Anhänger und Strafen

  • Mal ne frage: Ein Bekannter war am Samstag im Wald Holz machen. Hat seinen Anhänger geladen, vorne und hinten 2 Hölzer rein und dann einen Meter hoch geladen (wer macht das nicht??) und ist dann aus dem Wald gefahren. Allerdings nicht so weit den schon auf dem Feldweg standen die Herren in Blau und haben ihn angehalten. Und wurden natürlich fündig: Keinen Spangurt (fehlende Ladungssicherung) selber schuld!!! dann aber kommt es, Anhänger überladen da er über die Bordwandhöhe geladen hat, könnte ja was seitlich rausrutschen (noch nie gehört) und falscher Reifendruck (auch noch nie gehört) macht in der Summe 100€ + 3 Punkte. Kann das sein????
    Falls das real ist wie ist das dann mit einem Ladewagen, hab dort ja gar keine Bordwand.


    Frank

  • Hallo


    freut mich für dein Kumpel, von mir aus hätte er 200 € zahlen dürfen


    überladen und keine Gurte, sowas gehört kräftig bestraft, wenn er Glück hatte, waren die Grünen eh noch gnädig,
    je nach FS, und Auto, ist eventuell noch die zulässige Anhängelast überschritten gewesen, vielleicht hätte er das Gespann mit dem Gewicht dann eh nicht fahren dürfen, dann käme noch fahren ohne FS dazu



    was die anderen Punkte angeht, das ist Blödsinn, und hat er vermutlich falsch verstanden


    wahrscheinlich ist der Hänger schon auf der Felge daher gekommen, also offensichtlich zu wenig Luft, kostet aber nichts, oder haben die Grünen nun schon Luftdruckprüfer dabei?


    über die Bordwände laden, macht auch nix, dafür gibts ja Spanngurte, die er aber nicht hatte


    ich lade immer über die Bordwände, oft über 2 m hoch, weil die nur 20 cm hoch sind, na und?
    hat noch nie gestört


    Jetzt wäre noch die Frage zu klären, ob er schon auf der Strasse war, oder noch auf dem Feldweg und ob dieser Privat ist, dann hätten die Grünen garnichts zu sagen, erst wenn er auf der Strasse gewesen wäre, hätten sie ihn anhalten dürfen, er hätte ja auch da stehen bleiben können und auf nen Kumpel warten zum umladen


    da ist ein guter Anwalt gefragt, oder Klappe halten und zahlen, bevor denen noch mehr einfällt


    Gruß Mani

  • Mit den Spangurten geb ich dir recht, selber schuld.
    Ansonsten war er mit einem Tracktor mit entsprechendem Anhänger unterwegs. Vom Gewicht her gabs keine Probleme nur die Ladehöhe wurde als überladen angesehen, und ja die hatten ein Luftdruckmessgerät dabei.

  • Hi


    2 Fragen hätte ich noch:
    1) wie macht man Holz? Weil:

    Zitat

    Ein Bekannter war am Samstag im Wald Holz machen.


    2) Woher wissen die das der Anhänger überladen war?


    Ich sehe in diesem Fall nur das die Ladung nicht gesichert war.


    VG
    Alex



  • Wenn der Feldweg nicht mit einem Zugangsbeschränkung (Schranke o. ä.) versehen und somit für jeden zugänglich ist, handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum, in dem die Verkehrsvorschriften Anwendung finden.

  • ...wie macht man Holz?

    Als Selbstwerber (so heißt das) macht man Holz, wenn man Bäume fällt und ofenfertig zerlegt bzw. in so kleine oder große Stücke zerlegt, daß diese transportabel sind.

  • Hi,


    Zitat

    2 Fragen hätte ich noch:
    1) wie macht man Holz?...


    Wie wär´s mit Holz zerkleinern, Holz essen und nach einiger Zeit Holz mach...


    :biggrins:
    :evil:
    :(


    Na gut ...


    :keineguteidee:


    :schonok: Gerhard

  • Also Überladen ist eine reine Gewichtssache, wurde er Gewogen? - dann ist das ja geklärt!
    Die Ladung darf meines wissens bis 4m Hoch sein (vom Boden versteht sich) nur muss sie eben gesichert sein und das war sie wohl nicht wenn die sagen es könte seitlich was runter rutschen... Die Langholz-LKW haben ja da immer so "Rungen" an der Seite aber andererseits darf ein Tieflader einen Kettenbagger auch transportieren obwohl der seitlich auch rutschen könnte - er muss eben gesichert sein aber ein generelles Verbot höher als die Bordwände zu laden gibt es so wohl nicht sofern eben Verkehrssicher...
    die 100Euro sind verkraftbar die Punkte sind halt doof weil im Landwirtschaftlich Bereich sammelt man die recht schnell wenn man Grün-Weiß begenet... :)
    Laut Bussgeldkatalog-mpu.de kostet Ladungssicherung zwischen 35 und 50Euro ohne Gefährdung was ja nicht der Fall war.
    Vorgeschriebenes Sicherungsmittel nicht angebracht kostet 25Euro
    Über Reifendruck hab ich nix gesehen, könnte ja auch sein er ist grade in was reingefahren und hat nen "schleichenden plattfuß" man kann schließlich nicht dauerhaft den Reifendruck prüfen...
    Wäre hilfreich zu wissen wie genau sich die 100Euro zusammensetzen und ob halt evtl. doch auch ein Hölzchen runter gefallen ist, dann käme nämlich noch verlorene Ladung dazu...



    Aber das die den aufm Wirtschaftsweg anhalten hat vermutlich nen Grund, entweder mögen sie ihn eh nicht oder jemand hat ihn Angezeigt...

  • Und wurden natürlich fündig: Keinen Spangurt (fehlende Ladungssicherung) selber schuld!!!


    mein Komentar: einfach nur dumm und faul



    dann aber kommt es, Anhänger überladen da er über die Bordwandhöhe geladen hat, könnte ja was seitlich rausrutschen (noch nie gehört)


    mein Komentar: ist doch klar da keine ladungssicherung kann der ganz Krempel rutschen. ergo ist das richtig
    hätte er seitlich Holzplatten oder Gitter reingestellt und mit Gurten festgezogen wäre das alles wahrscheinlich kein Thema gewesen


    und falscher Reifendruck (auch noch nie gehört)
    mein Komentar: wie wurde das nachgewiesen? durch gegentreten mit dem Fuss:confused: also schwachsinn. meine meinung ehr total überladen


    macht in der Summe 100€ + 3 Punkte.


    100 Euro ? viel zu wenig für soviel dummheit und faulheit. sehe ich jeden Tag in der Landwirtschaft.


    mit dem Miststreuer über den Acker fahren und dann bei völliger Dunkelheit ohne Beleuchtung nach Hause fahren weil Beleuchtung ist total verdreckt


    Kann das sein????
    Falls das real ist wie ist das dann mit einem Ladewagen, hab dort ja gar keine Bordwand.


    was ist ein Ladewagen? ein offener Anhänger wo die Strohrollen drauf gestapelt werden und dann fährt Bauer nach Hause weil er das immer schon so macht und es immer gut gegangen ist,natürlich ohne Gurte!


    und wenn ne Rolle runter fällt ist ja nicht so schlimm,wird mit dem Frontlader wieder draufgestapelt und weiter gehts wie immer:mad: dieses mal lag nur ein Kind drunter.


    up es war das eigene Kind. naja nicht so schlimm

    Saris 750 kg von 8.8.1980
    Volvo 850 Bj.96 mit Wohndose von Adria 1300 kg
    Blumhardt 24.000 kg manchmal auch 30.000 kg
    Als Gott klar wurde daß nur die besten Motorrad fahren schuf er für den Rest Fußball

  • @ tonnejaeger


    Wo du Recht hast,hast du Recht.
    Deshalb heißt es Ladungsícherung und nicht Ladungsbequemlichkeit !!
    Und die fängt schon damit an , das man Rasenschnitt beim Transport abdeckt.


    dijobe.

  • jungs, ihr könnt auch nen bissel übertreiben (warscheinlich seid ihr stadtleute)




    feldweg sagst du? nur für "land und forstwirtschaft frei" ??? wenn ja, dann können die gar nix und müssten eig selber bestraft werden weil sie da standen



    wegen reifendruck gibs auch keine vorschriften, sowas is blödsinn

    Zugfahrzeuge:
    R.I.P - Audi A6 quattro, 2,5 TDI, Tiptronic, Bj.03 - war ne schöne Zeit



    Anhänger:
    Böckmann HB1 1000kg
    Auto-Trailer eigenbau, 2000kg
    Corrado Heck Allround inkl. BBQ Grill


    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    xXx*Audi 90 BBQ Grill als Projekt im Hinterkopf behalten*xXx
    ______________________________________
    Audi A6 C4 Heck 750kg --- zu verkaufen
    DDR eigenbau, 750kg --- verkauft :(

  • ne nix vonne Stadt ,bin auf einem Bauernhof groß geworden und arbeite für die Landwirtschaft und sehe die tägliche bequemlichkeit und faufheit und gleichgültigkeit der Bauern.


    und sobald ein Weg öffentlich zugänglich gilt da auch die Straßenverkehrsordnung.


    auser es ist ein Privatweg.

    Saris 750 kg von 8.8.1980
    Volvo 850 Bj.96 mit Wohndose von Adria 1300 kg
    Blumhardt 24.000 kg manchmal auch 30.000 kg
    Als Gott klar wurde daß nur die besten Motorrad fahren schuf er für den Rest Fußball

  • Zitat

    Zitat

    auser es ist ein Privatweg.


    auch dann gilt die StVO. Nur wenn er mit einem Tor verschlossen ist, dann nicht. Mit einer Kette oder Schranke können immer noch Fußgänger und Radfahrer den Weg nutzen.


    Und bitte unterscheiden, die Verkehrsregelnden Bestimmungen der StVO und die Bestimmungen entsprechend der Bußgeldkatalogverordnung, die nur auf rechtlichen öffentlichen Wegen und Straßen gilt.

  • Für alles wo es keine spezielle vorschrift zu gibt, greifen die allgemeinen vorschriften. So z.b. der §1 absatz 2 der Stvo:


    Zitat

    Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


    Oder der §23 Absatz 1

    Zitat


    Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).


    Und das durch zu niedrigen Reifendruck andere gefährdet werden, sollte klar sein. Schließlich gibt der Hersteller des Reifens eine gewisse Tragfähigkeit beim entsprechenden Reifendruck an. Wird dieser nicht eingehalten, so ist der Reifen überlastet, und die Tragfähigkeit ist nicht gewährleistet...Wird sicherlich noch ein paar andere Paragraphen geben, die hier zutreffen...


    Allerdings gibt es hierfür keine speziellen richtlinien zum druck, sodass die herstellerangaben zählen sollten. hierzu hätten die beamten allerdings die Radlast und den Luftdruck messen müssen...

  • Eine Gefährdung muss reell sein, eine "mögliche" Gefährdung zählt da nicht.
    Es muss also bei der ungesicherten Ladung z.B. schon was runtergefallen sein (wie bereits erwähnt), damit die Komponente Gefährdung greifen kann.


    Einerseits stimme ich allen zu, die eine Strafe gerechtfertigt sehen (und kann die Argumente auch nachvollziehen) ... ich seh es genauso.


    Allerdings sind die Umstände etwas dubios die zu der relativ hohen Strafe geführt haben sollen.
    Ich gehe aber mal davon aus, das die Polizisten sehr genau wissen was sie geandet haben.
    Also fehlen vermutlich noch ein paar Infos bzw. man hätte dabei sein müssen um die Situation und die Strafe daraus beurteilen zu können.


    Aber wer sich nicht sicher ist ob die Polizei richtig oder fehlerhaft gearbeitet hat, kann ja den Rechtsweg nehmen. Da wird das dann (typisch Deutsch) geklärt.

  • Hi


    es gibt eh Dinge in Deutschland die kein Mensch versteht!


    Da wäre z.B.:
    Ein Kind, selbst ein Baby darf Ohringe
    GESCHOSSEN bekommen (Ohrringe schießen),
    aber ein Ohrring piercen erst ab 14,
    weil es sonst Körperverletzung ist!!!
    *Grübel*
    und warum ist das schießen keine Körperverletzung????


    VG
    Alex