänger

  • Moin Moin zusammen.


    Ich hab mich hier im Forum angemeldet, da ich hier schon einige Umbau Projekte gesehen habe und hoffe ein paar Erfahrungen und Tipps zu bekommen, von Usern die so ein "Autoheckumbau" schonmal gemacht haben.


    Bei meinem "schlachtobjekt" handelt es sich um einen Trabant 601 Limo von 05/1987. den Trabi hab ich bis vor knapp 2 Jahren selber noch gefahren, aber 3 Wochen vor dem fälligen Tüv Termin (im Juni 2011) hat ein kleiner Kabelbrand (im Motorraum) alles ausser gefecht gesetzt. zudem ist der Motor relativ fertig und die Innenaustattung ist auch nicht mehr original und fertig zur Entsorgung. zudem sind die Bremsen auch fertig und mittlerweile festgegammelt (rundherum Trommelbremsen).
    noch ein Grund mehr das er geschlachtet werden soll ist, das die Karosse schonmal in schwarz lackiert wurde und das noch nichtmal relativ gut... (ich bin 7 Besitzer)


    jetzt mal zu meinem Anliegen.
    Ich möchte die Karosse zum Anhänger umbauen und den Motorraum abtrennen, so das die Türen vorne noch erhalten bleiben, sprich abtrennen an der A-Säule.


    das ganze schaut dann etwas so aus:


    http://s1.directupload.net/images/130324/i894g5dr.jpg


    zum Glück sind die Kabelleitungen zu den Rückleuchten noch ok, so das ich die nur verlängern oder neu machen muss, um die später mit den Stecker zu verbinden.


    Meine Frage jetzt:


    - Reicht es wenn eine passende Deichsel angeschraubt wird, oder muss die geschweisst werden?
    - Wie viel Gewicht ist zulässig? (leergewicht komplett mit Motor und allem 615kg; ohne Motor und Front wahrscheinlich die hälfte in etwa), dachte an 750kg zulassung ungebremst.


    Denn es geht mir vorallem um´s schweissen, da ich hier kein Schweissgerät habe und auch nicht in der nähe...
    Flexen, Nieten usw. und auch Hart/weichlöten, alles kein Problem.
    wenn also eine festgeschraubte Deichsel zulässig ist, bräuchte ich ein paar tipps ;)


    mit besten Grüßen.
    alex

  • Hallo


    Zitat

    Ich hab mich hier im Forum angemeldet, da ich hier schon einige Umbau Projekte gesehen habe


    dann hast anscheinend die falschen Beiträge gelesen, an der Deichsel darfst Du eh nichts schweißen, wird nur mit Klemmschellen befestigt, das steht aber schon x mal im Forum, also leg los mit deim Trabbi


    Gruß Mani

  • Und WIEDER ein Alex :super:


    Hallo Namensvetter


    keine Ahnung der wie vielte Alex.


    Du musst halt nur darauf achten das du eine
    Stabile stelle findest wo du die Verschraubung
    der Klemmschalen findest.


    IMG_20121107_155318.jpgIMG_20121107_155310.jpg


    Auf den Bildern siehst du die besagten Bauteile.


    VG
    Alex (der 1. :angel: )


  • Moin Moin :)


    wenn ich da was durcheinander geworfen hab, dann war das nicht meine absicht ;)


    Wie gesagt, ich möchte dem kleinen noch ein zweites Leben geben, da der Aufbau "ralativ" wäre im gegensatz zu einem fahrbaren objekt. so kann der noch als Teilespender dienen, die Trabigemeinde kann sich freuen :D und ein kultiges Objekt rollt weiter über die strasse ;)



    Patchworker


    Über die Suche hab ich dein Thema mit dem umbau mit dem (ich glaub Renault Espace?) gesehen. das war ja schon interessant, aber die pappe ist halt nur 1,51m Breit ;)


    Für die Befestigung der Deichsel, dachte ich auch an die mitte bis hinten zur Blattfeder Achse, da beim Trabi die Auspuffanlage auch mittig sitzt ;)


    Gibt es noch was, was ich bei Deichsel / Zugrohr beachten muss?
    und wie schaut es abnahmemäßig mit Leergewicht und Stützlast aus? schliesslich muss der ja später zum tüv ;)



    Achja zur Info, das mit 750kg zulassung wird nichts.
    mein Zugfahrzeug darf maximal 500kg ungebremst bewegen, aber das dürfte trotzdem locker hinzubekommen sein, denn wenn alles ausgeräumt ist wiegt der in etwa 250-300kg ;)
    da macht sich der Pappen-Leichtbau bezahlt :)


    Gruß. alex :)

  • Hallo Namensvetter


    Wenn du den Aufbau "Leergeräumt hast,
    die Deichsel befestigt hast,
    fährst du entweder zu einer LKW/PKW Waage
    ODER
    du nimmst dir 3 Personenwagen (bei den Nachbarn ausleihen)
    stellst diese unter den beiden Rädern und Stützrad
    und Addierst die 3 Zahlen und hast das Leergewicht.


    Was für ein Satz *puhhh*


    Das mit den 750kg hat insofern was
    damit zu tun das du bis zu diesem Gewicht
    ungebremst bauen darfst.


    Wenn dein Umbau nun 300kg leer wiegt,
    kannst du das Zulässige Gesamtgewicht auf 500kg
    eintragen lassen, hast dann aber auch nur 200kg Nutzlast.


    Du kannst aber dennoch die 750kg Gesamtgewicht eintragen lassen,
    nur ziehen darfst du die halt nicht.


    Versicherung und Steuer ist das kaum ein Unterschied.


    Die Stützlast kannst du dann mit einer Personenwaage
    ablesen.
    Je mehr desto besser die Fahreigenschaft.
    Wenn du am Zugfahrzeug 50kg Stützlast haben darfst
    und der Anhänger zb. 40kg vorne an der Kupplung hat,
    darfst du nur soviel vor der Achse vom Anhänger laden
    das die 50kg nicht überschritten werden.


    Je länger die Deichsel ist desto weniger wird die Stützlast,
    Hebelgesetz, nur so als Hinweis.


    VG
    Alex

  • Mit der Anhängelast hat das nichts zu tun, das gesamtgewicht. Ich würde viel mehr mal schauen, was im schein für eine Achslast hinten steht.... Denn das dürfte der ausschlaggebende punkt sein... Soweit ich das gelesen habe sind das 550kg.


    Aber mal endlich ein Auto, bei dem es sinn macht an der A-Säule zu trennen... Da braucht es wenn überhaupt, nur sehr wenig Gewicht im Heck...

  • Mit der Anhängelast hat das nichts zu tun, das gesamtgewicht. Ich würde viel mehr mal schauen, was im schein für eine Achslast hinten steht.... Denn das dürfte der ausschlaggebende punkt sein... Soweit ich das gelesen habe sind das 550kg.


    Aber mal endlich ein Auto, bei dem es sinn macht an der A-Säule zu trennen... Da braucht es wenn überhaupt, nur sehr wenig Gewicht im Heck...


    das mit achslast stimmt genau.
    hab gerade mal die Papiere rausgekramt und nachgeschaut:


    "Achslast vorn, unbelastet: 363 kg / Zul. Achslast, vorn, belastet: 450 kg <--- unintressant, da vorderachse ja raus kommt


    Achslast hinten, unbelastet: 252 kg / Zul. Achslast, hinten, belastet: 550 kg


    so sollte die 500kg zulassung kein Problem sein ;)



    danke für den Gedankenanstoss ;)


    an das Hebelgesetz hatte ich garnicht gedacht ;) :)
    und wie du schon richtig gelegen hast, darf das Zugfahrzeug nur max. 50kg Stützlast haben :)


    ja 500kg Gesamt sollten reichen, da der Anhänger mehr als Schlafkabine dienen soll.
    Jetzt nicht komplett als Wohnwagen mit Küche usw. (was auch vom Platz her nicht passt) sondern nur für´s Wochenende oder bei irgendwelchen Forentreff, die 3-4 Tage dauern (z.B. VW-Treff).


    von daher sollten 200kg locker für innenaustattung und Gepäck reichen :)


    am besten wär es, wenn ich das ganze auch noch mit unserem örtlichen Tüv Prüfer mal bespreche, wegen abnahme, Umbau usw. und ob er dacht mitmacht, nur damit der schonmal eingeweiht ist ;)


    wie gesagt, ich fang damit an, sobald es draussen wärmer ist und ich auch die Zeit dazu hab :)


    natürlich werd ich euch auf dem laufenden halten und immer schön Bilder machen ;)

  • Was fürn zugfahrzeug hast du denn? Wäre ein Trabi nicht viel stilvoller zum ziehen? Dann müsste der Anhänger aber recht leicht bleiben...


    Ich würde dennoch 550kg eintragen, oder wenn der Prüfer es mitmacht, 600kg (wenn man die stützlast mitrechnet ist das kein Problem) Kostenmäßig hat das keine Auswirkungen, denn hier zahlt man bis 600kg die gleiche steuer. Und im fall des Falles ist man Flexibler... Wenn das Zugfahrzeug mal wechselt. Genau so mit der Stützlast. Auch wenn dein auto nur 50kg hat, so würde ich die üblichen 75kg eintragen lassen.


    Der Einzige grund weniger gewicht eintagen zu lassen, wäre eine 100er zulassung... Aber bei der anhängelast wird das nicht der grund sein.

  • Patchworker


    hier sind es noch gut -2 bis 2 Grad plus und hier liegt noch teilweise schnee :biggrins:
    Der Frühling lässt warten.... :(



    Was fürn zugfahrzeug hast du denn? Wäre ein Trabi nicht viel stilvoller zum ziehen? Dann müsste der Anhänger aber recht leicht bleiben...


    Ich würde dennoch 550kg eintragen, oder wenn der Prüfer es mitmacht, 600kg (wenn man die stützlast mitrechnet ist das kein Problem) Kostenmäßig hat das keine Auswirkungen, denn hier zahlt man bis 600kg die gleiche steuer. Und im fall des Falles ist man Flexibler... Wenn das Zugfahrzeug mal wechselt. Genau so mit der Stützlast. Auch wenn dein auto nur 50kg hat, so würde ich die üblichen 75kg eintragen lassen.


    Das Zugfahrzeug ist ein Golf 1 Cabrio von 07/93, und die einzigen Anhängerkuppungen (egal ob fest oder abnehmbar) die für das Fahrzeug freigegeben sind,
    dürfen 500kg ungebremst und 1200kg gebremst ziehen.
    zudem sind maximal 50kg Stützlast freigegeben.
    beim Golf 3 cabrio schaut das wieder anders aus, da sind schon 75kg zulässig...
    Man kann wohl 75kg Stützlast abnehmen lassen, aber man muss dann halt voher die stützlast messen, bevor man abfährt...


    Deswegen wollt ich auch bei max. 500kg (ohne stützlast) bleiben, da ich kein anderes Fahrzeug hab. wenn mann dann wirklich auf ein größeres Fahrzeug (z.B. Kombi) umsteigt, kann man den trotzdem ziehen, da kombis ja mehr Reserven zum ziehen haben/zugelassen sind.
    wen ich jetzt aber 550kg oder gar 600kg gewicht eintragen lass, darf ich mit meinem Auto den hänger nicht ziehen.


    gehen würd das, aber wenn de Polizei einen anhält, die Papiere vom Hänger und dann die Papiere von der Kupplung/typenschild sehen und abgleichen, bin ich dran und darf net weiter...



    Der Trabi darf maximal 400kg ungebremst ziehen (soweit ich we. gebremst keine ahnung, dürfte aber auch nicht viel mehr sein...
    zudem steigt der spritverbrauch mit dem gewicht explosionsartig an.
    Normalverbauch ab 6.5L bis 8 L kein Problem. wenn man dann wie im Osten mit dachgepäckträger und Anhänger (und voll überladen) losfährt, rauschen auch 10L-12L und mehr durch die Leitung und das bei 2-Zylinder - 598cm³.


    wie gesagt, den hänger hatt ich mehr als Schlafkabine gedacht als, als Lastenanhänger.

  • Ich glaub da bist du etwas falsch informiert. Ausschlaggebend ist nicht das zulässige gesamtgewicht, sondern das Tatsächliche. Genau so die stützlast. Du dürftest also auch einen riesigen 3,5t Anhänger ziehen, wenn er gerade nicht mehr als 1200kg wiegt.


    In deinem Fall ist es also egal, welches gewicht eingetragen ist. Du musst halt so oder so darauf Achten, das der Anhänger Maximal 500kg und 50kg Stützlast hat. Sonst dürftest du ja praktisch keinen regulären ungebremsten Anhänger ziehen...


    Was du jetzt machst ist deine Sache, jedoch macht es überhaupt keinen sinn, das Gewicht unnötig zu beschränken...

  • Ich glaub da bist du etwas falsch informiert. Ausschlaggebend ist nicht das zulässige gesamtgewicht, sondern das Tatsächliche. Genau so die stützlast. Du dürftest also auch einen riesigen 3,5t Anhänger ziehen, wenn er gerade nicht mehr als 1200kg wiegt.


    Ahhhh alles klar.


    jetzt hab ich dich verstanden ;) :)
    dann haben wir wohl ein wenig aneinander vorbeigeredet :biggrins:


    jetzt weiss ich auch wie du das gemeint hast, mit mehr gewicht zulassen zu lassen, wenn man mal das Fahrzeug wechselt ;) :)

  • Hallo Namensvetter


    so hatten wir das aber weiter oben auch schon geschrieben.


    Okay, das verstehen und umsetzen ist manchmal
    schwer weil ja die, die das schreiben ja wissen.


    Ist genau so wenn du nach dem Weg fragst,
    das erste was man als Antwort bekommt ist:


    "Ganz einfach!"


    Klar, derjenige weißt ja wo das ist.


    Denke mal das du das jetzt verstanden hast.


    Versicherung und Steuermässig sind die selben kosten
    bis 600kg ungebremst.
    750kg Ungebremst ist geringfügig mehr.


    VG
    Alex