Steuer für Anhänger????

  • Ich habe einen 750 kg Kastenanhänger mit Planenaufbau, dafür zahle ich lediglich Versicherung, jedoch keine Steuer ans Finanzamt, kann es sein dass man für einen Motorradanhänger, also einen Anhänger worauf man Motorräder transportieren kann, Steuer bezahlen muß.



    Der Grund warum ich frage ist, ich bin im Begriff mir sowas zuzulegen, in einer Verkaufsanzeige stand dabei das der Motorradanhänger ein grünes Kennzeichen hätte und somit steuerfrei wäre.



    Über fachkundige Aussagen würde ich mich sehr freuen.


    Danke
    Franz

  • Wenn dein Anhänger ein schwarzes Kennzeichen besitzt, zahlst du Steuern, es sei denn das Finanzamt hat den Hänger übersehen. :)
    Wenn du mit dem Anhänger straßenzugelassene Motorräder transportieren willst, muss der Hänger ein schwarzes Kennzeichen besitzen. Mit grünem Kennzeichen darfst du nur Sportgeräte transportieren.

    Grüße Thilo


    In Schemmern un Gehai litt der Mann bie der Frei un der Junge biem Mäjen, so esses allerwäjen.
    Unterwegs mit: Agados Kangaroo 15, WM Meyer SB1, Skoda Roomster 1,6TDI

  • Wenn ein Fahrzeug normal zugelassen ist, zahlt man steuern. Bei Anhängern 7,46€ je angefangene 200kg. Beim klassischen 750kg anhänger sind das knapp 30€ im jahr. Bei 600kg wärens 22€.


    Mit grünen kennzeichen darfst du wie geschrieben nur Sportgeräte transportieren. Da würde ich 2 mal überlegen, obs die paar € wert sind...

  • Falls der besagte Motorrad-Transport-Anhänger ausschließlich zum Befördern von Sportgeräten (Cross-Maschinen, Renn-Motorrad), also Fahrzeugen ohne Strassenzulassung benutzt wird, kann man das grüne Kennzeichen nehmen.


    Sollte jedoch mal "aus Versehen" ein normales, zugelassenes Strassenmotorrad auf dem Hänger landen und man wird erwischt, ist es Steuerhinterziehung und das wird teuer.
    Bei den Paar Teuronen, die eine Anhängersteuer ausmacht und somit mit regulärem schwarzen Kennzeichen betrieben wird, macht es in meinen Augen keinen Sinn.

    Immer mehr Senioren verschwinden spurlos im Internet, weil sie versehentlich die Taste "Alt" und "Entfernen" drücken

  • Jungs ihr macht mir Angst, ich glaub ich leide an Alzheimer, ich kann mich nicht erinnern dass ich für meinen 750 Kg Anhänger ( schwares Kennzeichen ) Steuern zahle, das gibts doch nicht, stimmt das wirklich das man da 30 Euro im Jahr ans FA abtritt?


    Franz

  • Sollte so sein.:pfeif:


    Da aber seit geraumer Zeit die Steuer per Lastschrift eingezogen wird,
    fallen evtl. solch kleine Beträge auf den Kontoauszügen nicht auf.:weglach:

    Grüße Thilo


    In Schemmern un Gehai litt der Mann bie der Frei un der Junge biem Mäjen, so esses allerwäjen.
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  • Ihr hab alle Recht, ich bin d..... ,ich zahle auch schön brav 29 Euro im Jahr, hab grad nachgeschaut, da es eben immer schön automatisch abgebucht wird fällt es nicht mehr auf.


    Noch ne Frage zum Motorradanhänger:


    muß im Fahrzeugbrief , " Motorradanhänger " stehen um diese transportieren zu können, oder könnte ich im Prinzip jeden Kastenanhänger auch auf einen Motorradanhänger umbauen ( Schienen, stabile Verzurrösen am Rahmen usw), hab auch schon mal was von Fahrradanhängern gelesen, das war ein Plattformanhänger bis 600 kg und hatte als Zusatzeintrag im Brief " Fahrradanhänger " stehen.


    Danke für die Infos

  • Das Motorrad ist Ladung, von daher kannst du auf den Anhänger packen was dir gefällt.


    Stell dir vor du wolltest Schrott transportieren, wie sähe das im Brief aus. :biggrins:

    Grüße Thilo


    In Schemmern un Gehai litt der Mann bie der Frei un der Junge biem Mäjen, so esses allerwäjen.
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  • Bisher dachte ich ja auch man könnte alles auf einem Anhänger transportieren, solange man das max. Gewicht und die Ladungssicherung beachtet, dieser Eintrag " Fahrradanhänger " im Brief dieses Plattformanhängers hat mich etwas verunsichert.

  • Bisher dachte ich ja auch man könnte alles auf einem Anhänger transportieren, solange man das max. Gewicht und die Ladungssicherung beachtet

    das ist grundsätzlich richtig, solange das ein "normaler" Anhänger ist (mit schwarzem Nummernschild und für den Steuer bezahlt wird).


    dieser Eintrag " Fahrradanhänger " im Brief dieses Plattformanhängers hat mich etwas verunsichert.

    Wenn Du aber einen Anhänger als "Fahrradanhänger", Sportanhänger oder als Viehanhänger steuerbefreit anmeldest, dann darfst Du den Hänger nur zu dem genannten (steuerbefreiten) Zweck nutzen.
    Bsp: Mit einem steuerbefreiten Pferdeanhänger darf man keine Möbel transportieren,
    mit dem steuerbefreiten Fahrradanhänger darfst Du keine Dachlatten aus dem Baumarkt zu holen, usw.
    Erwischt einen die Obrigkeit bei sowas, wird man wegen Steuerhinterziehung belangt.


    Viele Motorrad- und auch Pferdeanhänger sind deshalb mit schwarzem Kennzeichen ("steuerpflichtig") angemeldet, weil man dann den Anhänger "frei" verwenden kann.


    Gruss georg123