Pferdeanhänger mit offener Klappe fahren erlaubt??

  • Hallo!


    ich habe neulich gesehen, dass jemand mit seinem Pferdeanhänger gefahren ist und die Klappe über der Rampe hinten offen hatte. War recht warm den Tag, ist bestimmt angenehmer fürs Pferd. Aber darf man das auch?? es verändern sich ja die Außenmaße des Anhängers!?!?


    Danke und viele Grüße
    legalex

  • Egal ob Klappe oder Planen"vorhang" - natürlich kannst die während der Fahrt offenlassen, warum auch nicht?

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Hallo!


    Vielen Dank für die Antworten!
    Dass die offene Plane keine Probleme macht dachte ich mir schon, aber die Klappe steht ja dann ein ganzes Stück hinten raus... und da dachte ich eben, dass es eventuell aus Sicht der Rennleitung ein Sicherheitsrisiko darstellt... man weiß ja nie... ^^


    Danke und viele Grüße
    Alex

  • Hallo


    theoretisch könnten die :police: sich aufregen, sollte es mal einer tun, mach Dir nichts draus


    da die Klappe in einer Höhe von über 2 m ist, können sie nichts machen, da sowas einerseits wie Ladung behandelt wird und eben durch die Höhe auch keine Fußgänger mehr gefährenden kann ist es nicht verboten


    was anderes wäre, wenn die Klappe auf 1,8m Höhe ist, dann könnte sich ein Fußgänger der hinter dem Hänger über die Strasse gehen will, den Kopf stoßen, daher wäre es dann verboten


    Gruß Mani

  • Hallo!!


    Vielen Dank für diese ausführliche Info! Jetzt ist es glasklar und verständlich, weil begründet! :)


    Danke und viele Grüße
    alex

  • Zwar kein Pferdeanhänger....aber bei LKW die eine klappe oben haben (oft bei Kofferaufbauten mit Ladebordwand) muss diese wärend der Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr geschlossen sein.
    Wo das steht weiß ich nicht, aber die Rennleitung nimmt dem Fahrer nen 10er ab.


    Bei Pferden die im Sommer in so nem Bunker vor sich hin brüten wird sicher keiner was sagen...wohl eher wenn der M62 mit 150km/h die linke Spur nutzt...:rolleyes:

    ein Hänger? Kein Schimmer was das ist, ich hab nur Anhänger....

  • Zwar kein Pferdeanhänger....aber bei LKW die eine klappe oben haben (oft bei Kofferaufbauten mit Ladebordwand) muss diese wärend der Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr geschlossen sein.
    Wo das steht weiß ich nicht, aber die Rennleitung nimmt dem Fahrer nen 10er ab.


    Bei Pferden die im Sommer in so nem Bunker vor sich hin brüten wird sicher keiner was sagen...wohl eher wenn der M62 mit 150km/h die linke Spur nutzt...:rolleyes:


    das stimmt nicht so ganz mit dem LKW.


    die Klappe darf geöffnet sein,darf aber die Lichteinrichtung nicht verdecken.


    muss gesichert sein durch Kette,Gurt oder ähnliches.muss ab 1 m Abstand vom Rückstrahler gekennzeichnet sein mit roter Fahne und im dunkeln mit Beleuchtung.


    dann musste auch keinen 10ner bezahlen.


    mit den Ladebordwänden ist das ein eigenes Problem da nicht jede in der einmal eingestellten höhe bleibt,es gibt einige die sacken während der Fahrt ab bei denen geht das nicht.
    das die Ladebordwände während der Fahrt geschlossen sein müssen steht in den Papiern des jeweiligen Fahrzeugen.


    ich hab nie dafür bezahlt!

    Saris 750 kg von 8.8.1980
    Volvo 850 Bj.96 mit Wohndose von Adria 1300 kg
    Blumhardt 24.000 kg manchmal auch 30.000 kg
    Als Gott klar wurde daß nur die besten Motorrad fahren schuf er für den Rest Fußball

  • > die Klappe darf geöffnet sein,darf aber die Lichteinrichtung nicht verdecken.


    Bei den Kofferaufbauten, von denen ich sprach, sind oben Positionslichter, diese sind verdeckt
    Bei Plane Spriegel sind oft keine Lichter verbaut, soweit ist diese Punkt dann sicher streitbar.


    > muss gesichert sein durch Kette,Gurt oder ähnliches


    Hab ich soweit noch nicht gesehen, da meist nur Gasdruckfedern montiert sind.
    Somit schonmal ein Grund für den 10er


    > muss ab 1 m Abstand vom Rückstrahler gekennzeichnet sein mit roter Fahne und im dunkeln mit Beleuchtung.
    Solch lange Klappen sind an den Standart aufbauen auch eher selten.


    Ob es Sinn macht sich als Kraftfahrer mit dem Beamten anzulegen oder den 10er zu bezahlen muss jeder Kraftfahrer mit sich selber ausmachen, kommt auch oft drauf an ob man Bock hat das die Jungs genauer nachschaun, die finden immer was.
    Das einfachste ist in dem Fall wohl, die 2 sek. Zeit zu investieren und das Ding einfach zu schließen, ein Handgriff und gut.


    Landebordwände die Sacken? Aha...und weill die dann die obere Klappe nicht mehr geschlossen halten, fährt man immer offen rum?
    Dann sollte man die Ladebordwand mal überprüfen lassen....sei es drum, eh offtopic...hat wohl jeder seine Erfahrungen gemacht.

    ein Hänger? Kein Schimmer was das ist, ich hab nur Anhänger....